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Parlament

Bundestagsbeschlüsse vom 1. bis 3. Juli

Stimmkarten für eine namentliche Abstimmung auf der Plenarsaalebene im Reichstagsgebäude.

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/Unger)

Der Bundestag hat vom Mittwoch, 1. Juli, bis Freitag, 3. Juli 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Private Krankenversicherung: Gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 3. Juli einen Antrag der Linken (18/4099) auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/5354) abgelehnt, die private Krankenversicherung als Vollversicherung abzuschaffen und eine hochwertige und effiziente Versorgung für alle herzustellen. Die Linke hatte gefordert, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger ab einem Stichtag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und die private Krankenversicherung nur noch Zusatzversicherungen für medizinisch nicht notwendige Leistungen anbieten dürfe.

Reform des Verfassungsschutzes beschlossen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes (18/4654, 18/5051) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/5415) beschlossen. Damit wird für den Einsatz von Vertrauensleuten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ein gesetzlicher Rahmen vorgegeben. Das Gesetz enthält Regelungen zur Früherkennung von Cyber-Gefahren und zur Öffentlichkeitsarbeit. Ziel der Reform ist es, durch eine Koordinierungsaufgabe und eine erweiterte Beobachtung des Bundesamtes sowie bessere Regelungen zum Informationsaustausch die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden zu verbessern. Der Datenschutz wird durch eine gesetzliche Regelung der elektronischen Akte, der Aktenvernichtung und durch klare Regelungen über die Voraussetzungen für Übermittlungen an Polizeibehörden berücksichtigt. Das Parlament lehnte bei Enthaltung der Linken einen Entschließungsantrag der Grünen (18/5431) ab, wonach die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vorlegen sollte, der die Kritik in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses am 8. Juni 2015 aufgreift und umsetzt. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/4682) ab, wirksame Alternativen zum nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutz zu schaffen. Gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (18/4690), der sich für eine Zäsur und einen Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur stark macht. Unter anderem sollten das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst aufgelöst werden.

Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 2. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (18/4901) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/5412) angenommen. Durch die Neuregelung werden große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Die Bundesregierung hofft dadurch, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen. Auch soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/5422), wonach sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen sollte, dass überprüfbare Vorgaben für die umweltgerechte Gestaltung von Elektro- und Elektronikgeräten entwickelt werden, die die Lebensdauer der Geräte „substanziell“ verlängern. 

Digitale Bildung und Medienkompetenz: Gegen das Votum der Grünen und bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/4422) auf Empfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/5368) angenommen, durch Stärkung der digitalen Bildung Medienkompetenz zu fördern und digitale Spaltung zu überwinden. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die technische Infrastruktur digitaler Bildung an Einrichtungen der frühkindlichen Bildung sowie an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zu fördern. Erzieher, Lehrer und Ausbilder sollten auf der Grundlage verbindlicher Lehrpläne die Möglichkeit erhalten, die eigene Medienkompetenz zu verbessern und Kenntnisse und Fähigkeiten in der Didaktik und Methodik der digitalen Bildung erwerben können. Die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sollte durch Informatikunterricht ab der Grundschule sowie durch die Einführung von „Profilschulen IT/Digital“ und durch außerschulische Angebote wie „Ein Netz für Kinder“ gestärkt werden. Abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5105), die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zur digitalen Bildung umzusetzen. Der Bund sollte Länder und Kommunen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen bei der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen (17/12550) unterstützen, heißt es in dem Antrag der Grünen.

Weltweite Religions- und Glaubensfreiheit: Einstimmig hat der Bundestag am 2. Juli einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/5206) angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2016 einen Bericht vorlegen sollte, in dem der Stand der Religions- und Glaubensfreiheit in den Staaten weltweit beschrieben wird. Er folgte dabei einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/5408).

Etikettierung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes (18/4892) in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung (18/5413) angenommen. Die Änderungen gehen auf Vorgaben der EU zurück und sollen den Verbrauchern weiterführende, klare und verständliche Informationen bereitstellen. Sol müssen differenzierte Angaben über die Herkunft der Fischereiprodukte gemacht werden. Auch muss die Fanggeräte-Kategorie für Fischereiprodukte der See- und Binnenfischerei angegeben werden. Für Erzeugnisse der Binnenfischerei und der Aquakultur müssen entsprechende Herkunftsangaben gemacht werden. Im Tiergesundheitsgesetz wurde eine Regelungslücke bei den Bußgeldvorschriften geschlossen.

Weingesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Weingesetzes (18/4656, 18/4947) in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung (18/5414) angenommen. Die Änderung geht auf Vorgaben der EU zurück, die zum 1. Januar 2016 ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der EU einführt. Es löst das bisherige System der Pflanzrechte ab. Das neue Genehmigungssystem betrifft laut Bundesregierung vor allem Neuanpflanzungen, die nun unter bestimmten Voraussetzungen in ganz Deutschland möglich werden. Zugleich fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, sich gegenüber Brüssel für einen nachhaltigen Erhalt des Weinanbaus in der Steillage einzusetzen. Kulturlandschaften sollten erhalten bleiben. Das EU-Recht solle so ausgestaltet werden, dass ein Abwandern des Anbaus von der Steillage in die Flachlage verhindert werden kann. Wiederbepflanzungsrechte, die durch Rodung in der Steillage entstehen, sollten auch nur in der Steillage wieder genutzt werden können, heißt es in einer Entschließung.

Einmalzahlung an ehemalige politische Häftlinge: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 2. Juli den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes (18/4625) auf Empfehlung des Innenausschusses (18/5404) angenommen. Damit wird die jährliche Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge im Jahr 2015 ersetzt durch eine Einmalzahlung, für die der Bund einmalig 13,5 Millionen Euro (davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich) bereitstellt. Durch die zusätzlichen Mittel fällt die Einmalzahlung deutlich höher aus als die bisher jährlich gezahlte Unterstützungsleistung. Zugleich wird der Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge ermächtigt, die Entscheidung über Anträge teilweise auf den Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung oder dessen Stellvertreter zu übertragen. Der Stiftungsrat kann künftig einen Stellvertreter für den Vorsitzenden des Widerspruchsausschusses zu benennen.

Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggas: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 2. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5378) angenommen, die Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggas über 2018 hinaus zu verlängern. Damit forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, zum 15. Dezember 2015 über das vorläufige Ergebnis des Forschungsvorhabens zur Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor sowie zu Überlegungen über steuerliche und andere Fördermaßnahmen zur mittelfristigen Erhöhung des Marktanteils von Erd- und Flüssiggaskraftstoff zu berichten. Spätestens im Frühjahr 2016 soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff einschließlich einer validen Gegenfinanzierung vorlegen. Komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie Flüssiggas sind in Deutschland bis Ende 2018 energiesteuerlich begünstigt. Für Erdgas beträgt der Steuersatz derzeit 13,90 Euro pro Megawattstunde statt 31,80 Euro, für Flüssiggas 180,32 Euro pro 1.000 Kilogramm statt 409 Euro.

Amtshilfe in Steuersachen: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zum Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (18/5173, 18/5220) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/5409) angenommen. Die Amtshilfe umfasst den Informationsaustausch, gleichzeitige Steuerprüfungen sowie die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland, die Beitreibung einschließlich Sicherungsmaßnahmen sowie die Zustellung von Schriftstücken. Darüber hinaus können zwei oder mehr Vertragsstaaten für Fallkategorien und nach einvernehmlich festgelegten Verfahren bestimme Informationen automatisch austauschen. Vorgesehen ist, dass der jeweilige Vertragsstaat eine Erklärung zum Schutz der personenbezogenen Daten und zu den Grenzen der Verpflichtung zur Amtshilfe abgibt.

Bürokratieabbau beschlossen: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/5418) angenommen. Damit werden die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte angehoben und die Mitteilungspflichten für zum Kirchensteuerabzug Verpflichtete verringert. Angehoben werden ferner die Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach Wirtschaftsstatistikgesetzen. Eingeführt werden Schwellenwerte für Meldepflichten für Existenzgründer nach dem Umweltstatistikgesetz. Die Schwellenwerte für Meldungen zur Intrahandelsstatistik werden angehoben und die Berichtspflichten für das Biogasmonitoring vereinfacht und reduziert. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen (18/5430), die Möglichkeit zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit 410 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/4693) ab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ökologische und soziale Standards zu setzen und den Bürokratieabbau nicht zu missbrauchen, um begründete Regulierungen zu diskreditieren.

Standards im Handwerk und in Freien Berufen: Der Bundestag hat am 2. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5217) angenommen, der sich auf die Bewertung nationaler Reglementierungen des Berufszugangs durch die Europäische Kommission bezieht. Die derzeit in der EU laufende Evaluierung dieser Reglementierungen müsse sicherstellen, so das Parlament, dass die Reglementierungen des Berufszugangs und Berufsübergangs zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Die Bundesregierung wird aufgefordert darauf zu achten, dass unterschiedliche Regulierungskonzepte nicht von vornherein die Liberalisierung im EU-Binnenmarkt behindern, dass eine hohe Qualität freiberuflicher und handwerklicher Leistungen und Produkte und dazu „notwendige, bewährte und verhältnismäßige Berufszugangsregeln“ gewahrt bleiben und dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten ist. Die „bewährte Selbstverwaltung“ und das System der Kammern will der Bundestag beibehalten. Eine Aufhebung oder Absenkung dieser Standards würde nicht nur zu einem Qualitätsverlust führen, sondern auch Zusatzaufwand und erweiterte staatliche Kontrollen bedeuten, heißt es zur Begründung.

Sachverständiger für Gefahrenabwehrbefugnisse: Der Bundestag hat am 2. Juli den Antrag von CDU/CSU und SPD zur Herstellung des Einvernehmens des Deutschen Bundestages mit der Bestellung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg als wissenschaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Evaluierung der Gefahrenabwehrbefugnisse nach den Paragrafen 4a, 20j und 20k des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (18/5379) angenommen. Das Bundeskriminalamt hat die Aufgabe, die Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren und bestimmte terroristische Straftaten zu verhüten. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Bundeskriminalamt-Gesetzes muss das Gesetz unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen evaluiert werden. Der Sachverständige, hier das Max-Planck-Institut in Freiburg, wird im Einvernehmen mit dem Bundestag bestellt. Das Institut habe ein Angebot vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass es über Fach und Sachkenntnisse in diesem Bereich verfügt und die Untersuchung wissenschaftlich objektiv begleiten kann, heißt es in der Begründung des Antrags. 

Karenzzeit für Regierungsmitglieder: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (18/4630) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/5419) angenommen. Damit werden Anzeigepflichten während und nach dem Amtsverhältnis sowie eine Untersagungsmöglichkeit der Beschäftigung nach Ende des Amtes innerhalb einer sogenannten Karenzzeit eingeführt. Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, die innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen wollen, müssen dies der Bundesregierung mitteilen. Parlamentarische Staatssekretäre müssen die Mitteilung gegenüber dem zuständigen Mitglied der Bundesregierung machen. Die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung kann verboten werden, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Das Verbot soll in der Regel die Dauer eines Jahres nicht überschreiten. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5429), wonach dieses zwölfmonatige Verbot gestrichen werden sollte. Bei einer nur zwölfmonatigen Karenzzeit drohe der Eindruck eines „fließenden Übergangs“ zu entstehen, argumentierten die Grünen.

Subventionen für Atomkraftwerke in der EU: Mit 113 Ja-Stimmen bei 469 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 2. Juli auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/5417) einen Antrag der Linken (18/4215) abgelehnt, aktiv gegen Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in der EU vorzugehen. Ziel sollte es nach Auffassung der Linken sein, dass der Beschluss der EU-Kommission zur Subventionierung des Neubaus des Atomkraftwerks Hinkley Point C in Südwestengland aufgehoben wird. Mit 115 Ja-Stimmen bei 466 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen scheiterten auch die Grünen mit ihrem Antrag (18/4316), Subventionen für dieses Atomkraftwerk zu stoppen und rechtliche Schritte einzulegen. Die Grünen wollten, dass die Bundesregierung rechtlich gegen die Entscheidung der Brüsseler Kommission vorgeht, die Beihilfe für das geplante Atomkraftwerk zu genehmigen.

Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung (18/4097, 18/4199) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/5420) angenommen. Damit wird eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen, um durch die Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus „nachhaltige Integrationsleistungen“ zu honorieren, die ein geduldeter Ausländer auch ohne rechtmäßigen Aufenthalt erbracht hat. Auch wird die Möglichkeit erleichtert, gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten einen legalen Aufenthalt zu gewähren. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung „als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles durchgeführten Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen“. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag Änderungsanträge der Grünen ab. Mit 474 Nein-Stimmen bei 58 Ja-Stimmen bei 60 Enthaltungen scheiterte der Vorstoß (18/5423), ein Aufenthaltsrecht für jugendliche und heranwachsende Geduldete zu schaffen. Mit 470 Nein-Stimmen bei 119 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen scheiterte der Wunsch (18/5424), den im Gesetz neugeschaffenen Ausreisegewahrsam wegen Rechtswidrigkeit zu streichen. Eine weitere Initiative (18/5425), das Gesetz weitgehend zu überarbeiten, fand ebenfalls keine Mehrheit. Mit 468 Nein-Stimmen bei 119 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen lehnte der Bundestag schließlich den Änderungsantrag (18/5426) ab, der auf eine „menschenrechtskonforme“ Ausgestaltung des Familiennachzugs abzielte. In namentlicher Abstimmung konnte sich Die Linke mit einem Entschließungsantrag (18/5427) nicht durchsetzen, in dem sie verlangt hatte, die geplanten „Gesetzesverschärfungen“ nicht weiter zu verfolgen und stattdessen eine grundlegende Öffnung des Aufenthalts- und Asylrechts vorzunehmen. 478 Abgeordnete stimmten dagegen, 114 votierten dafür, einer enthielt sich. Schließlich scheiterten die Grünen mit ihrem Entschließungsantrag (18/5428), Asylsuchenden und Geduldeten sowie EU-Bürgern einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen einzuräumen.

Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch: Bei Enthaltung der Linken und mit den Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 2. Juli einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/3833) auf Empfehlung des Familienausschusses (18/4988) angenommen. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, dabei zu unterstützen, eine unabhängige gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Vergangenheit fortzusetzen. Eine bei ihm angesiedelte Aufarbeitungskommission soll bundesweit Betroffene anhören und deren Bericht sowie bereits erstellte und künftige Aufarbeitungsberichte von Institutionen auswerten, dokumentieren und veröffentlichen. Mit den Stimmen dieser beiden Fraktionen lehnte der Bundestag einen gemeinsamen Antrag der Linken und der Grünen (18/5106) ab, die Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs umfassend sicherzustellen. Danach sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf als Grundlage der Arbeit der Aufarbeitungskommission vorlegen, um damit die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Kommission zu stärken.

Wohngeld erhöht: Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 2. Juli dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (18/4897 neu) in der vom Umwelt- und Bauausschuss geänderten Fassung (18/5234) zugestimmt. Damit werden die Tabellenwerte an die Entwicklung der gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst. Die Miethöchstbeträge werden entsprechend der regional unterschiedlichen Entwicklung der Mieten regional gestaffelt angehoben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In Regionen mit stark steigenden Mieten steigen die Miethöchstbeträge überdurchschnittlich stark an. Von der Wohngeldreform sollen rund 870.000 Haushalte profitieren, darunter rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Reform tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Künftig sollen die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre überprüft werden. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Bundestag einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/5400) an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, wie die strukturellen Anreize des Wohngeldes weiter verbessert werden können, damit Haushalte, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und nur wegen ihrer Wohnkosten auf Grundsicherung angewiesen sind, weiterhin Wohngeld beziehen können. Ebenso soll geprüft werden, wie das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld eingeschränkt und der Wechsel zu Leistungen der Grundsicherung begrenzt werden kann. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/5401) und der Grünen (18/5402). Die Linke forderte, dass Wohngeldbezieher künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete ausgeben müssen. Die Grünen enthielten sich dabei der Stimme. Die Grünen wollten, dass das Wohngeld als ein der Grundsicherung und Sozialhilfe vorgelagertes System wieder stärker wirksam wird. Bei dieser Abstimmung enthielt sich Die Linke.

Mitglieder des Stiftungsrates der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gewählt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 2. Juli die CDU/CSU-Abgeordneten Klaus Brähmig und Stephan Mayer sowie die SPD-Abgeordneten Hiltrud Lotze und Dietmar Nietan in den Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gewählt. Er folgte damit einem Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD (18/5364). Zu Stellvertretern wurden die CDU/CSU-Abgeordneten Anita Schäfer und Maria Michalk sowie die SPD-Abgeordneten Matthias Schmidt und Prof. Dr. Lars Castellucci gewählt. Der Bundestag stimmte ferner gegen die Stimmen der Opposition den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Professor Monika Grütters (CDU), übermittelten Wahlvorschlägen zu, über die Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert den Bundestag unterrichtet hatte (18/5365). Darin werden die Stiftungsratsmitglieder des Auswärtigen Amtes, des Bundesinnenministeriums, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundes der Vertriebenen, der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Katholischen Kirche in Deutschland und des Zentralrates der Juden in Deutschland genannt.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 2. Juli Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 202 bis 219 übernommen (18/5231, 18/5232, 18/5233, 18/5234, 18/5235, 18/5236, 18/5237, 18/5238, 18/5389, 18/5390, 18/5391, 18/5392, 18/5393, 18/5394, 18/5395, 18/5396, 18/5397, 18/5398). 

Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens: Der Bundestag hat am 2. Juli erneut zum Vorschlag für eine Änderung der EU-Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Nr. 861/2007) und der EU-Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (Nr. 1896/2006) Stellung genommen. Darin nimmt der Bundestag zur Kenntnis, dass sich EU-Kommission, EU-Parlament und Ratspräsidentschaft in der Frage des Anwendungsbereichs des sogenannten Small-Claims-Verfahrens auf eine Streitwertgrenze von höchstens 5.000 Euro sowie auf eine Evaluation zur Notwendigkeit einer weiteren Erhöhung nach Ablauf von fünf Jahren verständigt haben. Zugleich bekräftigt der Bundestag seine Auffassung, dass der Anwendungsbereich des Verfahrens damit zu weit ausgedehnt wird, weil es sich bei Gegenstandswerten von bis zu 5.000 Euro nicht mehr um geringfügige Forderung („small claims“) handelt. Die vom Bundestag als für echte grenzüberschreitende Fälle gerade noch für vertretbar gehaltene Wertgrenze von 4.000 Euro werde damit deutlich überschritten. Aus den gleichen Gründen lehnte der Bundestag Bestrebungen ab, den Anwendungsbereich des Verfahrens im Anschluss an eine Evaluation künftig noch weitgehender zu fassen. Damit sei das Einvernehmen zwischen Bundestag und Bundesregierung nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU nicht hergestellt, heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss, der sich auf die EU-Verordnung (Ratsdokument 16749/13), auf die Stellungnahme des Bundestages vom 25. September 210143 (18/2647), auf die Herstellung des Einvernehmens des Bundestages vom 3. Dezember 2014 (18/3427) sowie auf den Bericht der Bundesregierung über die Einlegung eines Parlamentsvorbehalts (18/5355) bezieht.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 199 mit Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5172) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/5403) angenommen. Mit dem Protokoll wurde das Abkommen um den steuerlichen Informationsaustausch zwischen beiden Vertragsstaaten erweitert.

Entschließungsantrag zu Griechenland abgelehnt: Gegen das Votum aller anderen Fraktionen hat der Bundestag am 1. Juli einen Entschließungsantrag der Linken (18/5371) zur vereinbarten Debatte zur Situation nach dem Auslaufen des Finanzhilfeprogramms für Griechenland abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle einseitigen Entscheidungen der Institutionen bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Volksabstimmung in Griechenland ausgesetzt werden, dass die Rückzahlung fälliger Kreditraten beim Internationalen Währungsfonds und bei der Europäischen Zentralbank vorerst ausgesetzt und eine neue Konzeption entwickelt wird, um mit Griechenland über die Bewältigung der Schwierigkeiten zu verhandeln. (vom/03.07.2015)

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