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Parlament

Bundestag berät über neue Regeln für Banken

Fra hält Euro-Münze zwischen zwei Fingern

(dpa)

Der Bundestag will am Freitag, 21. Mai 2010, in einer zweistündigen Debatte den Gesetzentwurf von Union und FDP zur Stabilisierung des Euro (17/1685, 17/1740) verabschieden (zur Euro-Stabilisierung und zur ersten Lesung des Gesetzes finden Sie eigene Texte).

Zudem wird als Konsequenz aus der Finanzkrise über Änderungen der Bankenrichtlinie beraten. Damit sollen Schwachstellen bei der Beaufsichtigung der Kreditinstitute geschlossen werden, um krisenhaften Entwicklungen künftig besser vorzubeugen. Vor allem bei der Einschätzung von Risiken war es zu Fehlentwicklungen gekommen. Mit dem neuen „Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie“ (17/1720) soll die Zusammenarbeit der Bankenaufseher über nationale Grenzen hinweg verbessert werden.

Union und FDP wollen „atmenden Kapitalpuffer“

CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben darüber hinaus einen Antrag zur Stabilisierung des Finanzsektors (17/1756) vorgelegt, in dem gefordert wird, die Eigenkapitalvorschriften für Banken angemessen zu überarbeiten. Die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen Maßnahmen gegen die Finanzkrise müssten in den 20 führenden Industrie- und Schwellenländern (G20) umgesetzt werden. Künftige Eigenkapitalregelungen dürften in Krisen nicht krisenverstärkend wirken.

Die Fraktionen raten zu einem „atmenden Kapitalpuffer“, der möglichst automatisch auf Veränderungen der konjunkturell schwankenden Eigenkapitalanforderungen reagiert. Auch sollten externe Ratingurteile weniger bedeutsam für die Kapitalunterlegung von Aktiva sein. Stattdessen sollten die Banken eigene Bonitätsurteile treffen müssen, die von den Aufsichtsbehörden überprüft werden. Generell wollen die Fraktionen die Aufsicht über systemrelevante Institute verstärken, auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Zahlungsfähigkeit der Banken stärken

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge sollen die Großkreditvorschriften so geändert werden, dass die Zahlungsfähigkeit eines Instituts durch den Ausfall eines Kreditnehmers nicht mehr gefährdet wird. So sollen künftig alle Forderungen eines Instituts an andere Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute auf die Großkreditobergrenze von 25 Prozent des Eigenkapitals angerechnet werden.

Zugunsten kleinerer Banken soll es einen Freibetrag in Höhe von 150 Millionen Euro geben. Ein entsprechender Kredit dürfe jedoch nicht das Eigenkapital der Bank überschreiten. Sehr kurzfristige Kredite wie die so genannten Übernachtkredite werden in die Berechnung der Auslastung der Kreditobergrenze nicht einbezogen.

Grenzen für „Hybridkapital“

„Hybridkapital“, das weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital klar zugeordnet werden kann, darf in Zukunft maximal die Hälfte des Kernkapitals eines Unternehmens ausmachen. Bei bestimmten Formen des Hybridkapitals liegen die Grenzen sogar noch niedriger. Für bereits aufgenommene Eigenmittel soll es Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geben.

Durch Neuregelungen für das Verbriefungsgeschäft soll verhindert werden, dass aus Krediten mit zweitklassiger Qualität erstklassig bewertete Finanztitel geschaffen werden können. Vor allem in den USA hätten Banken Kredite an private Haushalte ohne ausreichende Bonitätsprüfung vergeben und diese Kredite mittels Verbriefungen an internationale Investoren veräußert. „Der Umfang und die weltweite Verbreitung der Immobilien- und Finanzmarktkrise wären ohne diese Verbriefungen nicht möglich gewesen“, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Pfandbriefgesetz soll geändert werden

Künftig darf ein Finanzinstitut nur dann in Verbriefungen investieren, wenn der Urheber der Verbriefung mindestens fünf Prozent selbst hält. Der Urheber einer Verbriefung muss auch alle relevanten Daten über den Inhalt mitteilen.

Auch das Pfandbriefgesetz soll geändert werden. Im Falle einer Insolvenz einer Pfandbriefbank soll der Sachwalter liquide Mittel zur Bedienung der ausstehenden Pfandbriefe beschaffen. Damit der Sachwalter auch mit der Deutschen Bundesbank Refinanzierungsgeschäfte abschließen kann, soll der Deckungsmasse des Pfandbriefs die Eigenschaft eines Kreditinstituts zugebilligt werden. Die Deckungsmasse werde damit Teilbank der insolventen Pfandbriefbank. Der Sachwalter könne dann gegenüber der Deutschen Bundesbank als Leiter eines Kreditinstituts auftreten.

Bundesrat: Nur erste Etappe

Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer strengeren Regulierung der Kreditinstitute als Folge der Finanzmarktkrise. Der Entwurf könne aber nur die erste Etappe auf dem Weg zu einer strengeren Regulierung der Banken sein.

Der Beratung im Bundestag liegt ebenfalls ein Bericht der Bundesregierung aus der vergangenen Wahlperiode über die Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie (16/13741) zugrunde.

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