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Familie

Regierung will Rechte unverheirateter Väter stärken

Vater kocht und Tochter schaut zu

(picture-alliance / Frank May)

Die Bundesregierung will unverheirateten Vätern mehr Rechte einräumen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf für eine Sorgerechtsreform (17/11048) wird der Bundestag am Freitag, 26. Oktober 2012, in erster Lesung beraten. Für die Debatte, die um 9 Uhr beginnt, sind 90 Minuten vorgesehen. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Bislang steht die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateten Eltern nur dann gemeinsam zu, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben oder einander heiraten. Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge allein – ohne ihren Willen war  bisher keine gemeinsame Sorge der Eltern möglich. Diese Regelung ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2009 kritisiert worden.

Verstoß gegen Europäische Konvention

Der Gerichtshof sieht darin einen Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2010 entschieden, dass die bisherigen Regelungen mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind.

Die Bundesregierung will deshalb Vätern die Möglichkeit einräumen, „die Mitsorge auch dann zu erlangen, wenn die Mutter keine Erklärung abgibt, die elterliche Sorge gemeinsam mit ihm übernehmen zu wollen“. Zudem muss ein Vater nach Ansicht der Regierung auch ohne die Zustimmung der Mutter gerichtlich überprüfen lassen können, „ob ihm die elterliche Sorge oder ein Teil der elterlichen Sorge allein zu übertragen ist“.

„Neues gesellschaftliches Leitbild“

Besondere Verfahrensvereinfachungen sollen die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschleunigen, wenn der andere Elternteil keine Gründe vorträgt, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, der Entwurf verwirkliche ein „neues gesellschaftliches Leitbild“ der elterlichen Sorge. Dass sich der Anteil nicht ehelich geborener Kinder von 15 Prozent im Jahr 1995 auf ungefähr 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt habe, zeige, „dass ein modernes Sorgerecht erforderlich ist, das die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt“.

„Über Handlungsoptionen informieren“

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf, eine große Mehrzahl befürworte das geplante „vereinfachte Verfahren“ zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht; der Vorschlag stoße unter Experten auf Ablehnung.

Die Länderkammer hat die Bundesregierung zudem aufgefordert, „das Inkrafttreten des Gesetzes durch Maßnahmen zu flankieren, die sicherstellen, dass alle betroffenen Mütter und Väter möglichst frühzeitig über die Handlungsoptionen, die ihnen im Hinblick auf das Sorgerecht ihres Kindes zustehen, neutral, umfassend und zugleich verständlich informiert werden“. (suk/23.10.2012)

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