+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Finanzen

Steuerfreiheit von Streubesitzdividenden begrüßt

Die Vorsitzende Reinemund (FDP) wird die Sitzung leiten.

Die Vorsitzende Reinemund (FDP) wird die Sitzung leiten. (DBT/Zippel)

Wirtschafts- und Bankenverbände haben die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP geplante Steuerfreistellung von sogenannten Streubesitzdividenden übereinstimmend begrüßt. So lobte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Montag, 19. November 2012, mit der Vorlage sei es der Koalition gelungen, einen fiskalisch vertretbaren Weg aufzuzeigen. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs würden zugunsten der Steuerpflichtigen umgesetzt, ohne dass deutschen Unternehmen zusätzliche Steuerlasten auferlegt würden. Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, begrüßte den Entwurf „ausdrücklich“.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Nach dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314) sollen sogenannte Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, steuerfrei sein. Das Gericht hatte die Erhebung der Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen untersagt, wenn die Beteiligung unter zehn Prozent liegt und damit die sogenannte „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet.

In diesen Fällen war bisher Kapitalertragsteuer von 25 Prozent einbehalten worden, bei Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens 15 Prozent. Bei inländischen Unternehmen wurde zwar auch die Kapitalertragsteuer erhoben, sie wurde jedoch mit der Körperschaftsteuer verrechnet. Die unterschiedliche Behandlung in- und ausländischer Unternehmen war vom EuGH als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Die betroffenen Körperschaften sollen eine Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer verlangen können.

„Ausländer von Erstattungsmöglichkeit nicht ausschließen“

Der Verband der Auslandsbanken begrüßte den Entwurf „ausdrücklich“ und regte an, auch eine Regelung für Bezüge und Gewinne bei Streubesitzbeteiligungen, die indirekt über Investmentvermögen gehalten würden, einzuführen.

Zudem dürften Ausländer, die über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Dividenden beziehen, nicht von der Erstattungsmöglichkeit ausgeschlossen werden. Genauso äußerte sich der Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

„Grundsätzlich richtige Maßnahme“

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft lobte, der Gesetzentwurf führe „zu einer europarechtskonformen und zugleich den Haushalt schonenden Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH“. Auch die Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst & Young sprach von einer „grundsätzlich richtigen Maßnahme“, und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB unterstützte den Entwurf „insbesondere aus mittelständischer Sicht“. Der deutsche Fondsverband BVI zeigte sich erfreut, dass die vom Gericht beanstandete Ausländerdiskriminierung beseitigt werden soll.

„In der Sache erscheinen mir sowohl die Grundentscheidung für eine körperschaftsteuerliche Freistellung von Dividenden im Ganzen als auch der konkrete Inhalt des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen als insgesamt sinnvoll“, stellte Prof. Dr. Ekkehart Reimer (Universität Heidelberg) in seiner Stellungnahme fest.

Vor einer Mehrfachbesteuerung gewarnt

Kritisiert wurden unter anderem von der Kreditwirtschaft Vorschläge des Bundesrates, wonach das Urteil durch Einführung einer Steuerpflicht der Erträge aus Streubesitz für deutsche Unternehmen umgesetzt werden solle.

„Die von Länderseite geforderte Steuerpflicht für Streubesitzdividenden führt zu einer systemwidrigen Mehrfachbesteuerung desselben Gewinns mit Körperschaftsteuer zusätzlich zur Gewerbesteuer und damit zu einer drastischen Steuererhöhung“, warnte die Kreditwirtschaft. Der Kaskadeneffekt führe zu einer Steuerbelastung von 75 Prozent bei Dividendenausschüttungen an Privatpersonen. Auch die Bundessteuerberaterkammer warnte vor einer Mehrfachbesteuerung, die zu einem Systembruch führen würde.

„Unionsrechtswidrige Diskriminierung beseitigen“

Dagegen hielt Jürgen Brandt, der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, sowohl den Koalitionsentwurf als auch die Vorstellungen des Bundesrates für geeignet, „die unionsrechtswidrige Diskriminierung durch das bestehende Recht zu beseitigen“. Die Entscheidung für oder gegen eine Steuerfreiheit von Streubesitzdividenden sei im Wesentlichen eine „politische“ Entscheidung.

Eine Pflicht des Gesetzgebers zur Steuerfreistellung von Dividenden sei „weder aus unionsrechtlicher oder verfassungsrechtlicher Sicht erkennbar“. Auch habe das Gericht keine Vorgaben für eine Neuregelung gemacht. Stefan Breinersdorfer (Finanzministerium Rheinland-Pfalz) erklärte, aus steuersystematischer Sicht spreche mehr für die Besteuerung als dagegen, während Prof. Dr. Dietmar Gosch (Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof) die Besteuerung als einen „Akt des Verböserns zulasten aller“ bezeichnete.

Zusätzliche Belastung der Wirtschaft von 500 Millionen Euro

Prof. Dr. Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) schätzte die zusätzliche Belastung der Wirtschaft bei einer Besteuerung der Streubesitzdividenden auf rund 500 Millionen Euro. Das sei „kein Riesenbetrag und verkraftbar“.

Die Koalition geht davon aus, dass die Steuerbefreiung 2013 und 2014 zusammen rund drei Milliarden Euro Steuerausfälle nach sich ziehen wird. Die Summe wird zum Teil auf Erstattungen für frühere Jahre zurückgeführt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund übte scharfe Kritik an diesen Steuerausfällen. (hle/19.11.2012)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof
  • Dr. Stefan Breinersdorfer, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
  • Bundessteuerberaterkammer
  • Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
  • Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V.
  • Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Ernst&Young
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
  • Prof. Dr. Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof
  • HLB Deutschland GmbH
  • Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Universität Heidelberg
  • Dr. Falko Tappen
  • Prof. Dr. Achim Truger, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  • Verband der Auslandsbanken in Deutschland e. V.

Marginalspalte