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Parlament

Bekenntnis zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Stromleitungsmast

(picture alliance)

Bundesregierung und alle Fraktionen haben ein Bekenntnis zur besseren Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) abgelegt. In einer Debatte des Deutschen Bundestages am Donnerstag, 8. März 2012, sprach der der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), von einem „Bündel von Maßnahmen“ zur Stärkung dieser Technik. „Die Bundesregierung steht zur Kraft-Wärme-Kopplung als Effizienztechnologie“, sagte Otto. Durch Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme für Heizzwecke könnten Wirkungsgrade bis zu 90 Prozent erreicht werden.

Nachrüstungen und Modernisierungen erleichtern

Die Bundesregierung will die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verbessern, um den Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) wurde vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.

Förderung durch Zuschläge auf den Strompreis

KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken.

Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, „um zur Erreichung des 25 Prozent-Ziels beizutragen“, so Otto.Er wies auch darauf hin, dass die höchstmögliche Strompreissteigerung durch KWK 0,3 Cent pro Kilowattstunde betrage. Tatsächlich seien es nur 0,03 Cent.

SPD: Schritt in die richtige Richtung

Rolf Hempelmann (SPD-Fraktion) begrüßte den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung. Er sei eine taugliche Grundlage für die weiteren Beratungen, auch wenn die Vorlage des Entwurfs lange gedauert habe.

Die Kraft-Wärme-Kopplung sei ein wesentlicher Pfeiler in jeder Effizienzstrategie. Hempelmann wies darauf hin, dass die Modernisierung vorhandener KWK-Anlagen ein bisher erheblich unterschätzter Bereich sei.

CDU/CSU: Energiewende muss bezahlbar bleiben

Um die Energiewende zu vollenden, werde die Kraft-Wärme-Kopplung gebraucht, sagte Thomas Bareiß (CDU/CSU-Fraktion). Bareiß lobte die Begrenzung der Höchstförderung auf 750 Millionen Euro. KWK werde dafür sorgen, dass die Energiewende für die Verbraucher bezahlbar bleibe.

Zugleich warf er der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vor, die Inbetriebnahme einer der modernsten und größten KWK-Anlage in Datteln im Ruhrgebiet zu verhindern. Dort könnten 100.000 Menschen mit Wärme versorgt werden. Auch in anderen Orten gebe es vor allem von den Grünen Widerstand gegen KWK.

Grüne: KWK ergänzt erneuerbare Energien

Damit stieß Bareiß auf entschiedenen Widerspruch von Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen). Er entgegnete, beim Kraftwerk in Datteln handele es sich um einen „Schwarzbau“ aus der Zeit der Regierung des CDU-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers. Die rot-grüne Landesregierung sei jetzt dabei, die Fehler der Regierung Rüttgers zu reparieren.

Dass es einen Gegensatz zwischen KWK und erneuerbaren Energien gebe, wies Krischer zurück. Vielmehr handele es sich bei KWK um eine ideale Ergänzung zu den erneuerbaren Energien. Kleine KWK-Anlagen in Millionen von Heizungskellern könnten einspringen, wenn durch erneuerbare Energien nicht genug Strom geliefert werden könne.

Linke: Kraftwerke intelligent vernetzen

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) bezeichnete die von Bareiß und Otto gelobte Förderhöchstgrenze von 750 Millionen Euro als unverständlich, wenn man stärker auf die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung setzen wolle. Sie nannte KWK „Strom von unten“. Im Vergleich zur getrennten Erzeugung könne viel Kohlendioxid eingespart werden.

Der Einsatz von Mini-KWK-Anlagen und Blockheizkraftwerken könne die Bürger bis 2020 um bis zu einer halben Milliarde Euro entlasten, wenn die Kraftwerke intelligent vernetzt würden.Eine Zusammenschaltung zu virtuellen Kraftwerken sei möglich, erläuterte Bulling-Schröter dieses „Schwarmstromkonzept“. Wenn die regionale Stromerzeugung gestärkt werde, „könnte der Ausbau des deutschen Stromnetzes deutlich bescheidener ausfallen als bislang geplant“.

FDP bekräftigt 25-Prozent-Ziel

Auch Klaus Breil (FDP-Fraktion ) bekräftigte das 25-Prozent-Ziel. Mit dem aktuell geltenden Gesetz werde dies nicht möglich sein.

Er betonte jedoch die Freiwilligkeit der Maßnahmen. Einen Ausbauzwang, wie ihn die EU offenbar wolle, lehnte er ab. (hle)

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