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Abgeordnete

Jens Zimmermann
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Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Dr. Jens Zimmermann, SPD

Diplom-Kaufmann

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Markt 3
64823 Groß-Umstadt
Hauptstr. 2
64711 Erbach


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn,
  • Mitglied des Verwaltungsrates
  • Bundesministerium der Finanzen, Berlin,
  • Mitglied des Programmbeirates Postwertzeichen
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg, Darmstadt-Dieburg,
  • Mitglied des Kreistages
  • Stadt Groß-Umstadt, Groß-Umstadt,
  • Mitglied der Stadtverordnetenversammlung


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Blockchain Bundesverband e.V., Berlin,
  • Mitglied des politischen Beirates, ehrenamtlich (bis 30.11.2022)
  • Bundesverband Künstliche Intelligenz e.V., Berlin,
  • Mitglied des politischen Beirates, ehrenamtlich (bis 31.01.2023)
  • Deutsch-Britische Gesellschaft Rhein-Main e.V., Frankfurt/Main,
  • Beisitzer des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Stiftung Datenschutz, Leipzig,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 23.05.2022)
  • Stiftung Technisches Hilfswerk (THW), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • THW-Bundesvereinigung e.V. (THW-BV), Berlin,
  • Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
  • Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes in Hessen e.V., Mainz,
  • Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Wirtschaftsforum der SPD e.V., Berlin,
  • Mitglied des Politischen Beirates, ehrenamtlich


Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
  • Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. (FES), Bonn,
  • Übernahme Reisekosten, 2022: 6.635,60 EUR
  • Robert Bosch Stiftung GmbH, Stuttgart,
  • Übernahme Reisekosten, 2022: 7.836,52 EUR

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.