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Recht

Experten für Zwangsbehandlungen als „Ultima Ratio“

Arzt setzt Spritze

(dpa-Report)

Die Anordnung ärztlicher Zwangsmaßnahmen müsse als „Ultima Ratio“ zulässig sein. So lautete der Tenor einer Expertenanhörung am Montag, 10. Dezember 2012, im Rechtsausschuss. Zehn Fachleute waren in die Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) geladen, um zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP „zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ (17/11513) Stellung zu nehmen. Die Koalitionsfraktionen wollen mit dieser Initiative ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder zulassen. Aufgrund zweier Urteile des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 war eine Neuregelung nötig geworden. Die Regelung soll ausschließlich für psychisch beeinträchtigte Menschen und nur in Einzelfällen gelten.

Hilfe für Ärzte im ethischen Dilemma

Prof. Dr. Volker Lipp, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, sagte, es sei wichtig, dass der Gesetzentwurf eine Zwangsbehandlung als „ultima ratio“ zulasse.

Dem pflichtete unter anderem Prof. Dr. Sabine Herpertz vom Universitätsklinikum Heidelberg bei. Es müsse dabei stets Ziel sein, die Einwilligungsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen, sagte sie. Sowohl Herpertz als auch Dr. Iris Hauth vom Berliner St. Joseph-Krankenhaus betonten, dass den behandelnden Ärzten aus einem ethischen Dilemma geholfen werden müsse.

Gesetzentwurf als ausgewogen bezeichnet

Sie stünden zwischen dem Vorwurf der Körperverletzung einerseits und dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung andererseits, sagte Herpertz. Hauth erklärte, dass der Gesetzentwurf aus ihrer Sicht „sehr ausgewogen“ sei.

Die Vertreterin des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener, Ruth Fricke, sagte, ihr Verband lehne jegliche Zwangsbehandlung ab. Für die Betroffenen seien Zwangsmaßnahmen traumatische Erfahrungen. Diese würden beispielsweise zu bereits vorhandenen Traumata hinzukommen.

Ähnlich argumentierte Leonore Julius vom Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranke. Allerdings sprach sie sich für Zwangsmaßnahmen als „letztes Mittel“ aus. Somit begrüßte sie den Gesetzentwurf, der die Rechtssicherheit wieder herstelle. (ver/10.12.2012)

Liste der Sachverständigen

Dr. Valentin Aichele, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht Essen
Ruth Fricke, Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V.
Dr. Jörg Grotkopp, Richter am Amtsgericht Ratzeburg
Dr. med. Iris Hauth, St. Joseph-Krankenhaus, Berlin
Prof. Dr. Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité, stellvertretender Vorsitzender der Aktion Psychisch Kranke e.V.
Prof. Dr. med. Sabine Herpertz, Universitätsklinikum Heidelberg
Leonore Julius, Bundesverband der Angehörigen Psychisch Kranker e. V.
Prof. Dr. Volker Lipp, Georg-August-Universität Göttingen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung
Dr. Rolf Marschner, Rechtsanwalt, München

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