Angehörigen-Entlastungsgesetz
Die von der Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) geplante Entlastung von Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe unterhaltsverpflichtet sind, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehreren Sozialverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Kommunalvertreter kritisierten bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Max Straubinger (CDU/CSU) am Montag, 4. November 2019, hingegen die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs. Die Aufhebung besagt, dass Eltern und Kinder mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro künftig nicht mehr unterhaltspflichtig sein sollen. Dies führe zu einer Entsolidarisierung der Familie, so die Kommunalvertreter. Zudem würden die entstehenden Kosten einseitig zu Städten und Gemeinden verlagert. weiterlesen(Interner Link)
Ort der Anhörung
Reichstag, Saal 2M001, Eingang West
Gegenstand der Anhörung
19/13399(Dokument, öffnet ein neues Fenster) - Gesetzentwurf der Bundesregierung
Tagesordnung mit Sachverständigenliste(Download)
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen(Download)
Wortprotokoll(Download)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses auf 19/14868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)