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Wirtschaft

Bundestag geht gegen unseriöse Geschäftspraktiken vor

Schutz gegen Geschäftsgebaren von Inkassounternehmen

Schutz gegen Geschäftsgebaren von Inkassounternehmen (dpa)

Der Bundestag berät am Donnerstag, 27. Juni 2013, ab etwa 15 Uhr eine Stunde lang abschließend über mehrere Vorlagen zur Eindämmung unseriöser Geschäftspraktiken. Dabei geht es unter anderem um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/13057, 17/13429), der das Ziel verfolgt, unseriöse Geschäftspraktiken etwa im Bereich des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos einzudämmen. Der Rechtsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/14192, 17/14216). Zur Abstimmung liegen dem Bundestag auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung (17/6482) vor sowie eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung dazu (17/13429).

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Abmahnwesen und Inkasso

Darüber hinaus werden die Abgeordneten über zwei Gesetzentwürfe (17/6483, 17/12620) und zwei Anträge von Linksfraktion (17/9746) und Bündnis 90/Die Grünen (17/11837) zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens sowie des unseriösen Inkassos auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/14036) entscheiden.

Die SPD hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Entschließungsantrag (17/14243) und einen Änderungsantrag (17/14240) vorgelegt. Über den Änderungsantrag wird namentlich abgestimmt. Namentlich abgestimmt wird auch über den ersten von zwei Änderungsanträgen von Bündnis 90/Die Grünen (17/14241, 17/14242). (sas/27.06.2013)

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