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Parlament

Die Beschlüsse des Bundestages am 1. und 2. Dezember

namentliche Abstimmung

(DBT/Melde)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember, und am Freitag, 2. Dezember 2011, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Regierungserklärung zum Europäischen Rat: Der Bundestag hat am 2. Dezember zwei Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 9. Dezember (17/8017, 17/8018) abgelehnt. Die Linksfraktion hatte gefordert, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Erhöhung der wirtschaftlichen und fiskalpolitischen Konvergenz einsetzen soll (17/8017). Des Weiteren hatte Die Linke gefordert, dass die Bundesregierung über Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Euro-Rettungsschirm stehen, nur nach Entscheidung des Bundestages bestimmen darf (17/8018). Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurden beide Anträge verworfen.

Geschlechtergerechtigkeit bei Führungspositionen: Das Plenum des Bundestages hat am 2. Dezember einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten (17/3296) in namentlicher Abstimmung mit 236 Ja-Stimmen gegen 281 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen abgelehnt. Er sah unter anderem eine Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen vor. Ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 286 Nein gegen 236 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde eine Antrag (17/4683) der SPD-Fraktion abgelehnt, der eine Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände gesetzlich festschreiben wollte. Beiden Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/6527) zugrunde.

Recht der Verbraucherinformation:Die Abgeordneten des Bundestages haben am 2. Dezember die Neuregelung des Verbraucherinfomationsgesetzes (VIG) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (17/7374) soll erreichen, dass die Bürger künftig schneller durch die Behörden informiert und Auskünfte in Zukunft unbürokratischer erteilt werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/7993) zugrunde. Abgelehnt wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hingegen drei Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/8019, 17/8020, 17/8021), die unter anderem Änderungen hinsichtlich mehr Transparenz, der Auskunftspflicht von Wirtschaftsunternehmen und die Einrichtung von Informationsbeauftragten im Gesetz forderten. Ebenso abgelehnt wurde eine Entschließungsantrag der SPD (17/8022), die unter anderem gefordert hatte, dass Informationspflichten auf Verständlichkeit, Nützlichkeit und Praktikabilität getestet werden. Ferner wurden ein Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/8023), der den direkten Auskunftsanspruch von Verbrauchern gegenüber privaten Unternehmen vorsah, und ein Entschließungsantrag der Grünen (17/8024) abgelehnt, die die aktive Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Behörden verlangt hatten.

Zinssätze für Überziehungskredite:Der Bundestag hat am 2. Dezember Anträge der Fraktionen Die Linke (17/2913) und Bündnis 90/Die Grünen (17/3059) abgelehnt. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite verbrauchergerecht zu deckeln und die Verbraucher vor überhöhten Überziehungszinsen zu schützen. Der Antrag der Linken wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD bei Enthaltung der Grünen abgewiesen, der Antrag der Grünen wurde mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von SPD und Die Linke abgelehnt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung (17/3586) des Rechtsausschusses zugrunde.

Berichte über Menschenrechtspolitik:Der Bundestag hat am 2. Dezember den „Neunten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und anderen Politikbereichen“ (17/2840) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (17/7941) zugrunde. In einer Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auf, dem Eintreten für weltweite Religionsfreiheit, insbesondere der Entwicklung der Lage der christlichen Minderheiten, größte Aufmerksamkeit zu widmen. Auch soll die Regierung der weltweiten Verflechtung des Sklaven- und Menschenhandels und dessen Bekämpfung besonderes Augenmerk widmen. Ein zum Regierungsbericht vorgelegter Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/8025) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses (17/4522) zu einem Bericht der EU-Kommission mit dem Titel „Menschenrechte und Demokratie in der Welt - Bericht über die Maßnahmen der EU - Juli 2008 bis Dezember 2009“ (Ratsdokument 8363/10 Folgedokument) wurde ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Sie enthält ebenfalls eine mit Koalitionsmehrheit gefasste Entschließung, wonach der Bundestag die Bemühungen der türkischen Regierung im Kampf gegen Folter und Misshandlungen unterstützt. Die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte in Kroatien seien häufig durch allgemeine Defizite im Justizwesen beeinträchtigt. Reformbestrebungen des Landes müssten jedoch im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Rechte von Minderheitsangehörigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und die Kriegsverbrecherprozesse vorangetrieben werden, heißt es in der Entschließung.

Hilfetelefongesetz: Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Bundestag am 1. Dezember die Einrichtung eines Hilfetelefons für Frauen beschlossen. Die Opposition unterstützte auf Empfehlung des Familienausschusses (17/8008) geschlossen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ (17/7238).

Seefischerei- und Seeaufgabengesetz geändert: Auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat der Bundestag am 1. Dezember mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6332) in der vom Ausschuss geänderten Fassung (17/7992) angenommen. Dadurch wird das Seefischereigesetz grundlegend überarbeitet und erweitert, vor allem im Hinblick auf die Anpassung an Straf- und Bußgeldvorschriften in EU-Verordnungen. In einer bei Enthaltung der Grünen angenommenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das unmittelbar geltende EU-Recht in allen Mitgliedstaaten, vor allem solchen mit bedeutender Fischereiwirtschaft, umgesetzt wird. Auch solle sie sich in Brüssel dafür stark machen, dass ein effektiver Datenschuztz bei der Weitergabe von sensiblen Daten über Fanggebiete gewahrt wird.

Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020:Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 1. Dezember den Antrag der Koalitionsfraktionen (17/7767) zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2014 bis 2020 angenommen. Damit fordert der Bundestag eine Begrenzung des EU-Haushalts auf ein Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU und lehnt die Einführung einer europäischen Steuer ab. Die erheblichen Anstrengungen zur Währungsstabilisierung würden beim mehrjährigen Finanzrahmen der EU die „Konzentration auf das Machbare“ erzwingen, heißt es in dem Antrag. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der SPD mit dem Titel „Für einen progressiven europäischen Haushalt – Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014 – 2020“ (17/7808). Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung des Europaausschusses (17/8013).

Europäisches Kaufrecht: Der Bundestag hält einen EU-Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames europäisches Kaufrecht (Ratsdokument 15429/11) für nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar, wonach die EU-Ebene nur solche Sachverhalte regeln soll, die national nicht effizient geregelt werden können. Dies beschloss er am 1. Dezember, als er auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8000) eine Entschließung annahm. Die EU-Kommission plant, dass ein Europäisches Kaufrecht auf freiwilliger Basis auf grenzüberschreitende Verträge angewendet werden kann, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich beschließen. Die nationalen Rechtsvorschriften über Kaufverträge und sonstige vom Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht umfasste Vertragsarten sollen davon unberührt bleiben. Der Bundestag ist der Meinung, dass eine aussagekräftige Folgenabschätzung über die zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen und faktischen Auswirkungen auf den Markt sowie auf die Verbraucher vorliegen muss, ehe EU-Regelungen zum Vertragsrecht, vor allem zum Kaufrecht, angewendet werden können.

Sozialversicherungsrecht: Auf  Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/7991) hat der Bundestag am 1. Dezember umfangreiche Änderungen im Sozialrecht beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen das Votum der Opposition nahm er den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (17/6764) in geänderter Fassung an. In diesem wegen seiner inhaltlichen Vielfalt auch Omnibusgesetz genannten Gesetz geht es unter anderem um die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen.

Entwicklung des Elberaums: Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (17/7681) hat der Bundestag am 1. Dezember mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von SPD und Linke einen Antrag der Grünen zur Entwicklung des Elberaums (17/4554) abgelehnt. Die Abgeordneten hatten die Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Elbregion und zum Erhalt der Landschaft Elbe gefordert. Zudem sollte Sorge dafür getragen werden, dass im Flussgebiet nicht mehr gebaut wird, um die Schiffbarkeit zu verbessern.

Weihnachtsgeld für Beamte: Der Bundestag hat am 1. Dezember auf Empfehlung des Innenausschusses (17/8007) einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7631) in der geänderten Ausschussfassung  zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass das Weihnachtsgeld für Beamte, Soldaten und Bundesrichter wieder auf das 2004 geltende Niveau von 60 Prozent der monatlichen Bezüge angehoben wird. Dieser Betrag war im Jahr 2006 um die Hälfte reduziert worden.

Beziehungen der EU zu Kuba: Der Bundestag hat am 1. Dezember einen Antrag der Linksfraktion (17/3188) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/4273) mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung von SPD und Grünen abgelehnt. Die Linke, die dafür stimmte, hatte von der Bundesregierung gefordert, sich für eine Normalisierung der EU-Beziehungen zu Kuba einzusetzen.

Geldwäscheprävention: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 1. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung der Geldwäscheprävention (17/6804) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/7950, 17/8043) verabschiedet. Damit sollen Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie Aufsichtsrechte und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Hintergrund ist, dass sich die bisherigen Maßnahmen gegen Geldwäsche in Deutschland mit Blick auf neue Risiken als nicht weitreichend genug erwiesen haben und der Schutz des Wirtschaftsstandorts vor Missbrauch durch Geldwäsche verbessert werden soll. Mit den Änderungen soll Deutschland die internationalen Standards für die Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/8015), die einen Kündigungsschutz für betriebliche, als Arbeitnehmer beschäftigte Geldwäschebeauftragte vorgeschlagen hatte.

Errichtung einer Visa-Warndatei beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (17/6643) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/7994) angenommen. Damit können die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer zentralen Visa-Warndatei sowie für ein Verfahren des unmittelbaren Abgleichs von bestimmten Daten aus Visaverfahren für Sicherheitszwecke geschaffen werden. Ziel der Warndatei ist es, Visummissbrauch zu vermeiden. In ihr werden Warndaten zu Personen gespeichert, die im Zusammenhang mit einer für das Visumverfahren relevanten Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zusammenhang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten auffällig geworden sind.

Mehrkosten des ITER-Projekts: Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/7934) scheiterte am 1. Dezember ein Antrag der Grünen (17/6321) für ein Moratorium des Baus des internationalen Kernfusionsreaktors ITER im südfranzösischen Standort Cadarache. Der Antrag „Moratorium jetzt – Dringliche Klärung von Fragen zu Mehrkosten des ITER-Projekts“ wurde mit den Stimmen von  CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Linken und Grünen bei Enthaltung der SPD abgelehnt. Die Fraktion hatte darauf verwiesen, dass sich der europäische Beitrag zum ITER-Projekt voraussichtlich von 2,7 auf 7,2 Milliarden Euro verdreifache und der Europäische Rat die Kosten auf 6,6 Milliarden Euro deckeln wolle.

EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro: Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 1. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und FDP angenommen, der sich auf den Beitrittsantrag Montenegros zur EU und auf die Empfehlung der EU-Kommission vom 12. Oktober 2011 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bezieht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Bundestag fortlaufend über den Stand der Beitrittsverhandlungen zu unterrichten. Die strikte Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bleibe Voraussetzung für einen Beitritt. Auch müsse der Balkanstaat die Stabilitätskriterien des Maastrichter Vertrages erfüllen. Bei Enthaltung der Linksfraktion und mit der Mehrheit von Union und FDP lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD (17/7809) zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro. Danach sollte die Regierung unter anderem die politische und wirtschaftliche Situation der Region vorantreiben. Mit dem gleichen Stimmverhältnis fand ein Antrag der Grünen (17/7769) keine Mehrheit, in dem die Regierung aufgerufen worden war, einen Abschluss der Verhandlungen erst nach vollständiger Erfüllung der Kriterien durch Montenegro zuzustimmen.

Kinderpornografie im Internet:Der Bundestag hat am 1. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundes- regierung zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (17/6644) mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8001). Gleichzeitig wurde das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen vom 17. Februar 2010 aufgehoben. Damit werden strafbare Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Internet verbannt. Zur Begründung heißt es, nationale und internationale Bemühungen, eine schnellstmögliche Löschung der Inhalte zu erreichen, hätten sich als erfolgreich erwiesen, sodass die Sperrung von Inhalten nicht erforderlich sei. Gesetzentwürfe der SPD (17/776), von Bündnis 90/Die Grünen (17/772) und ein Antrag der SPD (1774427) zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (17/776) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Bei Enthaltung von SPD und Grünen lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Aufhebung von Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen (17/646) ab.In einer einstimmig gefassten Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ihm ab 2013 jährlich für das vorangegangene Jahr über den Erfolg der Maßnahmen zu berichten, die auf die Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches abzielen.

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OSZE): Der Bundestag hat am 1. Dezember einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die OSZE ausbauen und stärken“ (17/7824) mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. SPD und Grüne hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rahmen der EU und der OSZE für die Stärkung der OSZE und deren Entwicklung als Sicherheits- und Friedensgemeinschaft einzusetzen. Beide Fraktionen bedauern, dass es beim OSZE-Gipfeltreffen im Dezember 2010 im kasachischen Astana nicht gelungen sei, einen Aktionsplan für die „drei Dimensionen“ der OSZE (politisch-militärisch, Wirtschaft und Umwelt, menschlich) zu verabschieden.

Bericht des Kundus-Untersuchungsausschusses:Einstimmig hat der Bundestag am 1. Dezember den Bericht des Kundus-Untersuchungsausschusses (17/7400) zur Kenntnis genommen. Der Verteidigungsausschuss hatte sich am 16. Dezember 2009 als 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode konstituiert, um herauszufinden, wie es zu dem vom militärischen Leiter des Provinz-Wiederaufbauteams in Kundus (Afghanistan) angeordneten Luftangriff auf zwei Tanklastwagen in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 bei Kundus kam, bei dem es eine Vielzahl von Getöteten und Verletzten gab. Untersucht werden sollte die „diesbezügliche Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung sowie die Vereinbarkeit der gewählten Vorgehensweisen mit nationalen und multinationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan“. Der Bericht enthält jeweils eigene gemeinsame Schlussfolgerungen von CDU/CSU und FDP einerseits und von SPD und Bündnis 90/Die Grünen andererseits sowie von der Linksfraktion.

Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina verlängert: Mit 469 Ja-Stimmen bei 59 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 1. Dezember dem Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Bosnien und Herzegowina (17/7577) bis 15. November 2012 zugestimmt. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7997) an. Die Bundeswehr beteiligt sich an der EU-Operation „Althea“ mit aktuell 15 Soldatinnen und Soldaten vor Ort und hält etwa 750 Bundeswehrangehörige in Deutschland in Bereitschaft. Die personelle Obergrenze für den Einsatz wird von 900 auf 800 Soldatinnen und Soldaten abgesenkt.

Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunternehmen: Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Linksfraktion hat der Bundestag am 1. Dezember einen Antrag der SPD (17/4198) abgelehnt, in dem die Regierung unter anderem aufgefordert worden war, eine Registrierungs- und Mitteilungspflicht für die in Deutschland ansässigen privaten Sicherheitsfirmen und Militärdienstleister und ihre ausländischen Vertragsabschlüsse und einen Genehmigungsvorbehalt für die Weitergabe von technischem und militärischem Know-how einzuführen. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7998). Ein Antrag der Linksfraktion, wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung der „Internationalen Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern“ der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorlegen sollte (17/4663), fand lediglich die Unterstützung der Oppositionsfraktionen. Hier schloss sich der Bundestag einer Empfehlung des Verteidigungsausschusses an (17/5799).

Bundeswehreinsatz vor Somalia verlängert: Mit 472 Ja-Stimmen bei 63 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen hat der Bundestag am 1. Dezember den Antrag der Bundesregierung (17/7742) angenommen, den Bundeswehreinsatz vor Somalia bis längstens zum 18. Dezember 2012 zu verlängern. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7996). Es handelt sich dabei um die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation „Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können dazu eingesetzt werden. Im Auswärtigen Ausschuss hatten Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (mit einer Ausnahme) die Verlängerung unterstützt, Die Linke hatte dagegen gestimmt. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8014), in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wurde, dem Schutz der humanitären Hilfe durch Eskortierung von Schiffen weiterhin Priorität vor der Absicherung der Handelsschifffahrt zu geben. Union, FDP und Linke lehnten ihn ab, die SPD enthielt sich.

Rechte Gewalt in Deutschland: Abgelehnt hat der Bundestag am 1. Dezember einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/7990) zur Antwort der Bundesregierung (17/7161) auf eine Große Anfrage der Linken (17/5303) mit dem Titel „Mindestens 137 Todesopfer rechter Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990“. Die Grünen stimmten mit der Linksfraktion, die SPD enthielt sich. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, bei den Ländern darauf hinzuwirken, dass 92 Fälle, die von Medien, jedoch nicht von den Sicherheitsbehörden als politisch rechts motivierte Kriminalität eingestuft worden sind, erneut überprüft werden. Auch sollten Mitarbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Landeskriminalämtern für den Rechtsextremismus und die Perspektive der Opfer rechter Gewalt sensibilisiert werden.

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer verlängert: Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 1. Dezember in namentlicher Abstimmung beschlossen, den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Mittelmeer zu verlängern. 307 Abgeordnete stimmten für, 253 gegen die Verlängerung. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7995) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/7743), die Beteiligung an der Nato-geführten Mission „Active Endeavour“ bis Ende 2012 zu verlängern. Es geht dabei um die Unterstützung der „gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA“. Die Bundesmarine ist mit bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz im Mittelmeerraum beteiligt.

Ärztliche Versorgung auf dem Land: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (17/6906, 17/7274) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/8005) verabschiedet. Das Gesetz enthält eine Fülle von Detailregelungen und zielt darauf ab, die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, indem die Vergütung für Landärzte verbessert wird. Überarbeitet wird die sogenannte Bedarfsplanung, damit es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige Vertragsärzte, -zahnärzte und –psychologen gibt. Das Gesetz enthält finanzielle Anreize für Mediziner, sich in unterversorgten Gebieten neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Landärzte werden von der Budgetbegrenzung ausgenommen. Schrittweise soll eine „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ sowohl von Krankenhaus- als auch von niedergelassenen Fachärzten aufgebaut werden. Abgebaut werden soll die ärztliche Überversorgung in einigen Großstädten. Eingeführt wird eine bundesweit einheitliche Notdienstrufnummer. Wer außerhalb der Sprechzeiten dringend einen Arzt braucht, kann künftig die Nummer 116 117 wählen. Auf Antrag der Versicherten können die gesetzlichen Krankenkassen ihre Patienten – auch online - „über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten“ in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten informieren. Der Bundestag nahm mit Koalitionsmehrheit einen Entschließungsantrag von Union und FDP (17/8009) an, in dem an die Länder appelliert wird, mit den Hochschulen das Auswahlverfahren für die Zulassung zum Medizinstudium so weiterzuentwickeln, dass die Möglichkeiten, neben er Abiturnote weitere Kriterien zu berücksichtigen, stärker als bisher genutzt wird. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der SPD (17/8010), in dem es heißt, es dürfe nicht um Besitzstände von Kassenärztlichen Vereinigungen, niedergelassenen Ärzten oder Krankenhäusern gehen, sondern alle Maßnahmen seien an ihrem Nutzen für Patienten und Patientinnen zu messen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (17/3215) mit dem Ziel einer wirksameren Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung. Die Koalition und die SPD lehnten diesen Antrag ab, die Grünen enthielten sich. Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7190), wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg zu bringen, wurde mit den Stimmen von Union und FDP bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion abgelehnt. Schließlich wies das Plenum mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der Linksfraktion (17/7460) zurück, in dem die Regierung aufgefordert worden war, das Konzept der elektronischen Gesundheitskarte zurückzustellen, bis eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.

Energiewirtschaftsrechtliche Vorschriften geändert: Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 1. Dezember den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/7632) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/7984) verabschiedet. Das Gesetz geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zurück, der für die Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Produktionsfortschritts bei der Anreizregulierung keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage sah. Dadurch wurden Bescheide der Bundesnetzagentur zur Festlegung von Erlösobergrenzen in den Strom- und Gasnetzen unwirksam. Die Koalition hatte die Gesetzesänderungen vorgeschlagen, weil sie daran festhalten wollte, dass ein genereller sektoraler Produktivitätsfaktor in den Erlösobergrenzen für die Strom- und Gasnetze berücksichtigt wird. Der sektorale Produktivitätsfaktor wird ermittelt aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung. Dieser Faktor beträgt für die erste Regulierungsperiode 1,25 Prozent und für die zweite Regulierungsperiode 1,5 Prozent. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der SPD (17/7989) ab, in dem die Regierung aufgefordert worden war, ein Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften, Verordnungen und Durchführungsvorschriften vorzulegen, in denen der sektorale Produktivitätsfaktor auf einer netzspezifischen Datenbasis und differenziert nach Strom- und Gasnetzen festgelegt wird. Ebenso sollte die Anreizregulierungsverordnung novelliert werden.

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Bei Enthaltung der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 1. Dezember auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/7986) beschlossen, Prof. Dr. Frank Schorkopf als Prozessbevollmächtigten im Streitverfahren 2 BvE 1/11 vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestellen. In diesem Organstreitverfahren rügen zwei Abgeordnete der Linksfraktion, dass ein Mitglied der Linksfraktion an einer vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingereichten Arbeitsgruppe beziehungsweise informellen Gesprächsrunde zu einem Vermittlungsverfahren über das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (Hartz-IV-Reform) nicht beteiligt wurde. Die Abgeordneten sehen darin eine Verletzung ihrer grundgesetzlichen Rechte als Abgeordnete. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundestag gebeten, in diesem Verfahren bis Jahresende Stellung zu nehmen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 1. Dezember Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 346 bis 353 übernommen (17/7876, 17/7877, 17/7878, 17/7879, 17/7880, 17/7881, 17/7882, 17/7883).

Bodenschutz in der EU: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. Dezember Anträge der Linksfraktion (17/7024) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3855) zum Bodenschutz in der EU ohne vorherige abschließende Aussprache abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, in der EU ein Zeichen für die Bereitschaft zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über die EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie zu setzen. Unter anderem sollte sich die Regierung für eine Verpflichtung zum Bodenschutz und für die Berücksichtigung der Klimaschutzfunktion von Böden stark machen. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, ihre „Blockadehaltung“ bei der Schaffung eines umfassenden europäischen Bodenschutzrechts aufzugeben und sich für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Rahmenrichtlinie einzusetzen, in der verbindliche Zielvorgaben und Bodenschutzstandards festgelegt werden sollten. Der Bundestag folgte einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (17/7503).

Klimakonferenz in Durban: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 1. Dezember aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel am Ziel eines alle großen Emittenten umfassenden, rechtsverbindlichen internationalen Klimaschutzabkommens für die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls 2012 festzuhalten, das dem neuesten Stand der Klimaforschung entspricht und die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellem Niveau begrenzt. Um dies zu erreichen, müssten die globalen Emissionen ihren Zenit spätestens 2020 erreicht haben und bis 2050 um mindestens die Hälfte reduziert werden. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7836) zur laufenden UN-Klimakonferenz in Durban (Südafrika) nahm das Plenum gegen Votum der Opposition an. Der Antrag listet 31 weitere Forderungen an die Regierung auf. Abgelehnt wurde ein Antrag der SPD (17/7938), die Klimakonferenz in Durban zum Erfolg zu führen, das Kyoto-Protokoll zu verlängern, den Klimaschutz zu finanzieren und die Beschlüsse der Klimakonferenz von Cancún (Mexiko) umzusetzen. Auch die Linksfraktion scheiterte mit ihrem Antrag, dass nur konsequenter Klimaschutz aus der Sackgasse der UN-Klimaverhandlungen führen (17/7939). Schließlich lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7828) ab, der ein Zehn-Punkte-Programm für ein „besseres Klima“ im Hinblick auf die Klimakonferenz von Durban enthält.

Magnus-Hirschfeld-Stiftung: Einstimmig hat der Bundestag am 1. Dezember Wahlvorschläge von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ angenommen. In das Kuratorium gewählt wurden: CDU/CSU: Dr. Stefan Kaufmann, Dr. Jan-Marco Luczak, Jens Spahn, Dagmar G. Wöhrl (Stellvertreter Karin Maag, Nadine Schön, Sabine Weiss, Elisabeth Winkelmeier-Becker); SPD: Dr. Barbara Hendricks, Johannes Kahrs (Stellvertreter Brigitte Zypries, Dr. Matthias Miersch); FDP: Michael Kauch (Stellvertreter Jimmy Schulz); Die Linke: Dr. Barbara Höll (Stellvertreterin Halina Wawzyniak); Bündnis 90/Die Grünen: Volker Beck (Stellvertreterin Monika Lazar). Die 2011 gegründete Magnus-Hirschfeld-Stiftung soll dazu beitragen, die Diskriminierung von homosexuellen und transidenten Menschen abzubauen. (vom/ah/eis)

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