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Inneres

Antiterrorregelungen sollen verlängert werden

Bundespolizei auf Flughafen

(dpa)

Knapp zwei Wochen nach dem zehnten Jahrestag der Anschläge in den USA vom 11. September 2001 berät der Bundestag am Donnerstag, 22. September 2011, in erster Lesung über eine Verlängerung der sogenannten Antiterrorgesetze um vier Jahre. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ (17/6925) sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungs- ergänzungsgesetz (TBEG) von 2007 vorgesehenen Evaluierung der nach den Attentaten von New York und Washington erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Sie sind bislang bis zum 10. Januar kommenden Jahres befristet. Die Debatte bieginnt um 9 Uhr und soll 75 Minuten dauern.

Wegfallende Regelungen

Entfallen sollen der Vorlage zufolge künftig Regelungen, die „die Einholung von Auskünften zu Umständen des Postverkehrs und den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zur Eigensicherung ermöglichen“ und im Evaluierungszeitraum nicht angewendet wurden.

Ebenfalls wegfallen soll die Regelung zur „Einholung von Bestandsdaten zu Postdienstleistungen“, die im Evaluierungszeitraum nicht zur Terrorismusbekämpfung genutzt wurde. Die übrigen nach dem TBEG befristeten „Eingriffsbefugnisse und Regelungen, die sich als unverzichtbar erwiesen haben“, sollen um weitere vier Jahre befristet erhalten bleiben.

Höchstspeicherfrist wird verkürzt

Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll laut Gesetzentwurf die Mitwirkung der sogenannten G-10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen einschließlich der Abfrage bei zentralen Flugbuchungssystemen sowie von Unternehmen der Finanzbranche einschließlich der Abfrage von Kontostammdaten ausgeweitet werden. Die bisherige Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten „in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden“ soll wieder auf zehn Jahre verkürzt werden. A

Auch soll zum Schutz der Betroffenen ausdrücklich verboten werden, sie auf Grund des Auskunftsersuchens zu benachteiligen, beispielsweise Bankkunden durch eine Kündigung der Bankverbindung.

Befugnisse der Nachrichtendienste

Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver ausgestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt.

So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Auch soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden. (sto)

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