+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages vom 22. bis 25. November

Blick in das Plenum

(DBT/Unger)

Der Bundestag hat von Dienstag, 22. November, bis Freitag, 25. November 2011, folgende Beschlüsse gefasst:

Entschließung zur Mordserie der Neonazi-Bande: Einstimmig hat das Parlament am 22. November einen von allen fünf Fraktionen gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag zur vereinbarten Debatte über die „Mordserie der Neonazi-Bande und die Arbeit der Sicherheitsbehörden“ (17/7771) verabschiedet. Darin bekundet der Bundestag seine Trauer um die Opfer der Mordserie und äußert sein Mitgefühl mit den Angehörigen der Opfer. Er äußert die Erwartung, dass die Morde zügig aufgeklärt und Zusammenhänge dieser Mordtaten und ihr rechtsextremistisches Umfeld umfassend ermittelt werden. „Wir stehen ein für ein Deutschland, in dem alle ohne Angst verschieden sein können und sich sicher fühlen - ein Land, in dem Freiheit und Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit lebendig sind“, heißt es weiter. Der Bundestag zeigt sich entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten fortzusetzen als auch die Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen.

Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. November einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 22. November (17/7775) zu dem am 23. September vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zu Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277, 17/6853, 17/7065) zugestimmt. Der Bundesrat hatte am 14. Oktober den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dazu angerufen (17/7330). Die Einigung von Bund und Ländern sieht nun vor, dass die Förderung der Einstiegsqualifizierung auf Dauer erhalten bleibt und als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert wird. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf zwölf Monate wird wieder gestrichen. Dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben. Bildungsträger können künftig damit beauftragt werden, gezielt „arbeitsmarktfernere“ Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben. Nicht geändert wurde dagegen der Gründungszuschuss, sodass es bei den Regelunen bleibt, die der Bundestag zunächst beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten. Darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung. Die Bundesregierung sagte den Ländern außerdem zu, zeitnah auf eine Anpassung des Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit hinzuwirken. Dabei soll auf passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugndliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen, zum Beispiel in Jugendwerkstätten und Produktionssschulen, geachtet werden.

Haushaltsgesetz 2012: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (17/6600, 17/6602) am 25. November in dritter Lesung mit 307 Ja-Stimmen bei 253 Nein-Stimmen angenommen. Zuvor hatten in zweiter Beratung CDU/CSU und FDP für das Zahlenwerk in der Fassung des Haushaltsausschusses (17/7123, 17/7124, 17/7125, 17/7873, 17/7875) gestimmt, die SPD-Fraktion, die Linksfraktion sowie Bündnis 90/Die Grünen dagegen. Der Etat umfasst Ausgaben von 306,2 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 26,1 Milliarden Euro. Änderungsanträge der SPD (17/7858) und der Linksfraktion (17/7859) lehnte das Parlament ab. Die SPD wollte Planstellen in der Justiz, bei der Polizei, der Zollfahndung, beim Technischen Hilfswerk und beim Katastrophenschutz von Einsparungen ausnehmen. Die Linke wollte es Bundesbehörden untersagen, Mitarbeiter zu beschäftigen, die gleichzeitig einen Arbeits- oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.

Zum Haushaltsgesetz lagen Entschließungsanträge der SPD (17/7860), der Linksfraktion (17/7861) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/7860) vor. Den SPD-Entschließungsantrag lehnten die Koalition und Die Linke ab, die Grünen enthielten sich. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, den Entschließungsantrag der Grünen lehnten die Koalition und Die Linke ab, die SPD enthielt sich.

Keine Mehrheit fanden weitere Entschließungsanträge der Opposition, die sich auf bestimmte Einzelpläne bezogen. Die Entschließungsanträge der Linksfraktion zum Etat des Bundesverteidigungsministeriums (17/7852, 17/7853) lehnten alle übrigen Fraktionen ab. Gleiches gilt für einen Entschließungsantrag der Grünen (17/7854) zu diesem Etat. Den Entschließungsantrag der Linksfraktion zum Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/7855) lehnten wiederum alle übrigen Fraktionen ab, während die Opposition geschlossen für einen Entschließungsantrag der Grünen zu diesem Etat (17/7856) stimmte, den die Koalition jedoch ablehnte. Alle übrigen Fraktionen verweigerten darüber hinaus einem Entschließungsantrag von der Linksfraktion zum Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (17/7857) die Zustimmung, während sich die SPD und Die Linke zu einem Entschließungsantrag der Grünen zum Etat des Bundesumweltministeriums (17/7862 neu) enthielten. Die Koalition stimmte gegen diese Initiative.

Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015: Der Bundestag hat am 25. November den Finanzplan des Bundes 2011 bis 2015 (17/6601, 17/6602) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/7126) zur Kenntnis genommen.

Etat Allgemeine Finanzverwaltung: Ohne vorangegangene abschließende Aussprache hat der Bundestag am 25. November in zweiter Beratung den Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 2012 (Allgemeine Finanzverwaltung) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 13,27 Milliarden Euro (17/7122, 17/7123). Änderungsanträge der SPD (17/7839) sowie der Linksfraktion (17/7840, 17/7841) lehnte der Bundestag ab.

Etat Bundesschuld:Ohne vorangegangene abschließende Aussprache hat der Bundestag am 25. November in zweiter Beratung den Einzelplan 32 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesschuld) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 38,32 Milliarden Euro (17/7121, 17/7123). Der Bundestag nahm einen Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/7874), durch den der Haushaltstitel „Zinsen für Bundesanleihen“ um 2,5 Millionen Euro auf 24,46 Milliarden Euro abgesenkt wird. Es handelt sich dabei um die Kompensation für die Erhöhung der Ausgaben für Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe im Etat des Bundesjustizministeriums um 500.000 Euro (17/7815, 17/7873) sowie der Ausgaben für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie im Etat des Bundesfamilienministeriums um zwei Millionen Euro (17/7826, 17/7873). Über diese Änderungen wird in zwei Unterrichtungen informiert (17/7873, 17/7875).

Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Der Bundestag hat am 25. November in zweiter Beratung den Einzelplan 12 des Bundeshaushalts (Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 25,93 Milliarden Euro (17/7112, 17/7123). In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag Änderungsanträge der SPD (17/7837) und der Linksfraktion (17/7838) ab. Auf den SPD-Änderungsantrag entfielen 306 Nein-Stimmen bei 251 Ja-Stimmen, auf den Änderungsantrag der Linken 308 Nein-Stimmen bei 113 Ja-Stimmen und 135 Enthaltungen. Beide Änderungen bezogen sich auf die Mittel für die Städtebauförderung.

Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Der Bundestag hat am 24. November in zweiter Beratung den Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für Bildung und Forschung) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 12,94 Milliarden Euro (17/7123, 17/7124). Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der SPD (17/7835, 17/7836). Beim ersten enthielten sich Linksfraktion und Grüne, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab. Den zweiten lehnten die Koalition und die Grünen ab, Die Linke enthielt sich.

Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Der Bundestag hat am 24. November in zweiter Beratung den Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 6,79 Milliarden Euro (17/7116, 17/7123). Bereits am 22. November hatte der Bundestag einen Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/7826, 17/7873) angenommen, durch den der Haushaltstitel „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt,Toleranz und Demokratie“ um zwei Millionen Euro auf 29 Millionen Euro aufgestockt wurde. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der SPD (17/7817) mit 312 Nein-Stimmen bei 137 Ja-Stimmen und 122 Enthaltungen ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, die Mittel für die Extremismusprävention von 27 Millionen auf 30 Millionen Euro aufzustocken. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag auch einen Änderungsantrag der Linksfraktion (17/7819) ab, die Mittel für die Bekämpfung von Rechtsextremismus um 8 Millionen Euro zu erhöhen. 257 Abgeordnete stimmten dafür, 313 dagegen, es gab eine Enthaltung. Schließlich wies der Bundestag in einer dritten namentlichen Abstimmung einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7821) zurück, statt 27 Millionen Euro 50 Millionen Euro für „Maßnahmen für eine demokratische Kultur, gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus“ bereitzustellen. 258 Abgeordnete stimmten dafür, 314 dagegen. Darüber hinaus fanden weitere Änderungsanträge der SPD (17/7816), von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam (17/7818) sowie der Linksfraktion (17/7820) keine Mehrheit.

Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Der Bundestag hat am 24. November in zweiter Beratung den Einzelplan 11 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 126,46 Milliarden Euro (17/7101, 17/7123). Keine Mehrheit fanden bei Enthaltung der Grünen ein Änderungsantrag der SPD (17/7830), dem Die Linke zustimmte, sowie zwei Änderungsanträge der Linksfraktion (17/7831, 17/7832), die von allen übrigen Fraktionen abgelehnt wurden. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Änderungsanträge der Grünen (17/7833, 17/7834), denen Die Linke bei Enthaltung der SPD zustimmte.

Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: Der Bundestag hat am 24. November in zweiter Beratung den Einzelplan 09 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 6,11 Milliarden Euro (17/7109, 17/7123). Ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/1729) fand keine Mehrheit.

Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Der Bundestag hat am 23. November in zweiter Beratung den Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 6,38 Milliarden Euro (17/7119, 17/7123). Gegen die Stimmen der Opposition lehnte das Plenum Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/7814) sowie der SPD (17/7812, 17/7813) ab.

Etat des Verteidigungsministeriums: Der Bundestag hat am 23. November in zweiter Beratung den Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2012 (Verteidigungsministerium) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst 31,87 Milliarden Euro (17/7113, 17/7123).

Etat des Auswärtigen Amtes: Der Bundestag hat am 23. November in zweiter Beratung den Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2012 (Auswärtiges Amt) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen (17/7105, 17/7123). Der Etat umfasst Ausgaben von 3,32 Milliarden Euro.

Etat des Bundeskanzleramtes: Der Bundestag hat am 23. November in zweiter Beratung den Einzelplan 04 des Bundeshaushalts 2012 (Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt) in namentlicher Abstimmung mit 319 Ja-Stimmen bei 261 Nein-Stimmen angenommen (17/7123, 17/7124). Der Etat umfasst Ausgaben von 1,94 Milliarden Euro.

Etat des Bundesumweltministeriums: Der Bundestag hat am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 1,59 Milliarden Euro (17/7123, 17/7124). Abgelehnt wurden ein Änderungsantrag der SPD (17/7793) sowie fünf Änderungsanträge der Fraktion Die Linke (17/7801, 17/7802, 17/7803, 17/7804, 17/7805).

Etat des Bundesinnenministeriums: Der Bundestag hat am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 06 des Bundeshaushaltes 2012 (Bundesinnenministerium) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von gut 5,49 Milliarden Euro (17/7106, 17/7123). Abgelehnt wurden neun Änderungsanträge, zwei von der SPD (17/7784, 17/7785), fünf von der Linksfraktion (17/7786, 17/7787, 17/7788, 17/7789, 17/7790) und zwei von Bündnis 90/Die Grünen (17/7791, 17/7792).

Etat des Bundesjustizministeriums: Der Bundestag hat am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium der Justiz) mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 507,76 Millionen Euro (17/7107, 17/7123). Einstimmig nahm das Parlament einen Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/7815, 17/7873) an, durch den der Haushaltstitel „Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe“ um 500.000 Euro auf eine Million Euro erhöht wird. Zur Begründung heißt es, Opfern rechtsextremistischer Übergriffe und ihren hinterbliebenen nahen Angehörigen müsse aus humanitären Gründen Hilfe zukommen, um damit zugleich ein „deutliches Zeichen für die Ächtung solcher Taten in der deutschen Gesellschaft zu setzen“. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der Linksfraktion (17/7782) ab, in dem zwei Millionen Euro für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte des Justizministeriums gefordert worden waren. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Änderungsantrag der Linken (17/7783) ab. Darin hatte die Fraktion verlangt, den Haushaltstitel „Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe“ von 500.000 auf drei Millionen Euro  aufzustocken. Wegen des Sachzusammenhangs stimmte der Bundestag zugleich über einen weiteren Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP (17/7826, 17/7873) ab, der sich auf den Einzelplan 17 (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) bezieht. Einstimmig beschloss der Bundestag mit der Annahme dieser Änderung, dass der Haushaltstitel „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ um zwei Millionen Euro auf 29 Millionen Euro erhöht wird. Zur Begründung heißt es, die Bekämpfung von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sei ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen.

Etat des Bundesverfassungsgerichts: Der Bundestag hat am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 19 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesverfassungsgericht) einstimmig angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 29,95 Millionen Euro (17/7123, 17/7124).

Etat des Bundesgesundheitsministeriums: Der Bundestag hat am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für Gesundheit) mit der Mehrheit von Union und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 14,49 Milliarden Euro (17/7115, 17/7123). Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der Bundestag drei Änderungsanträge der Linksfraktion (17/7779, 17/7780, 17/7781) ab.

Etat des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Der Bundestag hat am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) mit der Mehrheit von Union und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 5,28 Milliarden Euro (17/7110, 17/7123). Mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte das Parlament einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/7778) ab.

Etat des Bundesfinanzministeriums: Der Bundestag hat am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 08 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesministerium der Finanzen) mit der Mehrheit von Union und FDP gegen das Votum von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 4,61 Milliarden Euro (17/7108, 17/7123).

Etat des Bundesrechnungshofes: Einstimmig hat der Bundestag am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 20 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesrechnungshof) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 122,75 Millionen Euro (17/7123, 17/7124).

Etat des Bundespräsidenten: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 01 des Bundeshaushalts 2012 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 30,74 Millionen Euro (17/7101, 17/7123).

Etat des Bundestages: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 02 des Bundeshaushaltspalns 2012 (Deutscher Bundestag) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 693,99 Millionen Euro (17/7102, 17/7123).

Etat des Bundesrates: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 22. November in zweiter Beratung den Einzelplan 03 des Bundeshaushalts 2012 (Bundesrat) angenommen. Der Etat umfasst Ausgaben von 21,74 Millionen Euro (17/7123, 17/7124).

Seeschifffahrtsabkommen mit Albanien: Gegen die Stimmen der Linksfraktion hat der Bundestag am 23. November dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 17. Juni 2010 mit Albanien über die Seeschifffahrt (17/7237) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/7683). Bislang war die Zusammenarbeit mit Albanien in der Seeschifffahrt nicht vertraglich geregelt. Ziel des Abkommens ist es, eine dauerhafte Rechtsgrundlage für den beiderseitigen Handelsaustausch durch die Seeschifffahrt zu schaffen.

Überschuldungsstatistikgesetz beschlossen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 23. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Statistik der Überschuldung privater Personen (17/7418) auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/7698) angenommen. Ziel ist es, umfassende Informationen über den von einer finanziellen Notsituation betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen, um aus den Erkenntnissen Vorschläge zu entwickeln, wie Überschuldung verhindert und überwunden werden kann.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 23. November Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 337 bis 345 übernommen (17/7656, 17/7657, 17/7658, 17/7659, 17/7660, 17/7661, 17/7662, 17/7663, 17/7664). (vom/ah/eis)

Marginalspalte