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Wirtschaft

Bundestag beschließt Regeln für Hochfrequenzhandel

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Februar 2013, ein wichtiges Gesetz zur Finanzmarktregulierung verabschiedet und damit nach Ansicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzministerium, Hartmut Koschyk (CSU), „einen weiteren wichtigen Baustein in der Brandmauer, die uns vor künftigen Finanzkrisen wirksamer als in der Vergangenheit schützen soll“, gesetzt. Die Koalitionsfraktionen stimmten nach zweiter und dritter Lesung auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/12536) für den Gesetzentwurf zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (17/11631, 17/11874) die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen dagegen. Damit soll der im Millisekundenbereich von Computerprogrammen durchgeführte Börsenhandel mit Wertpapieren reguliert und im Ergebnis entschleunigt werden.

FDP: Haltefrist würde Börsenhandel verlagern

Besonders umstritten war in der Debatte, ob es eine Mindesthaltefrist für georderte Wertpapiere geben soll oder nicht. Koschyk erklärte, eine nationale Frist wäre nicht sinnvoll. Man habe schließlich eine Verantwortung für den Börsenstandort Deutschland.

Nach Angaben von Björn Sänger (FDP) droht bei einer Mindesthaltefrist eine Verlagerung des Börsenhandels ins Ausland, wo es solche Regelungen nicht gibt. Wer Mindesthaltefristen wolle, „stellt 25 Prozent des Börsenhandles zur Diskussion. Das ist nicht wenig“, warnte Sänger und verteidigte den Entwurf der Koalition als „Ordnungsrahmen, dem man zustimmen kann“.

CDU/CSU: Rot-Grün hat zu wenig reguliert

Koschyk warf ebenso wie der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Klaus-Peter Flosbach, der rot-grünen Opposition vor, während ihrer Regierungszeit zu wenig zur Regulierung der Märkte getan zu haben: „Hätten Sie in Ihrer Regierungszeit hier gehandelt, Deutschland, Europa und der Welt wäre viel erspart geblieben“, sagte Koschyk.

„Wir sind die ersten weltweit, die dieses Thema überhaupt anpacken“, sagte Flosbach, der der SPD vorwarf, elf Jahre den Finanzminister gestellt und in diesem Sektor nichts getan zu haben.

SPD: Gewaltige Geldvernichtung

Dr. Carsten Sieling (SPD) sagte, es sei richtig, angesichts früherer Crash-Situationen mit der Regulierung des Hochfrequenzhandels zu beginnen. Es sei bereits zu „gewaltiger Geldvernichtung“ gekommen. Aber durch die von der Koalition beschlossenen Maßnahmen ohne Mindesthaltefrist werde es nicht zu einer Entschleunigung des Handels kommen.

„Sie fassen nicht die Computer an, Sie wechseln die Monitore aus“, sagte Sieling, der der Koalition vorwarf, den hyperschnellen Börsenhandel gar nicht beschränken zu wollen. Dagegen zeigte sich Sänger überzeugt, dass es zu einer Entschleunigung kommen werde.

Linke fordert Mindesthaltefristen

„Wir meinen, dass der Schaden überwiegt“, stellte Richard Pitterle (Die Linke) fest und verlangte, „dafür zu sorgen, dass der Hochfrequenzhandel ausgebremst und zurückgedrängt wird“. Pitterle wies darauf hin, dass der Hochfrequenzhandel inzwischen in so kurzen Zeiträumen stattfinde, „dass nicht nur Menschen, sondern auch die allermeisten Computer nicht mehr mitkommen“.

Hinzu komme, dass es mit Computerprogrammen Probleme geben könne: „Fehler zu machen ist nicht nur menschlich. Fehler zu machen ist auch computerisch“, sagte Pitterle, der ebenfalls Mindesthaltefristen forderte.

Grüne sehen mehr Schaden als Nutzen

Sie halte den Hochfrequenzhandel offenbar für sinnvoll, warf Dr. Gerhard Schick (Bündnis 90/Die Grünen) der Koalition vor. Dabei schade er mehr als er nutze. Liquidität werde nur in Teilbereichen geschaffen, „und das mittelständische Unternehmen, das an der Börse in Stuttgart notiert ist, hat von dem ganzen Hochfrequenzhandel gar nichts“.

Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass Hochfrequenzhändler der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden. Zudem werden strengere Anforderungen an den Handel gestellt. Im Hochfrequenzhandel tätige Unternehmen müssen in Zukunft sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Dadurch sollen extreme, irrationale Kursschwankungen ohne jeden Bezug zu realwirtschaftlichen Entwicklungen bis hin zu einem „Flash Crash“, wie etwa der Zusammenbruch der US-Börsen am 6. Mai 2010, verhindert werden.

Börsen können Gebühren erhöhen

Darüber hinaus werden „bestimmte Handelspraktiken, welche ohne Handelsabsicht getätigt werden, um das Funktionieren der Handelssysteme zu stören oder zu verzögern oder andere Handelsteilnehmer zu täuschen“, als Marktmanipulationen angesehen. Die Börsen sollen verpflichtet werden, bei exzessiver Nutzung der Handelssysteme höhere Gebühren zu verlangen.

Die Bundesregierung erläutert, dass bestimmte Handelsteilnehmer beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme einsetzen, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren. Zudem würden die erworbenen Wertpapiere auch nur für sehr kurze Zeiträume gehalten.

„Vielzahl von Risiken“

„Der Einsatz dieser algorithmischen Hochfrequenzhandelsstrategien hat die Geschwindigkeit und Komplexität des Handels erhöht und birgt darüber hinaus eine Vielzahl von Risiken, wie die Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen“, heißt es zur Begründung.

Mit Mehrheit der Koalition abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der SPD (17/12551), die mit Einführung einer Mindestverweildauer sichergestellt wissen wollte, „dass alle Aufträge von Handlesteilnehmern, die in das System eingegeben werden, für eine bestimmte Dauer gültig sind und während dieses Zeitraums nicht storniert und geändert werden können“. (hle/28.02.2013)

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