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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 1. und 2. Oktober

Abgeordnete stimmen mit Handzeichen im Plenum ab.

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/photothek)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Oktober, und Freitag, 2. Oktober 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Kampf gegen Analphabetismus: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 2. Oktober einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5090), die Dekade für Alphabetisierung in Deutschland umzusetzen und Zugang und Teilhabe zu ermöglichen, angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung an (18/6179) an. Darin wurde die Regierung unter anderem aufgefordert, eine nationale Dekade für Alphabetisierung auszurufen und das Bündnis für Grundbildung mit weiteren gesellschaftlichen Akteuren als Allianz für Alphabetisierung und Grundbildung mit den Ländern auszubauen. Die Förderung der Grundkompetenzen des Lesens, Schreibens, der Mathematik sowie der Informations- und Kommunikationstechnologien sollten von der Bundesanstalt für Arbeit ausgebaut werden.

Keine Korrektur der Rentenüberleitung Ost: Der Bundestag hat es am 2. Oktober abgelehnt, die „spezifische Altersarmut Ost“ durch eine Korrektur der Rentenüberleitung zu beheben. Dies beschloss das Parlament mit 403 Nein-Stimmen bei 45 Ja-Stimmen und 53 Enthaltungen, als er einen Antrag der Linken (18/1644) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5290) ablehnte. Die Linke hatte die Bundesregierung aufgefordert, zusammen mit den ostdeutschen Landesregierungen Regelungen für das Renten-Überleitungsgesetz einschließlich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes Regelungen zu finden, um offene Probleme zu lösen. Dazu gehörten das Schließen von Überführungslücken, die dadurch entstanden seien, dass DDR-typische, aber in bundesdeutschen rentenrechtlichen Regelungen nicht abgebildete Sachverhalte gar nicht oder nur übergangsweise oder nicht abschließend geregelt worden seien. Die Linke zählt dazu die berufsbezogenen Zuwendungen für Ballettmitglieder und die Ansprüche der Bergleute in der Braunkohleveredlung. Zu den nur vorübergehend geregelten Sachverhalten gehörten der besondere Steigerungssatz für Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR und Zeiten der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen.

25 Jahre Deutsche Einheit: Die Bundesregierung soll bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sicherstellen, dass die Finanzkraftunterschiede der Länder angemessen ausgeglichen und besonders finanzschwache Länder nicht von der gemeinsamen Entwicklung abgekoppelt werden. Dies beschloss der Bundestag am 2. Oktober, als er einen Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „25 Jahre Deutsche Einheit – Leistungen würdigen, Herausforderungen angehen“ (18/6188) annahm. Zudem sollte die Bundesregierung vor Auslaufen des Solidarpakts 2019 ein Konzept zur Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems der regionalen Wirtschaftsförderung ab 2020 auf Basis der von ihr vorgelegten Eckpunkte in Abstimmung mit den Ländern erarbeiten.

Luftverkehrsabkommen zwischen den USA, der EU und ihren Mitgliedstaaten, Island und Norwegen: Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 1. Oktober einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den USA, der EU und ihren Mitgliedstaaten, Island und Norwegen und zum Zusatzabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten, Island und Norwegen betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens (18/5580) zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/6072 neu). Gegenstand des Beitrittsabkommens ist der Beitritt Islands und Norwegens zum EU-USA-Luftverkehrsabkommen. Das Zusatzabkommen betrifft dessen Anwendung und enthält Verfahrensregeln.

Luftverkehrsabkommen mit den USA geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 24. Juni 2010 zur Änderung des am 25. und 30. April 2007 unterzeichneten Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten (18/5271) zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/6161). Die Änderung sieht unter anderem eine Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt, Flugsicherheit und Luftsicherheit sowie in Bezug auf die Luftverkehrsmanagementsysteme der EU („Sesar“) und der USA („Next Gen“) vor. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (18/6194), die gefordert hatte, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen und Neuverhandlungen aufzunehmen, um die Umweltschutzaspekte des Abkommens zu stärken, die Möglichkeit der Anrufung von Schiedsgerichten zu streichen und festzulegen, dass der politische und behördliche Entscheidungsspielraum im Bereich der Luftfahrt nicht von den Bestimmungen des Abkommens eingeschränkt werden kann.

Armuts- und Reichtumsbericht: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 1. Oktober den Antrag der Linken, den Armuts- und Reichtumsbericht zu qualifizieren und Armut zu bekämpfen (18/5109), auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/6218) abgelehnt. Die Linke hatte gefordert, die Erarbeitung des fünften Armuts- und Reichtumsberichts einer unabhängigen Kommission zu übertragen. Diese sollte aus unabhängigen Wissenschaftlern, Gewerkschaftsvertretern, Verbänden sowie Interessenvertretungen der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen bestehen und sich auf die strukturellen Gründe für soziale Ungleichheit und Armut konzentrieren.

Transparenz im Wertpapierbereich: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 1. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (18/5010, 18/5272) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/6220) angenommen. Die Transparenzrichtlinie von 2004 ist die Vorgabe der EU zur Harmonisierung der Transparenzanforderung in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Sie wurde 2013 durch eine Änderungsrichtlinie angepasst. Diese Änderungen werden mit dem Gesetz in deutsches Recht umgesetzt. Unter anderem wurden die Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips überarbeitet, die Meldepflichten bei Erwerb oder Veräußerung bedeutender Beteiligungen, vor allem beim Einsatz von Finanzinstrumenten, geändert, und Buß- und Ordnungsgelder für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten erhöht. Künftig entfallen Zwischenmitteilungen im Bereich der sogenannten Regelpublizität. Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, werden verpflichtet, jährlich einen Zahlungsbericht zu veröffentlichen. Weitere Änderungen betreffen die Befreiung von Erlöspools von der Versicherungssteuer, die Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge, den Anlegerschutz beim Widerruf der Zulassung eines Wertpapiers zum Handel am regulierten Markt und die Ermöglichung eines elektronischen Verfahrens für Stimmrechtsänderungen. Gegen das Votum der Opposition scheiterte ein gemeinsamer Entschließungsantrag der Linken und der Grünen (18/6221), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, über die zu erwartenden Berichtspflichten hinaus die Verpflichtung zur Veröffentlichung länderspezifischer Daten auf international tätige Unternehmen aller Branchen auszuweiten und sich dabei an der Position des Europäischen Parlaments zur langfristigen Einbeziehung der Aktionäre und der Erklärung der Unternehmensführung zu orientieren.

Kultur im ländlichen Raum: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der Linken hat der Bundestag am 1. Oktober einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/5091) angenommen, der auf eine „zukunftsweisende Kulturpolitik im demografischen Wandel“ und eine Stärkung der Kultur im ländlichen Raum abzielt. Die Koalition hatte darin unter anderem eine Öffnung von Förderprogrammen für kulturelle Projekte und bessere Informationen darüber verlangt. Antrags- und Vergabeverfahren sollten vereinfacht und auf einer Plattform für erfolgreiche Modelle aus der Praxis vorgestellt werden. Zudem sollte ein Pilotprojekt für die kulturelle Bildung konzipiert werden, um Erfahrungen bei der Vernetzung relevanter Akteure zu regionalen Bildungslandschaften zu nutzen und altersspezifische Angebote zu fördern.

Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: Der Bundestag hat am 1. Oktober drei Anträge der Opposition abgelehnt, die sich auf Sanktionen gegen Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen. Der Antrag der Linken „Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV“ (18/3549) fand gegen das Votum der Koalition bei Enthaltung der Grünen keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung befürworteten 55 Abgeordnete den Antrag der Linken (18/1115), Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abzuschaffen. 451 Abgeordnete lehnten diesen Antrag ab, 53 enthielten sich. Ebenfalls in namentlicher Abstimmung scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag, ein Sanktionsmoratorium einzuführen, wonach unter anderem der Grundbedarf sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung von Sanktionen ausgenommen und das verschärfte Sanktionsinstrumentarium für Menschen unter 25 Jahren abgeschafft werden sollte. Diesen Antrag unterstützten 57 Abgeordnete, während 448 ihn ablehnten. Es gab 51 Enthaltungen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde (18/6128).

Bundeswehreinsatz gegen Menschenschmuggel im Mittelmeer: Mit 450 Ja-Stimmen bei 116 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 1. Oktober den Antrag der Bundesregierung für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Operation EUNAVFOR MED als ein Teil der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer (18/6013) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6189). Damit können längstens bis Ende Oktober 2016 bis zu 950 Soldatinnen und Soldaten an der Operation teilnehmen. Schiffe, die im Verdacht stehen, für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt zu werden, sollen beschlagnahmt und umgeleitet werden. Gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (18/6207), jegliche militärische Operationen zur Schlepperbekämpfung durch die Bundeswehr im Mittelmeer einzustellen und eine zivile europäische Seenotrettung anzuregen, die auf erste Hilfe auf See spezialisiert ist. Der Bundestag lehnte ferner bei Enthaltung der Linken einen Entschließungsantrag der Grünen (18/6208) ab, wonach die Bundesregierung alles tun sollte, um das Sterben unzähliger Schutzsuchender an den EU-Außengrenzen zu beenden, und die Seenotrettung als Priorität der deutschen Soldaten im Mittelmeer festgeschrieben werden sollte.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 1. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 224 sowie 226 bis 232 übernommen (18/5961, 18/6076, 18/6077, 18/6078, 18/6079, 18/6080, 18/6081, 18/6082). 

Ausnahmen für medizinische Geräte: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 1. Oktober der dritten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (18/5902) auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/6101) zugestimmt. Damit werden zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke genehmigt. Betroffen ist zum einen Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid (PVC), das als Grundwerkstoff für Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro-Diagnostika für die Analyse von Blut, anderen Körperflüssigkeiten und Körpergasen verwendet werden. Diese Befristung endet Ende 2018. Die zweite Befristung betrifft Quecksilber in Drehübertragern in intravaskulären Ultraschallbildgebungssystem. Diese Befristung endet Ende Juni 2019.

Militärische Nutzung von Schulen und Hochschulen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 1. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4939) abgelehnt, Richtlinien zum Schutz von Schulen und Hochschulen vor militärischer Nutzung in einem bewaffneten Konflikt umzusetzen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/5174). Die Grünen hatten die Bundesregierung auffordern wollen, die in Genf verhandelte und Ende Mai 2015 in Oslo verabschiedete Staatenerklärung („Safe Schools Declaration“) zu unterzeichnen und die Richtlinien umzusetzen. Die Bundesregierung hatte die Staatenerklärung nicht unterzeichnet. Die Opposition unterstützte einen Änderungsantrag der Grünen (18/6209) zu ihrem eigenen Antrag, wonach an der Aufforderung, die „Safe Schools Declaration“ zu unterzeichnen, auch nach der Erstunterzeichnung durch zahlreiche andere Staaten festgehalten wird. Mit Koalitionsmehrheit scheiterte jedoch auch dieser Änderungsantrag.

Drei Steuerabkommen befürwortet: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 1. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 17. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 mit Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5575) angenommen. Unter anderem wird das Besteuerungsrecht für sogenannte Ortskräfte neu geregelt, um die Besteuerung der Einkünfte in einem der beiden Vertragsstaaten sicherzustellen. Ebenfalls bei Enthaltung der Opposition billigte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 19. Oktober 2010 mit der Föderation St. Kitts und Nevis in der Karibik über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (18/5576). Darin verpflichten sich beide Vertragsparteien, der jeweils anderen auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten stimmte der Bundestag auch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 21. August 20143 mit Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu (18/5578). Darin wird die Anrechnung fiktiver, tatsächlich nicht gezahlter israelischer Quellensteuern bei Zins- und Dividendeneinkünften abgeschafft. Vergütungen, die als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) gezahlt werden, werden in keinem der beiden Vertragsstaaten besteuert. Nach nationalem Recht sind Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden, sowie Renten, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Verfolgte gezahlt werden, steuerfrei. Durch die zeitliche Begrenzung des Verzichts auf das deutsche Besteuerungsrecht von Rentenbestandteilen bis Ende 2040 soll der Zeitraum des möglichen Bezugs von Sozialversicherungsrenten durch Verfolgte des NS-Regimes abgedeckt sein. Der Bundestag folgte bei den Beschlüssen einer Empfehlung des Finanzausschusses (18/6219).

Elfter Menschenrechtsbericht der Bundesregierung: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 1. Oktober aufgefordert, weiterhin besonderes Augenmerk auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe und die Ächtung der Folter zu legen. Eine entsprechende Entschließung verabschiedete das Parlament anlässlich der Beratung des elften Menschenrechtsberichts der Bundesregierung für die Zeit vom 1. März 2012 bis 28. Februar 2014 (18/3494). Es folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (18/6183). Besonderes Augenmerk soll die Regierung auf die weltweite Religions- und Glaubensfreiheit legen und dabei die Lage christlicher und anderer religiöser Minderheiten im Hinblick auf Konvertiten und Blasphemie-Gesetzgebung berücksichtigen. Bei Enthaltung der Grünen fand ein Entschließungsantrag der Linken (18/6193) keine Mehrheit, wonach die Regierung unter anderem die Empfehlungen der Staatenberichte der Vereinten Nationen für Deutschland zu den internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte berücksichtigen sollte.

Kein Stopp der Freihandelsabkommen mit USA und Kanada: Die Opposition ist am 1. Oktober mit Anträgen gescheitert, die sich gegen die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (Ceta) richteten. Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken scheiterte die Linksfraktion mit dem Antrag, die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP zu stoppen (18/1093). Gegen die Stimmen beider Oppositionsfraktionen setzte die Koalition die Ablehnung des Antrags der Grünen (18/1457) durch, die sich für ein „starkes Primat der Politik“ und für „fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing“ eingesetzt hatten. Mit dem gleichen Stimmverhältnis fand ein weiterer Antrag der Grünen (18/1964) keine Mehrheit, der den Bundestag zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zum Investitionsschutzkapitel im geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP verpflichten wolle. Ein Antrag der Linken (18/4090), das Verhandlungsergebnis zum Ceta-Abkommen mit Kanada abzulehnen, scheiterte ebenfalls am Widerstand der Koalition. Die Grünen unterstützen hingegen diesen Antrag ebenso wie Die Linke einen Antrag der Grünen (18/2620), der sich gegen Klageprivilegien für Konzerne und für eine Ablehnung des Ceta-Vertragsentwurfs aussprach. Union und SPD lehnten auch diese Vorlage auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/4969) ab. (vom/02.10.2015) 

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