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Arbeit

Streit um Urheberschaft der kommunalen Entlastung

Die Bundesregierung will die Länder bei den Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlasten. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Dr. Ralf Brauksiepe (CDU), des Bundessozialministeriums kam am Freitag, 28. September 2012, in den Bundestag, um für die für die Entlastung notwendige „Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (17/10748) zu werben. Gleich zu Beginn der dreiviertelstündigen Plenardebatte präsentierte Brauksiepe den Gesetzentwurf als „größte Entlastung in der kommunalen Geschichte“.  Auf ähnliche Weise lobten die übrigen Redner der Koalitionsfraktionen im weiteren Verlauf der Debatte die Vorlage. „Die christlich-liberale Koalition hält Wort“, erklärte der Staatssekretär weiter.

Bund übernimmt Kosten im Alter und bei Erwerbsminderung

Laut Vorlage will der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Somit sollen die Länder und Kommunen entlastet werden. Die Kostenübernahme soll stufenweise erfolgen. Bereits 2012 war der Bundesanteil an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von 16 auf 45 Prozent erhöht worden. Grundlage dieser ersten Erhöhung war das „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ (17/7141). In zwei weiteren Schritten soll nun die vollständige Übernahme der Nettokosten durch den Bund erfolgen, so sieht es der Gesetzentwurf vor.

Für den Zeitraum von 2013 bis 2016 bedeutet dies insgesamt eine neue, zusätzliche Entlastung in Höhe von 18,5 Milliarden Euro. Diese Zahl betonte auch Brauksiepe mit Nachdruck und lobte die Arbeit der Bundesregierung.

SPD: Initiative ging von Rot-Grün aus

Unter den Oppositionsfraktionen hingegen herrschte Einigkeit, dass die Initiative keinesfalls von der aktuellen Regierung, sondern von Rot-Grün ausgegangen sei. Der SPD-Abgeordnete Bernd Scheelen beispielsweise warf der Koalition vor, dass es „nicht Ihre Idee“ gewesen sei, sondern auf den Druck der SPD-geführten Länder und somit auf den Bundesrat und den Vermittlungsausschuss zurückgehe.

Katrin Kunert, Abgeordnete der Fraktion Die Linke, schloss sich Scheelen mit ihren Vorwürfen an die Regierungskoalition an: „Niemand in dieser Bundesregierung hat die Absicht, die Kommunen nachhaltig zu entlasten. Was Sie hier präsentieren, ist das Ergebnis des Vermittlungsausschusses.“

FDP: Regierung sorgt für Sicherheit

Pascal Kober (FDP) ignorierte derartige Ausführungen: „Das Handeln der Regierung sorgt für Sicherheit“, erklärte er. Anschließend führte der liberale Politiker die Entlastungen, die Länder und Kommunen nun dank der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zu erwarten haben, weiter auf.

Es handele sich um „dauerhafte Entlastungen“, die „in der Geschichte ihresgleichen suchen“. Auch wenn die Kosten weiter steigen würden, blieben sie „nicht bei den Kommunen hängen“, sondern würden weiterhin vom Bund getragen werden.

Grüne: Lebenshaltungskosten regional festsetzen

Die Abgeordnete Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass gerade aber die „regionale Festsetzung von Lebenshaltungskosten“ von Bedeutung sei: Wenn die Regierung den Paragrafen 42 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ändere, dann würde sie den Paragrafen 29 außer Kraft setzen. Das wäre „wirklich dramatisch“. Denn somit würden die Lebenshaltungskosten bundesweit vereinheitlicht werden.

Länder und Kommunen dürften keine eigenen Berechnungen mehr anwenden. In München aber, argumentierte Haßelmann, bedeute dieser bundesweit einheitliche Satz 19 Euro pro Leistungsempfänger weniger. „Für dieBetroffenen ist das dramatisch“, sagte sie abschließend.

CDU/CSU: Finanzschwache Kommunen würden profitieren

Bettina Kudla (CDU/CSU) hielt dagegen, dass finanziell schwache Kommunen von der Neuerung besonders profitieren würden. Darüber hinaus hätten die Menschen „mehr Sicherheit“, wenn ihre Grundsicherung nicht mehr von der Finanzstärke einer Kommune abhänge. Das Gesetz mache so den „kommunalfeindlichen Akt der Schröder-Regierung rückgängig“.

Kudla kam schließlich auf das vieldiskutierte Steuerabkommen mit der Schweiz zu sprechen, das sie befürwortet: Es würde „viel Geld in die kommunalen Kassen spülen“. Im Anschluss an diese erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag wurde er an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. (ver/28.09.2012)

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