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Finanzen

Bundestag debattiert über europäische Bankenaufsicht

Bankenviertel in Frankfurt

Bankenviertel in Frankfurt (picture alliance/Bildagentur-online)

Bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht sollen in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Der Bundestag wird am Freitag, 17. Mai 2013, ab etwa 10.35 Uhr den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zum Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die EZB (17/13470) eine Stunde lang in erster Lesung beraten.

Der Gesetzentwurf soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat dieser geplanten sogenannten SSM-Verordnung in der Fassung vom 16. April 2013 (Ratsdokument 7776/1/13 REV 1) förmlich zustimmen darf. Dem neuen einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedsländer angehören. Nichtmitglieder der Eurozone können freiwillig teilnehmen.

EZB-Aufsicht für „bedeutende“ Kreditinstitute

Wie die Fraktionen in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutern, konzentriert sich die direkte EZB-Aufsicht auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoninlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend.

„Unabhängig von diesen Kriterien beaufsichtigt die EZB mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute eines jeden teilnehmenden Mitgliedstaats direkt“, schreiben die Fraktionen. Außerdem soll die EZB jene Kreditinstitute beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragt oder erhalten haben.

Die direkte Aufsicht über die übrigen Kreditinstitute sollen weiter die nationalen Bankenaufsichtsbehörden übernehmen. „Die EZB kann nationalen Bankenaufsichtsbehörden in deren Zuständigkeitsbereich nur allgemeine Weisungen erteilen und verfügt zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung hoher Aufsichtsstandards über ein Selbsteintrittsrecht, durch das sie die direkte Aufsicht über einzelne Kreditinstitute an sich ziehen kann“, schreiben die Fraktionen.

Haftstrafen für Banker bei Missmanagement

Außerdem geht es um die Einführung des sogenannten Trennbankensystems und um Vorkehrungen der Geldhäuser für ihre eigene Abwicklung. Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601).

Damit sollen systemrelevante Geldhäuser verpflichtet werden, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. So drohen künftig bei Missmanagement bis zu fünf Jahre Haft. Über diesen Gesetzentwurf wird auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (17/1352317/13539) abgestimmt. (hle/16.05.2013)

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