Wahlprüfung

Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Zurückweisung von 285 Wahleinsprüchen

Eine Hand nimmt einen Wahlzettel aus einem Umschlag.

(© picture alliance / Geisler-Fotopress | Robert Schmiegelt)

Der Wahlprüfungsausschuss hat eine vierte Beschlussempfehlung zu Einsprüchen anlässlich der Bundestagswahl 2021 (20/5800) vorgelegt, in der er die Zurückweisung von 285 Wahleinsprüchen wegen Unzulässigkeit beziehungsweise Unbegründetheit empfiehlt. Der Deutsche Bundestag hat die Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März 2023 angenommen.

Die in Bundestagsdrucksache 20/5800 erfassten Wahleinsprüche decken ein breites Themenspektrum ab. Unter anderem wird die Rechtmäßigkeit des sogenannten Frauenstatuts der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die angebliche Verfassungswidrigkeit des zur Zeit der Bundestagswahl 2021 geltenden Bundeswahlgesetzes sowie der Briefwahlanteil bei dieser Wahl behandelt.

Die Wahlprüfung ist laut Artikel 41 des Grundgesetzes Sache des Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche anlässlich der Bundestagswahl 2021 zu entscheiden.

Insgesamt sind nach aktuellem Stand 2.198 Wahleinsprüche eingegangen. Die Beschlussempfehlungen zu den verbleibenden Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss nach Abschluss seiner Beratungen vorlegen.

Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs bereits am 26. November 2021 (zwei Monate nach der Bundestagswahl, vgl. § 2 Abs. 4 Wahlprüfungsgesetz) abgelaufen ist. Jetzt noch eingelegte Einsprüche werden als verfristet und damit bereits als unzulässig zurückgewiesen.

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