Abgeordnete
Volker Wissing
© FDP Bundespartei/ Laurence Chaperon
Dr. Volker Wissing, FDP
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. April 1970 in Landau in der Pfalz; evangelisch-lutherisch; verheiratet; ein Kind.
Promovierter Jurist. 1989 bis 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und in Freiburg im Breisgau. 1996 zweites juristische Staatsexamen in Mainz und 1997 Promotion an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 1997 bis 1999 Richter und Staatsanwalt in Zweibrücken und Landau in der Pfalz. Von dort 2000 abgeordnet an das rheinland-pfälzische Justizministerium und bis 2004 Persönlicher Referent des Ministers der Justiz, Herbert Mertin. 2001 Ernennung zum Richter am Landgericht Landau in der Pfalz. Seit 2013 Tätigkeit als Rechtsanwalt
1998 Beitritt in die FDP. 2001 Kreisvorsitzender der FDP Landau/Südliche Weinstraße. Ab 2004 Mitglied des Landesvorstandes der FDP Rheinland-Pfalz, 2011 Vorsitz. 2007 Beisitzer des FDP-Bundesvorstandes. Seit 2013 im Präsidium der FDP.
2004 bis 2013 FDP-Bundestagsabgeordneter. 2009 bis 2011 Vorsitzender des Finanzausschusses sowie von 2011 bis 2013 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion. Mai 2016 bis Mai 2021 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages sowie stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz.
Seit September 2020 Generalsekretär der FDP.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesminister für Digitales und Verkehr
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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