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Medien

Abstimmung über Leistungsschutzrecht für die Presse

Smartphon auf Zeitung

(pa/Bildagentur online)

Die Bundesregierung strebt eine Novellierung des Urheberrechts an, die am Freitag, 1. März 2013, ab 9 Uhr in zweiter und dritter Beratung Thema im Bundestagsplenum ist. Mit ihrem Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (17/11470) will die Regierung sicherstellen, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Die Neuregelung gilt als Schutz vor „systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung“ durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie Suchmaschinen aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell, argumentiert die Regierung, sei „in besonderer Weise darauf ausgerichtet“, für die eigene Wertschöpfung „auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen“. Dazu zählen sogenannte Newsaggregatoren, die Medieninhalte anderer  Anbieter aufbereiten.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Über die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes wird auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nach 25-minütiger Geschäftsordnungsdebatte gegen 9.25 Uhr abgestimmt. Namentlich abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/12534) zum Gesetzentwurf sowie über Entschließungsanträge der SPD (17/12546), der Linksfraktion (17/12547) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/12548).

Drei Anhörungen im Bundestag

Der Bundestag hat sich nicht nur in der ersten Beratung mit der Gesetzesinitiative befasst, sondern auch in den Expertenanhörungen dreier Ausschüsse. Dies zeigt, wie bedeutsam die von der Regierung angestrebte Gesetzesänderung gleichsam für Verlage auf der einen und Google auf der anderen Seite ist.

In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses hatten Ende letzten Monats neun Experten das Für und Wider der Gesetzesänderung erörtert. Der Berliner Rechtsanwalt Till Kreutzer erklärte, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung in der Praxis seiner Meinung nach hat. Suchmaschinen dürften als Suchergebnisse ausschließlich Links anzeigen ohne sogenannte Snippets, wie die beispielsweise bei Google oder Bing angezeigten kurzen Textauszüge der zum jeweiligen Link gehörenden Internetseite.

„Symbiose zwischen Google und Verlagen“

Somit wäre seiner Meinung nach keine „vernünftige Suche“ mehr möglich. Es könne Jahre dauern, vermutete Kreutzer, bis eine Lösung für diese Problematik gefunden wird. Dabei würden große Verlage profitieren, weil sie schneller eine Einigung mit den Suchmaschinenanbietern fänden als kleine Verlage und sogenannte Start-ups. Bisher hätten die Verlage und Google eine Symbiose gebildet. Es sei auch bisher nicht nachgewiesen, dass den Verlagen Schaden entstehe.

Ihm widersprach unter anderem Holger Paesler, Geschäftsführer der Verlagsgruppe Ebner Ulm GmbH und Co. KG. Sein Verlag sei ein Familienunternehmen, das wie andere Verlage auch Leistungen im Internet anbiete. Dabei handele es sich keinesfalls schlichtweg um die Online-Version der Printprodukte, sondern um Sonderleistungen, die sich aus dem medialen Strukturwandel heraus ergeben hätten. Deshalb „ergeben sich Probleme der Refinanzierung“, und somit bestehe ein Regelungsbedarf.

„Eine Schicksalsfrage“

In einer Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien erklärte Dr. Matthias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG, für ihn sei der Gesetzentwurf eine „Schicksalsfrage“. Auch der Geschäftsführer des Zeit-Verlags, Rainer Esser, bemühte drastische Bilder: „Wer jetzt gegen das Leistungsschutzrecht wettert, der wird in einigen Jahren vor den Ruinen der Presselandschaft stehen.“ Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln gesetzlich geschützt sind. Diese sind meist kürzer als drei Sätze und werden häufig von Internetsuchdiensten wie Google angezeigt.

Neben Döpfner und Esser nutzten drei weitere Mitglieder der Führungsetagen unterschiedlicher Verlage das Fachgespräch, um deutliche Forderungen an die Politik zu formulieren: „Wir wollen, dass Sie die Rahmenbedingungen schaffen, dass wir guten Journalismus machen können“, appellierte Julia Jäkel, Vorstandsmitglied bei Gruner & Jahr, an die Parlamentarier.

„Wir versuchen, so transparent wie möglich zu sein“

Letztendlich kam aber auch Google in der Gestalt von Annette Kroeber-Riel von der Google Germany GmbH und ihrem Justiziar Dr. Arnd Haller zu Wort. Und zwar in einer öffentlichen Anhörung des Unterausschusses Neue Medien am Montag, 25. Februar. Angesprochen auf die Snippets sagte Haller, es sei sinnvoll, bei der Suche nach „Restaurantführer und Berlin“ dem Nutzer eine Karte mit den Angeboten zu präsentieren.

„Wir sind davon überzeugt, dass unser Angebot hier das relevanteste ist“, betonte er. Der auch von den Abgeordneten erhobenen Forderung nach mehr Transparenz sei das Unternehmen bereit nachzukommen, sagte der Google-Vertreter. Die Problematik bestehe jedoch darin, dass es den Suchmaschinenoptimierern bei vollständiger Transparenz der Suchalgorithmen gelingen könnte, die Google-Suche zugunsten einzelner Inhalte zu beeinflussen, machte Haller deutlich. „Wir versuchen, so transparent wie möglich zu sein“, sagte er zu. (ver/28.02.2013)

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