+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Geschäftsordnung

Diätenentwicklung im Urteil von Experten

Am 15. Januar hat sich der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung konstituiert

Am 15. Januar hat sich der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung konstituiert (DBT/Melde)

Die Koalitionspläne zur Anhebung der Abgeordnetenentschädigung stoßen bei Experten auf Zustimmung. Dies wurde am Montag, 17. Februar 2014, bei einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung unter Vorsitz von Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) zu einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (18/477) deutlich. Nach dem Gesetzentwurf soll sich die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung künftig an der Entwicklung der Nominallöhne orientieren. Als Ausgangsgröße soll der Vorlage zufolge die Besoldung eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 mit der Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes ohne Familienzuschlag) dienen.

Anhebung in zwei Schritten

Das Verfahren stelle die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöhe die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung, schreiben Union und SPD. Um eine „Annäherung an die Ausgangsgröße“ zu erreichen, solle die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten zum 1. Juli 2014 und zum 1. Januar 2015 angepasst werden.

Die Abgeordnetenentschädigung, die seit dem 1. Januar 2013 bei 8.252 Euro monatlich liegt, soll danach zum 1. Juli 2014 auf 8.667 Euro und zum 1. Januar 2015 auf 9.082 Euro angehoben werden. Künftig ist laut Vorlage vorgesehen, dass sich die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli, erstmals am 1. Juli 2016, erhöht, und zwar auf der Basis des vom Statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Anstiegs der Nominallöhne.

„Verfassungsrechtlich gut begründbar“

Professor Stefanie Schmahl von der Universität Würzburg betonte, es sei „verfassungsrechtlich gut begründbar“, dass die Besoldungsgruppe R 6 als Richtgröße für die Abgeordnetenentschädigung gewählt werde. Ein Abgeordneter sei „in Status, Tätigkeit und Verantwortung“ am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar.

Dass die vorgesehene Anpassung „in zwei zeitlich relativ nah beieinander liegenden Zeitabschnitten“ vorgenommen werden solle, sei „unbedenklich“. Schon die geltende Gesetzeslage biete die rechtliche Grundlage für eine „Ad-hoc-Gesamterhöhung in nur einem einzigen Schritt“. Die Anbindung der Abgeordnetenentschädigung an den Nominallohnindex sei verfassungsgemäß. Der Index sei leicht verständlich und transparent.

„Wird der Bedeutung des Mandates gerecht“

Prof. Dr. Schüttemeyer von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sagte, die „Anlehnung an R 6 und Vergleichbarkeit mit einem Richter“ werde am ehesten der Bedeutung des Abgeordnetenmandates gerecht. Die Tätigkeit eines Abgeordneten sei „äußerst voraussetzungsvoll, äußerst anspruchsvoll“. Er müsse zu einem Spezialist auf mindestens einem Arbeitsgebiet werden und zugleich als „Generalist“ wirken.

Auch sei er in der parlamentarischen Demokratie gefordert, Kompromisse zu schließen. Um dazu „auf Augenhöhe mit Ministerialbürokraten, mit Interessensvertretern, mit anderen Experten verhandeln zu können“, müsse er „vernünftig“ ausgestattet sein.  

„Beendigung einer jahrzehntelangen Stimmungsmache“

Der frühere Bundesentwicklungsminister Carl-Dieter Spranger sagte, er könne den Gesetzentwurf nur begrüßen. Eine solche Vorlage hätte schon vor Jahrzehnten vom Bundestag beschlossen werden können. Wenn das Gesetz nun komme, könne es „im Interesse des Bundestages, der Demokratie und vor allem der Abgeordneten“ zur Befriedung einer jahrzehntelangen, heftigen Debatte führen.

Die Anpassung der Diäten an die Besoldungsgruppe R 6 erfolge nicht zu schnell, sondern „viel zu spät“. Die bislang bestehende Differenz zu R 6 müsse „endlich ausgeglichen werden“. Die Indexierung zu R 6 sei verfassungsgemäß und könne „zur Beendigung einer jahrzehntelangen Stimmungsmache gegen Abgeordnete des Bundestages mit dem Vorwurf der Selbstbedienung beitragen“.

„Rational begründbar“

Der ehemalige Direktor beim Deutschen Bundestag, Prof. Dr. Wolfgang Zeh, betonte, dass das Parlament mehrheitlich „die Regierung in der Hand“ habe und die Regierungsmitglieder im Großen und Ganzen aus Abgeordneten rekrutiert würden. „Das Amt ist unvergleichlich – es ist das zentrale Amt im parlamentarischen Regierungssystem“.

Aus ihm gehe die Regierung auch personell hervor. Auch verantworte die Gesamtheit der Abgeordneten, „wie das Land regiert wird“. Die Anbindung an die Besoldungsgruppe R 6 sei „rational begründbar“. (sto/17.02.2014)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Professor Stefanie Schmahl, Universität Würzburg
  • Prof. Dr. Suzanne Schüttemeyer, Martin-Luther-Universität Halle
  • Carl-Dieter Spranger, Bundesminister a.D.
  • Prof. Dr. Wolfgang Zeh, Direktor beim Deutschen Bundestag a.D.

Marginalspalte