+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Familie

Opposition fordert einen neuen Krippengipfel

Der Bund soll sich dauerhaft an der Finanzierung von 30.000 zusätzlichen Plätzen in der öffentlich geförderten Betreuung von Kindern unter drei Jahren beteiligen. Am Donnerstag, 17. Januar 2013, beriet der Bundestag über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CDU und FDP (17/12057) in erster Lesung. Mit dem Gesetz soll eine entsprechende Einigung zwischen Bund und Ländern aus dem vergangenen Jahr umgesetzt werden. Diese hatten sich darauf verständigt, die auf dem Krippengipfel im Jahr 2007 vereinbarte Zahl von 750.000 Betreuungsplätzen auf 780.000 zu erhöhen.

Ursprünglich war die Einigung Bestandteil des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags gewesen. Doch der Bundesrat hatte dem Fiskalvertrag Ende vergangenen Jahres die Zustimmung verweigert.

Regierung: Verzögerung geht auf  Konto der Länder

Deswegen müsse nun erneut und gesondert ein Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, um den Ausbau der Betreuungsplätze nicht zu gefährden, betonte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) in der Debatte. Die damit verbundene Verzögerung ginge auf das Konto der Länder.

Dies wollte Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD) so nicht stehen lassen. Die Länder hätten dem Fiskalvertrag schließlich nicht wegen des Kita-Ausbaus die Zustimmung verweigert. Der Fiskalvertrag sei am Bund gescheitert, da dieser den Ländern nicht weit genug entgegengekommen sei.

Opposition: 780.000 Plätze reichen nicht

In der Debatte gerieten Koalition und Opposition erneut darüber in Streit, ob die Zahl von 780.000 Betreuungsplätzen ausreichen wird, um den Rechtsanspruch zu gewährleisten. Caren Marks (SPD), Diana Golze (Die Linke) und Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen) bezweifelten dies. Sie forderten einen neuen Krippengipfel, um den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen und einheitliche Qualitätskriterien zu bestimmen.

Doch statt den Ausbau zügig voranzutreiben, habe die Koalition die dafür benötigten Gelder lieber in das „unsinnige“ Betreuungsgeld investiert. Dies sei lediglich dazu geeignet, um Eltern von der Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes für ihre Kleinkinder abzuhalten.

Koalition: Bund hat alle Zusagen eingehalten

Ministerin Schröder und die Abgeordneten Pascal Kober (FDP) und Dorothee Bär (CDU/CSU) wiesen die Kritik zurück. Der Bund sei allen seinen Verpflichtungen beim Kita-Ausbau nachgekommen und habe alle seine Zusagen an die Länder eingehalten.

Es seien vor allem die von Sozialdemokraten und Grünen regierten Bundesländer, die die vom Bund bereit gestellten Gelder nicht abrufen würden. Deswegen stocke dort der Ausbau.

Sondervermögen „Kinderbetreuungsplatzausbau“

Der Gesetzentwurf über den zusätzlichen Ausbau der Betreuungsplätze sieht vor, dass sich der Bund im Jahr 2013 mit 18,75 Millionen Euro, 2014 mit 37,5 Millionen Euro und ab 2015 mit 75 Millionen Euro jährlich an den Betriebskosten für die zusätzlichen 30.000 Plätze beteiligt. Zudem sollen einmalig 580,5 Millionen Euro rückwirkend aus dem Bundeshaushalt 2012 für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsplatzausbau“ bereitgestellt werden.

Für die ursprünglich anvisierten 750.000 Betreuungsplätze stellt der Bund bereits vier Milliarden Euro an Investitionen und Betriebskosten zur Verfügung und ab 2014 jährlich 770 Millionen Euro für die Betriebskosten. Bund, Länder und Kommunen kommen jeweils zu einem Drittel für die Kosten des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren auf. Im August dieses Jahres tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kraft. (aw/17.01.2013)

Marginalspalte