Abgeordnete

Jens Zimmermann
© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev
Dr. Jens Zimmermann, SPD
Diplom-Kaufmann

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. September 1981 in Groß-Umstadt; evangelisch; ledig.
Max-Planck-Gymnasium Groß-Umstadt, 2001 Abitur; 2001 bis 2002 Zivildienst in der ambulanten Pflege; 2002 bis 2007 Studium der Betriebswirtschaft KU Eichstädt-Ingolstadt und Regents College London, Abschluss als Diplom-Kaufmann; 2007 bis 2013 Promotion am Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement, Abschluss als Dr. rer. pol., magna cum laude.
Mitgliedschaften u. a.: SPD, ZDS, bdvb, DAV, INKontakt, IG Bau (IG Bauen-Agrar-Umwelt).
Mitglied des Verwaltungsrates in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Mitglied des Programmbeirates Postwertzeichen im Bundesministerium der Finanzen; Mitglied des Kreistages im Landkreis Darmstadt-Dieburg; Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Umstadt.
Ehrenamtliches Mitglied des politischen Beirates Blockchain des Bundesverbands e. V., des Bundesverbands Künstliche Intelligenz e. V. und des Wirtschaftsforums der SPD e. V.; ehrenamtlicher Vorsitzender der Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes in Hessen e. V., Mitglied des Präsidiums THW-Bundesvereinigung e. V. und Mitglied des Kuratoriums Stiftung Technisches Hilfswerk; ehrenamtlicher Beisitzer des Vorstands der Deutsch-Britischen Gesellschaft Rhein-Main e. V.; ehrenamtliches Mitglied des Beirates Stiftung Datenschutz.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
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Direkt gewählt
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Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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