+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Texte

Regierung: Kein Einstieg in eine Euro-Transferunion

Eine griechische Euromünze

Eine griechische Euromünze (dpa)

Die Bundesregierung sieht in dem geplanten europäischen Euro-Stabilisierungsmechanismus keinen Einstieg in eine Transferunion. Es gehe nicht um Transfers, sondern um Kredite mit Zinsen. Das sei etwas völlig anderes als eine Transferunion, sagte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Sondersitzung des Haushaltsausausschusses am Dienstag, 11. Mai 2010.

In die europäischen Verhandlungen, die in der Nacht zum Montag mit einer Vereinbarung über ein Kreditpaket mit einem Volumen bis zu einer dreiviertel Billion Euro für notleidende Euroländer abgeschlossen worden waren, sei die Bundesregierung mit der klaren Zielvorstellung gegangen, den Einstieg in eine Transferunion zu verhindern, die Stabilität des Euro zu erhalten und die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank zu erhalten. „Ich denke, dass ist uns gelungen“, erklärte der Regierungsvertreter.

Zweckgesellschaft soll Kredite vergeben

Die Eile bei der Aufstellung eines europäischen Schutzschirms für den Euro wurde von der Regierung mit Entwicklungen auf den Märkten am 7. Mai begründet. Nach den Problemen um Griechenland seien „Ansteckungseffekte“ auf Spanien und Portugal zu beobachten gewesen. Die Liquidität sei zurückgegangen, und Derivate hätten auf einen Kursrückgang des Euro gewettet.

Die Bundesregierung erläuterte, dass in einer EU-Verordnung vom 10. Mai festgelegt sei, dass die EU-Kommission bis zu 60 Milliarden Euro Kredite aufnehmen dürfe, um Mitgliedstaaten, die sich in Schwierigkeiten befänden, mit Krediten Hilfe zu leisten. Die Euroländer würden darüber hinaus eine Zweckgesellschaft gründen, die ebenfalls Kredite vergeben solle.

Euroländer sollen für Kredite bürgen

Diese von der Regierung auch als „Stabilitätsagentur“ bezeichnete Zweckgesellschaft soll Kredite bis zu einer Höhe von 440 Milliarden Euro aufnehmen können, für die die Euroländer bürgen sollten. Nach drei Jahren solle die Zweckgesellschaft aufgelöst werden. Details der Zweckgesellschaft müssten noch geklärt werden. Man erwarte außerdem, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) sich mit mindestens der Hälfte der von europäischer Seite aufgebrachten Mittel beteilige, teilte die Regierung weiter mit.

Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP inzwischen gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (17/1685) werde zu einer „deutlichen Verbesserung der Stabilitätskultur“ beitragen, zeigte sich die Regierung überzeugt.

Gewährleistungen von bis zu 123 Milliarden Euro

Der Entwurf sieht vor, dass Deutschland für Kredite eines europäischen Stabilisierungsmechanismus an notleidende Euroländer Gewährleistungen von bis zu 123 Milliarden Euro übernehmen soll. Die Garantieermächtigung solle bei unvorhergesehenem und unabweisbaren Bedarf um 20 Prozent überschritten werden können. Die Regierung machte keine konkreten Angaben zum Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs, sondern sagte nur: „Wir würden uns freuen, wenn das möglichst rasch geht.“

Die Gewährleistungen könnten übernommen werden, „sofern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen“. Bei unvorhergesehenm oder unabweisbarem Bedarf könne die Garantieermächtigung mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden.

Verschlechterte Bedingungen in einigen Staaten

Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistungen sei aber, dass der betroffene Mitgliedstaat mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank ein wirtschafts- und finanzpolitisches Programm vereinbart habe.

In der Begründung schreiben CDU/CSU und FDP, die Situation der öffentlichen Haushalte in den EU-Mitgliedstaaten habe sich im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich verschlechtert. Die jüngste Verschärfung der Krise habe zu einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen in einigen Mitgliedstaaten geführt, die sich nicht mehr durch Fundamentaldaten erklären lasse.

Maximal 60 Milliarden Euro von der EU

„Eine weitere Eskalation der Lage würde nicht nur die Zahlungsfähigkeit dieser Staaten gefährden, sondern eine ernste Gefahr für die Finanzstabilität der Währungsunion insgesamt nach sich ziehen“, heißt es weiter.

Von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedrohte Mitgliedstaaten sollen daher unter bestimmten Bedingungen finanziellen Beistand der Europäischen Kommission erhalten können. Von der EU könne es zunächst ein maximales Kreditvolumen von 60 Milliarden Euro geben.

Deutscher Anteil von 28 Prozent

Wenn nach Ausschöpfung dieses Instruments einer weiteren Eskalation auf den Finanzmärkten durch zusätzliche Maßnahmen entgegengetreten werden müsse, solle eine Zweckgesellschaft gegründet werden. Diese Zweckgesellschaft solle sich über den Kapitalmarkt refinanzieren und mit Krediten bis zu 440 Milliarden Euro die drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaten abwenden.

Für die Bundesrepublik ergebe sich nach ihrem Anteil am Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank ein Anteil von rund 28 Prozent. Das entspreche einem „maximalen Garantievolumen“ von 123 Milliarden Euro. Zusätzlich werde erwartet, dass sich der IWF mit mindestens der Hälfte der von europäischer Seite aufgebrachten Mittel an etwaigen Finanzierungsmaßnahmen beteilige.

Kontrolle der Zweckgesellschaft im Blick

Die SPD-Fraktion erklärte, dass erst am Freitag, 7. Mai, das Hilfspaket für Griechenland vom Bundestag beschlossen worden sei. Man frage sich, ob die Regierung zu diesem Zeitpunkt wirklich nichts von den anderen Indikatoren gewusst habe, die zu den Maßnahmen vom Wochenende geführt hätten. Entweder man sei belogen worden, oder die Regierung habe nichts gewusst.

Die CDU/CSU-Fraktion befasste sich kritisch mit der geplanten Zweckgesellschaft. Es müsse geklärt werden, wer diese Gesellschaft kontrolliere und wer die Entscheidungen treffe. Auch die Linksfraktion sah viele Unklarheiten bei der Zweckgesellschaft.

Anhörung im Haushaltsausschuss am 19. Mai

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Regierung sei ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Information des Bundestages über die EU-Verordnung zur Wahrung der Finanzmarktstabilität nicht nachgekommen. Auch die FDP-Fraktion fragte nach der Information des Parlaments. Der Haushaltsausschuss beschloss eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf für Mittwoch, 19. Mai, von 10.30 bis 13.30 Uhr.

Marginalspalte