+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Finanzen

Bundestag will Steuererleichterungen beschließen

Lohnsteuerkarte

(dpa - Report)

Der Deutsche Bundestag soll in dieser Woche endgültig den Weg für den Abbau der kalten Progression im Einkommensteuertarif freimachen. Am Donnerstag, 29. März 2012, steht im Plenum der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression (17/8683) in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung. Die einstündige Debatte soll um 13.05 Uhr aufgerufen werden. Über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf (17/9201) wird namentlich abgestimmt.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, inflationsbedingte und „nicht gewollte Steuerbelastungen“ abzubauen und die Steuerzahler um insgesamt sechs Milliarden Euro zu entlasten. Zur Begründung heißt es, im System des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs profitiere der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen würden. Es solle jedoch verhindert werden, „dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen“.

Grundfreibetrag soll erhöht werden

Daher ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden.

Ohne Anpassung des Tarifverlaufs käme es durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten „Stauchung“ des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression, wird erläutert.

Untere Einkommensgruppen stärker entlasten

In der Begründung des Gesetzentwurfs verweist die Bundesregierung auf die positiven Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Dessen Prognosen würden für die nächsten Jahre den Spielraum eröffnen, den Bürgern in zwei Schritten inflationsbedingte Mehreinnahmen in einem Volumen von sechs Milliarden Euro zurückzugeben und das „im vollen Einklang mit der konsequenten weiteren Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse“.

So werde sichergestellt, dass der Staat nicht von Lohnerhöhungen profitiere, denen keine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen zugrundeliege. „Verbunden damit ist das klare Bekenntnis, bewusst nicht auf progressionsbedingte Mehreinnahmen aus einer Inflation zu setzen, um aus der Verschuldung herauszuwachsen“, versichert die Regierung. Im Verhältnis zur gezahlten Steuer soll die Entlastung der unteren Einkommensgruppen am größten sein.

Finanzausschuss stimmt zu

Der Finanzausschuss hat am 28. März dem Gesetzentwurf zugestimmt. CDU/CSU und FDP stimmten dem Entwurf zu, die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Zuvor waren an dem Entwurf kleinere Änderungen technischer Natur vorgenommen worden.

Angenommen wurde auch ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, mit dem die Bundesregierung beauftragt wird, von der nächsten Legislaturperiode an alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression vorzulegen.

SPD: Keine verfassungsrechtlichen Gründe

Die Unionsfraktion begründete den Gesetzentwurf mit dem Ziel, nicht gewollten heimlichen Steuererhöhungen durch Korrekturen des Tarifs entgegenwirken zu wollen. Kleinere und mittlere Einkommensbezieher würden besonders von der kalten Progression betroffen, und daher würden diese Gruppen durch den Gesetzentwurf die höchsten Entlastungen erfahren.

Die SPD-Fraktion widersprach dem von der Unionsfraktion erweckten Eindruck, es gebe verfassungsrechtliche Gründe für eine Steuerentlastung durch Anhebung des Grundfreibetrages. Dem sei aber nicht so. Es gebe allenfalls Schätzungen zur notwendigen Höhe des aus verfassungsrechtlichen Gründen steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Und den Effekt der kalten Progression habe es in den letzten Jahren nicht gegeben. Steuerliche Entlastungen seien in der Vergangenheit durch das Bürgerentlastungsgesetz entstanden.

FDP spricht von „Verzicht auf Steuererhöhungen“

Die FDP-Fraktion entgegnete auf die Kritik der SPD, es gehe hier nicht um Steuersenkungen, sondern um den Verzicht auf Steuererhöhungen. Das sei etwas ganz anderes. Ein Verzicht auf Steuererhöhungen könne folglich auch nicht zu Steuermindereinnahmen führen.

Die Linksfraktion erklärte, die Schere zwischen Arm und Reich gehe immer weiter auseinander. Diese Entwicklung werde durch den Gesetzentwurf noch verstärkt, weil es entgegen den Äußerungen der Koalition sehr wohl zu einer stärkeren Entlastung höherer Einkommen komme. Das eigentliche Problem, einen Knick im Tarifverlauf, gehe die Koalition nicht an. Notwendig sei aber ein linear-progressiver Tarif

Grüne sehen hohe Einkommen entlastet

Bündnis 90/Die Grünen forderten eine Erhöhung des Grundfreibetrages auf 8.500 Euro und eine Anhebung des Spitzensteuersatzes. 50 Prozent der im Koalitionsentwurf vorgesehenen Entlastungen kämen den oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher zugute. Notwendig sei aber eine Mehrbelastung der oberen zehn Prozent, um die anderen 90 Prozent entlasten zu können.

Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf damit, im System des progressiv gestalteten Einkommensteuertarifs profitiere der Staat von systembedingten Steuereinnahmen, die über den Effekt der kalten Progression entstehen würden. Es solle jedoch verhindert werden, „dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen“.

Grundfreibetrag soll in zwei Stufen steigen

Daher ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Die Anhebung orientiert sich an der voraussichtlichen Entwicklung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden.

Ohne Anpassung des Tarifverlaufs käme es durch die alleinige Anhebung des Grundfreibetrags bei konstantem Eingangssteuersatz zu einer nicht gewollten „Stauchung“ des Tarifs innerhalb der ersten Progressionszone und damit zu einem Anstieg der Progression, wird erläutert.

„Bürgern sechs Milliarden Euro zurückgeben“

In der Begründung des Gesetzentwurfs verweist die Bundesregierung auf die positiven Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen. Dessen Prognosen würden für die nächsten Jahre den Spielraum eröffnen, den Bürgern in zwei Schritten inflationsbedingte Mehreinnahmen in einem Volumen von sechs Milliarden Euro zurückzugeben und das „im vollen Einklang mit der konsequenten weiteren Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse“. Im Verhältnis zur gezahlten Steuer soll die Entlastung der unteren Einkommensgruppen nach Angaben der Regierung am größten sein.

Abgelehnt wurde mit Mehrheit der Koalition ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, in dem die Argumentation der Regierung, es gebe einen dringenden Entlastungsbedarf, als „Irreführung“ zurückgewiesen wird. Steuersenkungen seien angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte die falsche Priorität: „Die Konsolidierung der Haushalte und die Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates müssen Vorrang vor schuldenfinanzierten Steuersenkungen erhalten.“ (hle)

Marginalspalte