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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 6. und 7. Mai

Abgeordnete stimmen mit Handzeichen ab

(DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai, und Freitag, 7. Mai 2010, eine Reihe von Beschlüssen, zum Teil ohne vorherige Aussprache, gefasst.

 

Griechenland-Hilfe beschlossen: Mit 390 von 601 abgegebenen Stimmen hat der Bundestag am Freitag, 7. Mai 2010, dem von CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Währungsunion-Stabilisierungsgesetzes (17/1544) zugestimmt. 72 Abgeordnete votierten gegen das Gesetz, 139 enthielten sich. Zuvor hatte der Haushaltsausschuss empfohlen, das Gesetz in veränderter Fassung (17/1561, 17/1562) anzunehmen. Die SPD enthielt sich, Die Linke votierte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen stimmten zu. Der deutsche Anteil der in der EU vereinbarten Finanzhilfe beträgt rund 22,4 Milliarden Euro, davon bis zu 8,4 Milliarden Euro im ersten Jahr. Die staatliche KfW-Bankengruppe wird den deutschen Kredit ausreichen, für den der Bund die Garantie übernimmt. Im Gesetz hatten die Abgeordneten klargestellt, dass die Kredite der Euro-Staaten und die Kredite des Internationalen Währungsfonds „im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens und auf Grundlage der unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbarten Maßnahmen“ ausgereicht werden sollen. Der Bundestag stimmte zudem namentlich über drei Änderungs- und fünf Entschließungsanträge ab. Mit 331 von 605 abgegebenen Stimmen nahm der Bundestag einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/1641) an, der einen Auftrag an die Regierung enthält, sich auf EU-Ebene für eine effektivere Überwachung der Haushalts- und Finanzpolitiken der Mitgliedstaaten einzusetzen. Das Europäische Statistikamt Eurostat müsse ein Zugriffs-, Durchgriffs- und Kontrollrecht gegenüber den nationalen Statistikämtern erhalten. Im Fall drohender Überschuldung soll eine Frühwarnmechanismus eine Warnung auslösen. 273 Abgeordnete stimmten bei einer Enthaltung dagegen. Mit 328 Ja-Stimmen bei 271 Nein-Stimmen nahm der Bundestag einen Änderungsantrag der Koalition (16/1656) zu ihrem eigenen Entschließungsantrag (17/1641) an, um diesen in einem Punkt zu ergänzen. Abgelehnt wurden hingegen Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen, die sich ebenfalls auf den Entschließungsantrag der Koalition bezogen (17/1647 mit 328 Nein-Stimmen bei 206 Ja-Stimmen und 67 Enthaltungen; 17/1648 mit 325 Nein-Stimmen bei 205 Ja-Stimmen und 67 Enthaltungen). In weiteren namentlichen Abstimmungen lehnte der Bundestag Entschließungsanträge der SPD (17/1639 mit 394 Nein-Stimmen bei 204 Ja-Stimmen), der Linksfraktion (17/1637 mit 472 Nein-Stimmen bei 67 Ja-Stimmen und 66 Enthaltungen; 17/1638 mit 536 Nein-Stimmen bei 67 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/1640 mit 3983 Nein-Stimmen bei 204 Ja-Stimmen) ab.

Professor Mayer zum Prozessbevollmächtigten bestellt: Auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/1646) hat der Bundestag am Freitag, 7. Mai, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld als Prozessbevollmächtigten für Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz bestellt. Der Bundestag hatte das Gesetz , das die Hilfen für Griechenland regelt, am gleichen Tag verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht erwartet, dass gegen dieses Gesetz noch am selben Tag Anträge gestellt werden. Bereits jetzt liege in Karlsruhe ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor. Über die Anträge werde das Gericht voraussichtlich kurzfristig entscheiden, heißt es in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Die Linke stimmte gegen diesen Beschluss, die SPD enthielt sich.

Kein Verzicht auf Kopfpauschale: Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am Freitag, 7. Mai 2010, einen Antrag der Linksfraktion (17/240) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, keine Schritte zur Einführung einer einkommensunabhängigen Prämie zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen. Der Gesundheitsausschuss hatte zuvor Ablehnung empfohlen (17/1605). Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag ferner einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/258) ab, wonach die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen sollte, der die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger in eine Bürgerversicherung zur Finanzierung der Krankenversicherung vorsieht, wobei alle Einkommensarten in die Berechnung einbezogen und eine paritätische Finanzierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wiederhergestellt werden sollte. Auch dazu lag eine ablehnende Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/1606) vor.

Grünen-Antrag zum Klimaschutz abgelehnt: Bündnis 90/Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert (17/1430), in einem Klimaschutzgesetz die deutschen Klimaschutzziele mit Verbindlichkeit für Bund und Länder festzulegen. Am Donnerstag, 6. Mai 2010, fand dieser Antrag, der ohne vorherige Ausschussberatung abgestimmt wurde, keine Mehrheit. Anlass des Antrags war die Streichung des „Klimaschutzparagrafen 26“ des Landesentwicklungsprogramms in Nordrhein-Westfalen.

Widerstand gegen geplante Kosten bei Zahlungsverzug: Der Bundestag hat am 6. Mai 2010 auf Empfehlung des Rechtsausschusses eine Entschließung (17/1610) zu einem EU-Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Umsetzung der Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa (Small Business Act) (Ratsdokument 8969/09) verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den Verhandlungen in Brüssel  darauf hinzuwirken, dass keine Sondervorschriften für den Zahlungsverzug der öffentlichen Hand geschaffen und keine unangemessenen Pauschalbeträge für Beitreibungskosten vorgeschrieben werden. Die Freiheit, Zahlungs- sowie Abnahme- und Überprüfungsfristen zu vereinbaren, sollte erhalten bleiben, die Abnahme und Überprüfungsfrist nicht auf im Regelfall 30 Tage verkürzt werden. Ebenso sollten kein Strafschadensersatz eingeführt werden. Vielmehr sollte die Möglichkeit eines angemessenen Fälligkeitszinses für öffentliche und private Stellen eingeführt werden, um einen Anreiz zur raschen Zahlung zu schaffen. Nur eine prüffähige Rechnung sollte einen Zahlungsverzug begründen können, so der Bundestag. Derzeit sei geplant, dass ein Gläubiger im Verzugsfall Zinsen geltend machen kann, wenn der Schuldner seine Zahlungspflicht aus Gründen, für die er verantwortlich ist, nicht rechtzeitig erfüllt und der Gläubiger zugleich seinen Pflichten zugleich nachgekommen ist. Vorgesehen ist eine pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten, die mindestens 40 Euro beträgt, wenn der Vertrag nichts anderes aussagt. Ab einer Forderung von 1.000 Euro soll sie auf 70 Euro und ab 10.000 Euro auf ein Prozent der geschuldeten Summe steigen. Öffentliche Stellen sollen danach zusätzlich fünf Prozent der geschuldeten Summe als pauschale Entschädigung zahlen müssen und keine Zahlungsfristen länger als 30 Tage vereinbaren dürfen.

Empfehlungen zu Petitionen: Der Bundestag hat am 6. Mai Empfehlungen zu zehn Sammelübersichten von Petitionen beschlossen, die der Petitionsausschuss zuvor beraten hatte. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 71 bis 80 (17/1436, 17/1437, 17/1438, 17/1439, 17/1440, 17/1441, 17/1442, 17/1443, 17/1444 und 17/1445).

Kein Stopp der Genkartoffel Amflora: Abgelehnt hat der Bundestag am 6. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora zu verhindern (17/1028). Er folgte dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/1547). Die SPD enthielt sich bei der Abstimmung. Im Antrag heißt es, Amflora sei eine von der BASF Plant Science gentechnisch veränderte Stärke-Kartoffelsorte, die als nachwachsender Rohstoff für die Kartoffelstärkeindustrie entwickelt worden sei. Sie bilde eine Stärke aus, die vollständig aus Amylopektin bestehe und somit für die Herstellung von Papier, Textilien oder Klebstoff verwendet werden könne. Bei herkömmlicher Stärke wäre dazu die aufwendige Entfernung des zweiten Stärkepolymers Amylose erforderlich. Die Union hatte im Ausschuss erklärt, sie stimme dem Antrag nicht zu, um zu vermeiden, dass durch Verschärfungen von EU-Regelungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Stattdessen setze sie sich für eine Gleichbehandlung aller europäischen Landwirte ein. Die SPD erklärte, diese für die Stärkeindustrie entwickelte Kartoffel werde nicht einmal von dieser Industrie selbst benötigt. Ein Antrag der SPD, die Amflora-Kartoffel zuverlässig aus der Lebensmittel- und Futtermittelkette fernzuhalten (17/1410) fand auf Empfehlung des Agrarausschusses (17/1603) ebenfalls keine Mehrheit.

Solarstromförderung reduziert: Der Bundestag hat am 6. Mai 2010 die Förderung der Stromgewinnung aus Sonnenenergie reduziert. Eine entsprechende Änderung der Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedete das Parlament in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/1604). Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/1147) änderte der Bundestag die Berechnung für Rückgang der Förderung im Jahr 2011 und verlängerte den Vertrauensschutz auf den 25. März 2010, wenn bis zu diesem Datum ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Ferner senkte er den Anreiz zum Eigenverbrauch bei geringen Eigenverbrauchsanteilen und setzte das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2009 zum Belastungsausgleich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes um. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Gesetz. Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1611) fand keine Mehrheit. Darin hatte die Fraktion vorgeschlagen, die Förderung zum 1. Juli 2010 um sechs Prozent für Anlagen unter zehn Kilowatt und um zehn Prozent für Dachanlagen und Freiflächen zu reduzieren. Anlass des Gesetzes ist die Schere zwischen der Preis- und Kostenentwicklung einerseits und den Einnahmen aufgrund der Förderung andererseits. Aus der Verdoppelung der installierten Leistung zur Gewinnung von Sonnenenergie von 2007 bis 2009 resultieren geringere Errichtungskosten, die von den bei ursprünglichen Gesetzgebung kalkulierten Kosten abweichen. Die Folge sei eine „Überförderung“, die nun abgebaut werden soll. Darüber hinaus wird mit 3.000 Megawatt eine Zielmarke für die jährlich zu installierende Leistung aus Photovoltaikanlagen im Gesetz definiert und der Direktverbrauch von Strom aus Solarenergie künftig stärker gefördert.

Hartz IV bleibt: Mit 477 von 539 abgegebenen Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2010, einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Weg mit Hartz IV - Für gute Arbeit und eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung“ (17/659) abgelehnt. 62 Abgeordnete hatten für den Antrag gestimmt. Zuvor hatte bereits der Ausschuss für Arbeit und Soziales (17/953) die Vorlage abgelehnt. Die Linke wollte die Hartz-IV-Reform durch ein neues System der Grundsicherung ablösen. Die Regelleistung dieser Mindestsicherung solle für Erwachsene auf 500 Euro monatlich festgelegt werden, für Kinder und Jugendliche solle sie „bedarfsorientiert und altersspezifisch“ ermittelt werden, heißt es in dem Antrag.

Bedenken gegen Abordnung ins Europaparlament: Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Mai 2010, seine Bedenken gegen den Vorschlag der spanischen Regierung geltend gemacht, zusätzliche Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Mitte der nationalen Parlamente zu benennen. Einen Antrag von CDU/CSU und FDP zu den Übergangsmaßnahmen zur Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 (17/1179) nahm er gegen das Votum der drei Oppositionsfraktionen an. Zugleich lehnte er mit der Koalitionsmehrheit einen Antrag der SPD zum spanischen Vorschlag (17/235) ab. Aufgrund des Lissabon-Vertrages muss die Zahl der Sitze im Europaparlament bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2014 vorübergehend von 736 auf 754 erhöht werden. Bei den Wahlen zum Europaparlament vom 4. bis 7. Juni 2009 war noch der Vertrag von Nizza in Kraft. Spanien hatte vorgeschlagen, dass jene EU-Staaten mehr Sitze im Parlament erhalten sollten, die mehr Abgeordnete gehabt hätten, wenn der Lissabon-Vertrag bereits zum Zeitpunkt der Europawahl in Kraft gewesen wäre. Diese Abgeordneten sollen entweder ad hoc gewählt oder auf der Basis des Ergebnisses der Europawahl oder von den nationalen Parlamenten benannt werden. Der Bundestag sieht darin einen Verstoß gegen den EU-Vertrag, der zudem Fragen der demokratischen Legitimation und des Status der Abgeordneten aufwerfe. Der Bundestag plädiert stattdessen für eine Regierungskonferenz, um über die Zusammensetzung des Europaparlaments zu verhandeln. Die SPD hatten den spanischen Vorschlag ebenfalls kritisch bewertet und sich gegen die Möglichkeit ausgesprochen, zusätzliche Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten nach Straßburg zu entsenden. Der Bundestag folgte bei seinem Beschluss einer Empfehlung des Europaausschusses (17/1460). Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1417), der ebenfalls darauf abzielte, keine Vertragsänderung hinzunehmen, die dazu führt, dass Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten für das Europäische Parlament ernannt werden. Auch ein Antrag der Linksfraktion (17/1568) fand keine Mehrheit. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, einer Änderung des „Protokolls über die Übergangsbestimmungen“ zur Zusammensetzung des Parlaments nur zuzustimmen, wenn bei einer Regierungskonferenz auch über ein „Protokoll über eine soziale Fortschrittklausel“ verhandelt wird. Eine solche Klausel sollte klarstellen, dass soziale Grundrechte im Konfliktfall den Grundfreiheiten des Kapitals wie Niederlassungs-, Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit vorgehen.

Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung angenommen: Unverändert hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2010, dem Ausführungsgesetz zur EU-Verordnung über Ratingagenturen (17/716, 17/984) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/1609). Linke und Grüne votierten dagegen, die SPD enthielt sich. Damit wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über die Ratingagenturen in Deutschland übernehmen. Die Ratingagenturen können eine Registrierung vom 7. Juni 2010 an beantragen. Beschlossen wurden ferne Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die in der EU-Verordnung festgelegten Pflichten der Ratingagenturen, zu deren Geschäft es gehört, die Werthaltigkeit von Finanzprodukten einzuschätzen. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1612) zu diesem Gesetz ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem verlangt, den Anleger- und Verbraucherschutz in die Zweckbestimmung des Gesetzes aufzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Ratingagenturen für eine Verletzung von Sorgfaltspflichten einstehen müssen.

Anrechnung von Ferienjobs auf das Arbeitslosengeld II: Nicht durchsetzen konnten sich SPD (17/524) und Die Linke (17/76) mit Anträgen, das Einkommen junger Menschen aus Ferienjobs nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte mit der Koalitionsmehrheit die Ablehnung beider Vorlagen empfohlen (17/841). Derzeit haften Jugendliche aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit ihren Einkünften aus Ferienjobs für die Hilfsbedürftigkeit ihrer Eltern mit, was beide Oppositionsfraktionen ändern wollten. Die Koalition erklärte dazu, die Bundesregierung habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Sommer Ergebnisse zur Frage der Möglichkeit eines Hinzuverdienstes vorlegen werde.

Menschenrechte in Lateinamerika: Gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 6. Mai auf Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/1545) einen Antrag der SPD (17/883) abgelehnt, den Schutz der Menschenrechte in Handelsabkommen zu verankern, die die EU mit Kolumbien und Peru abschließt. Die EU plant, am 18. Mai ein multilaterales Freihandelsabkommen mit beiden Staaten zu unterzeichnen. Die SPD schreibt, die EU habe sich in ihrem Jahresbericht 2008 besorgt über die Menschenrechtslage in Kolumbien und Peru geäußert. Daher müsse das Abkommen eine Klausel enthalten, durch die es rasch außer Kraft gesetzt werden könne, so die SPD. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/1015), das Freihandelsabkommen der EU mit Kolumbien zu stoppen. Auch dazu lag eine Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/1546) vor, zu der sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. In dem Antrag wurde die Bundesregierung aufgerufen, sich für eine Entmilitarisierung der Region und den Abzug des US-Militärs aus Kolumbien einzusetzen. Darüber hinaus lehnte der Bundestag den Antrag der Linken zum EU-Lateinamerika-Gipfel am 17. und 18. Mai in Madrid (17/1403) ab. Darin hatte die Fraktion dazu aufgerufen, in der EU einen Kompensationsfonds zugunsten lateinamerikanischer Staaten wegen kolonialer und postkolonialer Ausbeutung einzurichten. Bei Enthaltung der SPD scheiterte auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1419), „Klimaschutz und gerechten Handel mit Lateinamerika und der Karibik voranzubringen“. Die EU sollte danach Assoziierungsabkommen statt Freihandelsabkommen anstreben und dabei auf Menschenrechte, ökologische und soziale Aspekte Wert legen. Zu beiden Anträgen hatte der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Beschlussempfehlung (17/1608) vorgelegt.

Keine kostenfreien Telefon-Warteschleifen: Bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 6. Mai 2010 einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1029) abgelehnt, eine gesetzliche Pflicht zur Kostenfreiheit von Warteschleifen bei telefonischen Mehrwertdiensten oder Service-Rufnummern einzuführen. Die Linke stimmte mit den Grünen für den Antrag, der Wirtschaftsausschuss hatte mit der Koalitionsmehrheit jedoch Ablehnung empfohlen (17/1549). Aufgrund der kostenpflichtigen und langen Warteschleifen würden viele Millionen Euro zulasten der Verbraucher verdient, heißt es in der Begründung zu dem Antrag.

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