Abgeordnete

Annette Widmann-Mauz
© Annette Widmann-Mauz/ Tobias Koch
Annette Widmann-Mauz, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 13. Juni 1966 in Tübingen; römisch-katholisch; verheiratet.
Abitur, Studium der Politik- und Rechtswissenschaften (ohne Abschluss).
1999 bis 2009 Mitglied im Kreistag des Zollernalbkreises; 2003 bis 2021 stellvertretende Vorsitzende der CDU Baden-Württemberg; 2012 bis 2022 Mitglied des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands; 2018 bis 2022 Mitglied des Präsidium der CDU Deutschlands; seit 2015 Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands.
Mitglied im Stiftungsrat Jüdisches Museum, Berlin und Deutsche Hospiz- und Palliativstiftung, Berlin; Mitglied im Kuratorium Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., München; Konrad-Adenauer-Stiftung, Berlin und Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg; Schirmherrin Bundesverband Niere e. V., Mainz; „Arche Intensivkinder-Förderverein Betreutes Wohnen dauerbeatmeter Kinder“ e. V., Kusterdingen und „Kinder brauchen Frieden“ e. V., Hechingen.
Seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2000 bis 2005 Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2002 bis 2009 gesundheitspolitische Sprecherin und 2005 bis 2009 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion;
2009 bis 2018 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit; 2018 bis 2021 Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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