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Parlament

Blaue Karte EU für hochqualifizierte Ausländer

Vorlesung im vollbesetzten Hoersaal

(picture alliance/JOKER)

Die Bundesregierung will den Zuzug Hochqualifizierter aus dem Ausland erleichtern und deshalb eine Blaue Karte EU einführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/8682) wird der Bundestag am Donnerstag, 1. März 2012, ab etwa 13 Uhr erstmals beraten. Für die Debatte ist eine Stunde eingeplant. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, man setze damit nicht nur die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union um, sondern verfolge auch das Ziel, „den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiv zu gestalten“.

Angesichts des demografischen Wandels habe Deutschland ein „besonderes Interesse an einem auf Dauer angelegten Zuzug“ von Spezialisten und leitenden Angestellten mit besonderer Berufserfahrung. Für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten sollen deshalb Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in der gesamten EU harmonisiert und erleichtert werden.

Befristung von höchstens vier Jahren

Wer mit der Blauen Karte EU einreisen und in Deutschland bleiben will, muss einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen oder über eine „durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation“ verfügen.

Außerdem muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden, mit dem ein jährliches Einkommen von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Die Blaue Karte EU wird bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet oder für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich dreier weiterer Monate ausgestellt.

Mindestjahresgehalt von 33.000 Euro

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Gehaltsgrenzen für ausländische Hochqualifizierte deutlich senken. Sie müssen bislang ein Einkommen von 66.000 Euro jährlich nachweisen. Für die Angehörigen so genannter Mangelberufe - also etwa Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte - halbiert sich diese Grenze künftig: Sie müssen mindestens 33.000 Euro verdienen, um in Deutschland leben und arbeiten zu können.

Mit dieser deutlichen Absenkung, so das Bundesministerium für Wirtschaft in einer Stellungnahme, werde „ein weiteres Element eingeführt, um die Zuwanderung von Fachkräften gestuft und systematisch zu steuern“.

Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang

Erleichtern will die Regierung die Bedingungen auch für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen. Deshalb soll ihnen „unbeschränkter Arbeitsmarktzugang während der einjährigen Suchphase nach einer dem Studienabschluss angemessenen Beschäftigung“ gewährt werden. Auf eine Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels für sie soll künftig verzichtet werden.

Die ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen können künftig schon nach zwei Jahren Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen ihrem Hochschulabschluss angemessenen Arbeitsplatz verfügen. Sie müssen dann „lediglich 24 Monate Rentenversicherungsbeiträge“ nachweisen.

Bundesrat will Änderungen

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt, schlägt aber Änderungen vor. So will die Länderkammer die Blaue Karte EU nicht nur denjenigen vorbehalten, die einen Hochschulabschluss vorweisen können, und will Möglichkeiten schaffen, dass Angehörige von Nicht-EU-Staaten für einen bestimmten Zeitraum auch ohne Arbeitsvertrag einreisen können, um in Deutschland Arbeit zu suchen.

Die Regierung hat angekündigt, diesen Vorschlag zu prüfen, will jedoch an der Beschränkung der Blauen Karte EU für Fachkräfte mit Hochschulabschluss festhalten. (suk)

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