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Parlament

Änderungen im Sozialrecht unter der Lupe

Mitteilungen für die spätere Rente sollen vereinfacht werden.

Mitteilungen für die spätere Rente sollen vereinfacht werden. (picture alliance/Bildagentur-online)

Die Bundesregierung will die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und in der Arbeitsförderung für die gesamte Dauer des Studiums regeln. Ihr Entwurf zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (17/6764) ist am Montag, 24. Oktober 2011, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die einstündige Sitzung unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

Erweiterte Datenübermittlung

Zu den geplanten gesetzlichen Änderungen, die die geladenen Sachverständigen bewerten sollen, gehört auch der Verzicht auf das Versenden einer Rentenanpassungsmitteilung, wenn sich bei der jährlichen Anpassung der aktuelle Rentenwert nicht erhöht hat.

Außerdem sollen im Sechsten Sozialgesetzbuch die Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden. Vor allem die Übermittlung von Daten über Wiederverheiratungen sollen künftig verhindern, dass zu lange Hinterbliebenenrenten gezahlt werden.

Sozialgerichte sollen entlastet werden

Klarstellen will die Regierung ferner, dass der Bund den Trägern von Einrichtungen Rentenversicherungsbeiträge nur für die in einer anerkannten Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen erstatten muss.  

Im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ist vorgesehen, die Datenübermittlung zwischen den Finanzämtern und den Alterskassen auszuweiten. Sie soll künftig auch die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Einkünfte, die für die Gewährung von Zuschüssen relevant sind, umfassen. Geplant ist schließlich auch, die stark belasteten Sozialgerichte durch Einzeländerungen zu entlasten. (che/vom)

Zeit: Montag, 24. Oktober 2011, 14 bis 15 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail:  arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der Sachverständigen
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  •  Bundesagentur für Arbeit 
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Deutsche Rentenversicherung Bund 
  • GKV-Spitzenverband 
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. 
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
  • Bundesrechnungshof 
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund 
  • Prof. Dr. Friedhelm Hase 
  • Hans-Christian Helbig

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