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Ausschüsse

Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Lage der Menschenrechte in Belarus anlässlich der Austragung der Europaspiele in Minsk/Belarus vom 21. – 30. Juni 2019

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages nimmt die Austragung der Europaspiele in der belarussischen Hauptstadt Minsk zum Anlass, eindringlich auf die sehr kritische Lage der Menschenrechte und die fortgesetzte Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus hinzuweisen und auf eine deutliche und schnelle Verbesserung  zu dringen.

Belarus ist das einzige Land auf dem europäischen Kontinent, das noch immer die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Die ersten positiven Schritte zur Einführung eines Moratoriums der Vollstreckung der Todesstrafe wurden in der vergangenen Woche durch die Vollstreckung von Todesurteilen zunichte gemacht.

Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für eine Wahlrechtsreform wie die Einführung eines zentralen Wählerverzeichnisses, eine transparente Auszählung und die Aufnahme von Oppositionellen in die Wahlkommissionen wurden bislang nicht umgesetzt. Stattdessen wurden bei der Kommunalwahl am 18. Februar 2018 erneut Unregelmäßigkeiten festgestellt. In diesem wie im kommenden Jahr stehen Parlamentswahlen (2019) sowie Präsidentschaftswahlen (2020) an, in deren Vorfeld ein erneuter Anlauf zur Umsetzung der Empfehlungen des ODIHR der OSZE genommen werden könnte.

Die Bundesregierung, der Europarat und das Europaparlament haben regelmäßig die Einhaltung der Menschenrechte angemahnt – bislang jedoch ohne ausreichenden Erfolg. Dennoch müssen die Bemühungen fortgesetzt werden, wie zum Beispiel im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Belarus, der zuletzt am 17. Juli 2018 stattfand und anlässlich der Reise des Vertreters der Bundesregierung zu den Europaspielen nach Minsk. Auch das Informationsbüro des Europarates in Minsk setzt sich permanent für die Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung und die Einhaltung der Menschenrechte und der Pressefreiheit in Belarus ein.

Die Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit werden beschnitten. Die Opposition wird unvermindert in ihrer politischen Arbeit massiv behindert. Staatliche Repressionen richten sich zudem gegen Menschenrechtsaktivisten, Oppositionspolitiker, Journalisten und Blogger, Rechtsanwälte und Gewerkschafter. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Verhaftungen, Verurteilungen aber auch gewalttätige Übergriffe durch Menschenrechtsorganisationen wie „Human Rights Watch“, „Reporter ohne Grenzen“ und „Amnesty International“ dokumentiert. Die Arbeit unabhängiger Nichtregierungsorganisationen wird weiterhin, insbesondere durch staatliche Auflagen, stark eingeschränkt. Für die Mitarbeit in einer nicht registrierten Organisation drohen Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Zivilgesellschaftliche Kräfte werden systematisch eingeschüchtert, behindert und unterdrückt und in ihrem Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt

Es ist notwendig, dass die Vergabekriterien und -entscheidungen des Europäischen Olympischen Komitees für Großsportereignisse die menschenrechtliche Lage in potentiellen Austragungsstaaten in Zukunft stärker berücksichtigen.

Der innenpolitische Reformprozess im Land stagniert, die Haftbedingungen werden als sehr schlecht beschrieben und selbst Minderjährige erhalten drakonische Haftstrafen für drogenbezogene Straftaten. Belarus belegte 2019 auf der von „Reporter ohne Grenzen“ jährlich erstellten Rangliste der Pressefreiheit Platz 153 von 180 Staaten.

Trotz vereinzelter Zeichen von Öffnung und einer damit einhergehenden Annäherung an die Europäische Union (EU), die seit der Freilassung der politischen Gefangenen 2015 erkennbar sind, bleibt die Lage der Menschenrechte besorgniserregend. Es braucht einen glaubhaften wie verlässlichen Kurs für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte und die Abschaffung der Todesstrafe.

Als Teilnehmerstaat der Östlichen Partnerschaft der EU ist Belarus aufgefordert, den Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus aufgeschlossen zu führen, um sich in diesem wichtigen Bereich der europäischen Wertegemeinschaft anzunähern und die Zusammenarbeit mit der EU in vielen weiteren Gebieten voranbringen zu können.

Die vorstehende Erklärung wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

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