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Parlament

EU-Gipfel, Armutsbericht, Verbraucherpolitik

Reichstagskuppel im Winter

(DBT/Kummerow)

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 20. Februar, bis Freitag, 22. Februar 2013, diskutiert der Bundestag unter anderem über Anträge zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung sowie über die Förderung der Kreativwirtschaft. Am Donnerstag gibt Kanzlerin Dr. Angela Merkel eine Regierungserklärung zum EU-Gipfel am 7. und 8. Februar in Brüssel ab. Fragen der Verbraucherpolitik sowie der Bildungspolitik stehen am Freitag auf der Tagesordnung. Diese ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mittwoch, 20. Februar

Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen.

Fragestunde: Ab 13.40 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (17/12342) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werde.

Aktuelle Stunde: Voraussichtlich gegen 15.40 Uhr folgt auf Verlangen der SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde zum Thema „Haltung der Bundesregierung zum Missbrauch von Leiharbeit im Lichte der Berichte über Vorfälle bei Amazon“.

Bundeswehr in Mali: Zwei Anträge der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr in Mali (17/12367, 17/12368) sollen ab etwa 16.45 eine Stunde lang beraten und dann an die Ausschüsse überwiesen werden.

Donnerstag, 21. Februar

Vereidigung der neuen Bundesministerin für Bildung und Forschung: Zu Beginn der Plenarsitzung um 9 Uhr wird die neue Bundesministerin für Bildung und Forschung, die frühere niedersächsische Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU), vereidigt. Sie tritt die Nachfolge von Annette Schavan (CDU) an.

Regierungserklärung zum EU-Gipfel: Am Donnerstag gibt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) ab 9.10 Uhr eine 20-minütige Regierungserklärung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates am 7. und 8. Februar in Brüssel ab. Eine 90-minütige Aussprache schließt sich an. Die SPD hat zur Regierungserklärung einen Entschließungsantrag (17/12387) vorgelegt und unter anderem gefordert, Aufsichtsbefugnisse an die Europäische Zentralbank nur für eine Übergangszeit einzuräumen.

Armuts- und Reichtumsbericht: Um den vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung geht es ab 11.10 Uhr. Neben einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11900), die sich unter anderem danach erkundigt, wie sich Einkommen, Armutsrisikoquote und Nettovermögen seit dem Jahr 2000 in Deutschland entwickelt haben, steht auch eine Antrag der gleichen Fraktion mit der Forderung nach einer „sozio-kulturellen Existenzsicherung ohne Lücken“ (17/12389)zur Beratung an. Abgestimmt wird im Anschluss an die 90-minütige Debatte über Anträge der SPD-Fraktion (17/4552) sowie der Fraktion Die Linke (17/6389). Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (17/8508) die Ablehnung der Oppositionsanträge.

Aktuelle Stunde: Gegen 13.35 Uhr debattiert der Bundestag auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einer Aktuellen Stunde das Thema „Umstrittene Weichenstellungen – rot-grüne Politik in den Bundesländern“.

Finanzaufsicht: Um 14.40 Uhr beginnen die Beratungen über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des sogenannten AIFM-Umsetzungsgesetzes (17/12294). Laut Regierung soll durch die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ein neues Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen werden, das sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht unterwirft. Für den Investmentfondsbereich soll damit der auf den G20-Gipfeln in Pittsburgh und London im Jahr 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert werden, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben darf. Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds sollen laut Bundesregierung auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der Finanzaufsicht unterstehen. Das Gesetz beträfe sowohl Fonds für Privatanleger als auch Fonds für professionelle und sogenannte semi-professionelle Anleger. Verwalter alternativer Investmentfonds sollen einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht unterworfen werden, teilt die Regierung mit. Für die erste Lesung der Vorlage ist eine Stunde eingeplant.

Missbrauch von Werkverträgen: SPD- und Linksfraktion wollen den Missbrauch von Werkverträgen stoppen. Ab 16.35 Uhr berät der Bundestag einen dazu von den Sozialdemokraten vorgelegten Antrag (17/12378) sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (17/12373). Für die erste Lesung der Vorlagen ist eine Stunde vorgesehen.

Änderung des Bundeswahlgesetzes: Im Anschluss daran will der Bundestag ab etwa 17.40 Uhr die von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/11819) nach einstündiger Aussprache verabschieden. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht eine mit Koalitionsmehrheit verabschiedete Änderung für verfassungswidrig erklärt, die zum Ziel hatte, die von Karlsruhe beanstandete Wirkung des sogenannten negativen Stimmgewichts zu beseitigen, also die paradoxe Situation, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Sitzen dieser Partei im Bundestag führen können. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Wirkung von Überhangmandaten künftig vollständig zu neutralisieren. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als es ihrem Zweitstimmenanteil entspricht, sollen Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben werden bis die Gesamtzahl der Mandate pro Partei (Direktmandate plus Listenmandate) den Anteil der für die Parteien abgegebenen Zweitstimmen möglichst genau wiedergibt. Zur Abstimmung steht auch ein alternativer Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/11821), der vorsieht, Überhangmandate mit Listenmandaten der betreffenden Partei in anderen Bundesländern zu verrechnen. Der Innenausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (17/12417) vorgelegt. Ebenfalls abgestimmt wird über Gesetzentwürfe der SPD (17/1047) und der Grünen (17/1150) zur Änderung des kommunalen Ausländerwahlrechts (Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes). Auch Nicht-EU-Ausländer sollen sich an Kommunalwahlen in Deutschland beteiligen können. Schließlich entscheidet der Bundestag auch über einen Antrag der Linksfraktion, das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) einzuführen (17/1146). Auch diesen Entscheidungen liegt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde (17/12424).

Öffentlich geförderte Beschäftigung: Ab 18.45 Uhr beraten die Abgeordneten über einen Antrag der Linksfraktion (17/12377), der den Einstieg in eine gute öffentlich geförderte Beschäftigung fordert. 30 Minuten sind für die erste Lesung der Vorlage eingeplant.

Vergabe von Dienstleistungen: Über das Vergaberecht – insbesondere bei Dienstleistungen im sozialen Bereich – diskutieren die Abgeordneten ab 19.25 Uhr. Dazu liegen ihnen Anträge der Koalitionsfraktionen (17/10113) sowie der Fraktionen von SPD (17/4847) und Bündnis 90/Die Grünen (17/5205) vor, über die im Anschluss an die 30-minütige Debatte abgestimmt wird. Unions- und FDP-Fraktion fordern in ihrer Vorlage die Bundesregierung auf, den nationalen Rechtsetzungsspielraum zu nutzen, um vor allem bei sozialen Dienstleistungen die Berücksichtigung bieterbezogener Qualitätskriterien bei der Zuschlagserteilung stärker zu gewichten. Zudem müsse auf europäischer Ebene bei der anstehenden Reform der Vergaberichtlinien eine entsprechende, für alle Dienstleistungen geltende Regelung geschaffen werden. Die SPD-Fraktion will die Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen. Ebenso wie die Grünen fordern auch die Sozialdemokraten, dass Integrationsfachdienste zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt künftig wieder über die so genannte freihändige Vergabe beauftragt werden dürfen. In seiner Beschlussempfehlung (17/11084) spricht sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales für die Annahme des Koalitionsantrages sowie die Ablehnung der Oppositionsvorlagen aus.

Lebensbedingungen in Entwicklungsländern: Die strukturelle Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern ist das Ziel eines Antrags der SPD-Fraktion (17/12379), der ab 20.05 Uhr auf der Tagesordnung steht. Nach Ansicht der Sozialdemokraten muss die ländliche Entwicklung als Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und Armut angesehen werden. Für die erste Lesung der Vorlage sind 30 Minuten eingeplant.

Innovationspolitik: Mit dem Ziel, „Lust auf Technik“ zu wecken, haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag (17/11859) vorgelegt, der ab 20.45 Uhr abschließend beraten wird. Unions- und FDP-Fraktion fordern darin, für die Sicherung des deutschen Technologievorsprungs auf den Weltmärkten zu sorgen, indem noch mehr Unternehmen an die Forschung herangeführt werden und eine größere Breitenwirkung der Forschung erzielt wird. Dazu solle es neben der bewährten Projektförderung und der institutionellen Förderung auch eine steuerliche Förderung beziehungsweise einen Forschungsbonus geben. Auf diesem Wege sollten zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen ausgelöst werden, schreiben die Fraktionen. Zudem solle die Innovations- und Hightech-Strategie der Regierung weiter ausgebaut werden. Für die nach einer halbstündigen Beratung stattfindende Abstimmung empfiehlt der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in seiner Beschlussvorlage (17/12099) die Zustimmung zu dem Antrag.

Situation von Seeleuten: Mit den Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten beschäftigen sich die Abgeordneten ab 21.30 Uhr. Hintergrund ist ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (17/10959). Es soll die „Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute an Bord von Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge“ im Einklang mit dem Seearbeitsübereinkommen und den umzusetzenden EU-Richtlinien neu regeln. Kern der Umsetzung ist das neue Seearbeitsgesetz. „Der Entwurf gilt grundsätzlich für alle an Bord Tätigen, künftig auch für den Kapitän und für diejenigen Beschäftigten, die nicht beim Reeder, sondern bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind“, schreibt die Regierung. Aus ihrer Sicht trägt das Gesetz zu einem fairen Wettbewerb in der globalen Handelsschifffahrt bei. Schiffe aus Nichtvertragsstaaten, die das Seearbeitsübereinkommen nicht ratifiziert haben, müssten die Mindestanforderungen der Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord gleichermaßen beachten, heißt es in der Begründung. Abgestimmt wird über die Vorlage nach der 30-minütigen Debatte auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/12420).

Änderungen im Steuerrecht: Ab 22.30 Uhr setzt sich das Parlament in halbstündiger erster Lesung mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/12375) auseinander. Dahinter verbirgt sich unter anderem eine abgespeckte Neuauflage des im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013. Durch die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie in deutsches Recht soll vor allem die Zusammenarbeit der Steuerbehörden in der EU bei der Festsetzung von Steuern zu grenzüberschreitenden Aktivitäten effizienter werden. Es werden zentrale Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten geschaffen und stufenweise wird ein Informationsaustausch entwickelt. Der Entwurf enthält ferner ursprünglich im Jahressteuergesetz 2013 enthaltene Angleichungen an das EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Enthalten sind Einschränkungen beim Steuergestaltungsmodell „Goldfinger“ und Maßnahmen gegen Umsatzsteuerbetrug durch die Erweiterung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft auf Lieferungen von Erdgas und Elektrizität (sogenannte Reverse-Charge-Verfahren).

Freitag, 22. Februar

Verbraucherpolitik: Ab 9 Uhr steht die Verbraucherpolitik im Mittelpunkt des Interesses. Die Abgeordneten diskutieren den von der Bundesregierung vorgelegten verbraucherpolitischen Bericht 2012, in dem unter anderem die Grundsätze des verbraucherpolitischen Handelns der Regierung erläutert und eine Reihe von Themen – vom Schulobst-Programm über antibiotikaresistente Keime bis zur Wirkung des Verbraucherinformationsgesetzes – behandelt werden. Im Anschluss an die 90-minütige Debatte stimmt der Bundestag über zwei Anträge der SPD-Fraktion ab. Die Abgeordneten fordern darin zum einen den Ausbau einer modernen verbraucherbezogenen Forschung (17/2343) sowie die Vorlage einer verbraucherpolitischen Strategie durch die Bundesregierung (17/8922). In beiden Fällen empfiehlt der Ausschuss für Ernährung, Landwirtshaft und Verbraucherschutz in seinen Beschlussvorlagen (17/4891, 17/9602) die Ablehnung.

Kreativwirtschaft: Um 10.40 Uhr beginnt die erste Lesung eines Antrags der SPD-Fraktion (17/12382) mit der Forderung nach einem „Pakt für die Kreativwirtschaft“. Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft zu einer entscheidenden wirtschaftlichen Größe und zum Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung geworden sei. Gleichzeitig sei der Kreativbereich aber auch durch viele prekäre Arbeitsverhältnisse geprägt. Gerade weil viele Kultur- und Kreativschaffende mit viel Leidenschaft sich selbst und ihre Ideen verwirklichen, seien viele Existenzen durch ein hohes Maß an Selbstausbeutung gekennzeichnet, schreiben die Abgeordneten. Wegen brüchiger Erwerbsbiografien und geringer Einkünfte fielen viele durch das bestehende soziale Netz. Vielen drohe schon heute absehbar Altersarmut. Aufgabe der Politik müsse es deshalb sein, durch Finanzierung und Förderung Anreize für eine Gleichstellung der Kreativwirtschaft mit anderen Branchen zu schaffen. Dazu haben auch CDU/CSU und FDP einen Antrag mit dem Titel „Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft weiter erhöhen – Initiative der Bundesregierung verstetigen und ausbauen“ (17/12383) vorgelegt. Beide Anträge sollen anschließend im Ausschuss für Kultur und Medien weiterberaten werden.

Bildungspolitik: Mit dem nationalen Bildungsbericht 2012 und der dazu von der Bundesregierung vorgelegten Stellungnahme (17/11465) beschäftigt sich der Bundestag ab 12.20 Uhr. Darin führt die Bundesregierung aus, dass immer weniger Schüler die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen würden. 2010 seien es 6,5 Prozent gewesen, während die Quote 2006 noch bei acht Prozent gelegen habe. Gleichzeitig steige die Zahl der Abiturienten. Mittlerweile schließe ein Drittel der Schüler die Schule mit der allgemeinen Hochschulreife ab. Im Jahr 2004 seien es nur 28 Prozent gewesen. Die Studienanfängerquote liege mit über 50 Prozent auf Rekordniveau, schreibt die Bundesregierung. Zudem seien 2011 rund 517.000 Kinder unter drei Jahren Nutznießer eines Betreuungsangebots gewesen. Das sei im Vergleich zu 2006 eine Steigerung um 80 Prozent. Im Anschluss an die 45-minütige Debatte stimmen die Parlamentarier über einen Antrag der Koalitionsfraktionen (17/10122) ab. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „Angebote und Projekte für kulturelle Bildung weiterhin zu unterstützen und die entsprechenden Infrastrukturen zu stärken“. In erster Beratung beschäftigt sich das Plenum mit einem Antrag der SPD „Die Herausforderungen der Bildungsrepublik mit den Erkenntnissen aus dem Nationalen Bildungsbericht angehen“ (17/12384).

Sanktionen für junge Hartz-IV-Berechtigte: Ab 13.10 Uhr debattieren die Abgeordneten in erster Lesung über einen Antrag der Linksfraktion mit der Forderung nach sofortiger Abschaffung der Sanktionssonderregeln für junge Hartz-IV-Berechtigte (17/11372). Das sei ein erster Schritt, „hin zu einer sanktionsfreien und bedarfsdeckenden Mindestsicherung“, schreibt die Fraktion zur Begründung. Im Anschluss an die halbstündige Debatte stimmen die Parlamentarier über einen ähnlich gelagerten Antrag der Linksfraktion (17/9070) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7032) ab, der von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf fordert, mit dem die Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen gestärkt wird. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (17/10203) die Ablehnung der Anträge.

Funkzellenabfrage: Um 13.50 Uhr beginnt die abschließende Beratung des von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurfs zur rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme (17/7033). Darin ist vorgesehen, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen. Nach halbstündiger Beratung stimmen die Abgeordneten über die Vorlage ab. Abgestimmt wird auch über einen Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung der Strafprozessordnung (17/7335). Die Linke will durch eine Änderung des Paragrafen 100 g Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung die nichtindividualisierte Funkzellenabfage abschaffen. Zur Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor.

(hau/22.02.2013)

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