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Abgeordnete

Christian Wirth
© Dr. Christian Wirth
Dr. Christian Wirth, AfD
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. April 1963 in Neunkirchen (Saar); verheiratet; vier Kinder.
1982 Abitur am Saarpfalz-Gymnasium Homburg, 1982 bis 1984 Studium Betriebswirtschaft, 1984 bis 1988 Studium Jura Saarbrücken, 1989 1. juristisches Staatsexamen und 1992 2. juristisches Staatsexamen am Saarländischen Oberlandesgericht, 1995 Promotion Dr. jur. Universität Saarland;
1992 bis 2006 selbständiger Rechtsanwalt, 2007 bis 2016 Geschäftsführer und Justitiar, seit 2016 selbständiger Rechtsanwalt;
1992 bis 2004 FDP, seit 2015 AfD, 2015 bis 2017 Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts im Saarland; seit 03.10.2020 Landesvorsitzender der AfD im Saarland
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenEntgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, Blieskastel
- Mandant 1 Privatangelegenheit, 2022, 1.782,00 EUR, Gewinn vor Steuern
- Mandant 2 Privatangelegenheit, 2022, 1.271,78 EUR, Gewinn vor Steuern
- Mandant 3 Privatangelegenheit, 2022, 1.917,92 EUR, Gewinn vor Steuern
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.