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Parlament

Bundestagsbeschlüsse vom 14. bis 16. Oktober

Wahlurne

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/photothek)

Der Bundestag hat von Mittwoch, 14. Oktober, bis Freitag, 16. Oktober 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Rückstellungen der Atomwirtschaft: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 16. Oktober einen Antrag der Linken (18/1959) abgelehnt, Bad-Bank-Pläne der Atomkonzerne zurückzuweisen und Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Die Linke wollte, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, über Stilllegung, Rückbau und Entsorgung hinausgehende Kosten bleiben. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition scheiterten die Grünen mit einem Antrag (18/1465), in dem sie sich gegen eine „Bad Bank für Atom“ aussprechen und die Rückstellungen der Atomwirtschaft in einem öffentlich-rechtlichen Fonds sicherstellen wollen. Der Fonds sollte als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet werden, so die Fraktion. Der Bundestag folgte jeweils Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses (18/6382).

Speicherpflicht für Verkehrsdaten beschlossen: Mit 404 Ja-Stimmen bei 148 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (18/5088) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6391) angenommen und den wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5171) für erledigt erklärt. Damit werden wieder Telekommunikationsverkehrsdaten sämtlicher Bürger verdachtsunabhängig gespeichert. Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter werden verpflichtet, die Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Als Verkehrsdaten gelten die Rufnummern bei der Telefonie, die im Internet genutzte IP-Adresse und der Standort, wenn ein Mobilgerät für beispielsweise den Versand einer SMS genutzt wird. Ausgenommen sind Daten zur E-Mail-Kommunikation. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Kommunikation. Eingeführt wird zudem der Straftatbestand der Datenhehlerei. Danach wird bestraft, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Der Ankauf von steuerrelevanten Daten durch Finanzbehörden ist davon ausgenommen. Der Bundestag beschloss, die Anwendung des Gesetzes zu evaluieren, sobald die notwendigen statistischen Grundlagen dafür vorliegen. Evaluiert werden sollen vor allem die Auswirkungen des Gesetzes auf die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr. Das Gesetz berücksichtigt nach Koalitionsangaben die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/4971) ab, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. 

Bundeszentralregistergesetz geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 15. Oktober den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (18/6186) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/6390) angenommen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Bereich der Behörden, die sogenannte „Ähnlichendatensätze“ im Bundeszentralregister abfragen dürfen, auf die Nachrichtendienste zu beschränken.

Batteriegesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 15. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Batteriegesetzes (18/5759) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6233) zugestimmt. Damit soll die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien weiter eingeschränkt werden. Damit dürfen seit dem 1. Oktober 2015 keine Knopfzeller mehr in den Handel gebracht werden, die mehr als 0,0005 Gewichtprozent Quecksilber enthalten. Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2016 erstreckt sich das Verbot der Verwendung von Cadmium auch auf Gerätebatterien und Geräteakkumulatoren von schnurlosen Elektrowerkzeugen. Die Änderungen gehen auf eine EU-Richtlinie von 2013 zurück. Der Bundestag nahm in den Gesetzentwurf auch eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum Klimakorrekturfaktor im Wert der Energieeffizienzformel auf.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz geändert: Einstimmig hat der Bundestag am 15. Oktober einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. November 2013 in der Rechtssache C-72/12 (18/5927, 18/6288) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6385) angenommen. Gemeinden und Privatpersonen, die von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung betroffen sind, können künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen. In dem Urteil hatte der EuGH festgestellt, dass die bisherige Übergangsregelung in Paragraf 5 Absatz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit der Umsetzungsfrist der Umweltverträglichkeitsprüfung-Richtlinie der EU nicht vereinbar ist. Das Urteil geht auf eine Klage der Gemeinde Altrip und weiterer Einzelpersonen aus dem Jahr 2005 zurück. Diese hatten wegen der geplanten Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt und beanstandet, dass die vor dem Beschluss zur Errichtung des Wasserrückhaltebeckens vorausgegangene Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft gewesen sei. Der Europäische Gerichtshof kam daraufhin zu dem Schluss, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssen, sowohl gegen eine nicht durchgeführte als auch gegen eine fehlerhaft durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung klagen zu können. Im Gesetz wird nun klargestellt, dass die bereits nach geltendem Recht bestehende Möglichkeit zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens bis zur Heilung von Verfahrensfehlern gegeben ist.

Kennzeichnung des Energieverbrauchs: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 15. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (18/5952, 18/6292) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6383) zugestimmt. Damit wird für die Einführung eines nationalen Effizienzlabels für alte Heizungsanalgen (Heizkessel) eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Ziele, den Energieverbrauch, vor allem den Primärenergieverbrauch, bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu verringern und bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, sollen erreicht werden. Die Kosten für das Anbringen des Etiketts sowie für die Information der Eigentümer und Mieter durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger trägt der Bund. Sie werden für die Zeit von 2017 bis 2023 auf 63,3 Millionen Euro plus Umsatzsteuer geschätzt. Der Aufwand für den Bezirksschornsteinfeger für die Vergabe des Etiketts, für die Information des Eigentümers und für die Beantragung der Aufwandsentschädigung wird mit durchschnittlich acht Euro plus Umsatzsteuer bewertet. Der Verbraucher soll über den Status seines alten Heizgeräts informiert und zum Austausch motiviert werden.

Unterhalts- und Unterhaltsverfahrensrecht geändert: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 15. Oktober 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts (18/5918, 18/6287) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6380) angenommen. Damit wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht länger vom steuerrechtlich geprägten Kinderfreibetrag abhängig gemacht, sondern stellt als Bezugsgröße unmittelbar auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum ab. Zudem wird das vereinfachte Unterhaltsverfahren an die Bedürfnisse der Praxis angepasst und anwendungsfreundlicher geregelt. Es wird deutlicher auf die typischen Fälle ausgerichtet. Am Auslandsunterhaltsgesetz wurden überwiegend technische Änderungen vorgenommen.

Bekämpfung der Korruption: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 15. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Korruption (18/4350) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6389) angenommen. Damit werden internationale und europäische Einkommen in deutsches Recht umgesetzt. Ausgedehnt wird unter anderem der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts. So werden auch Auslandstaten in Fällen der Vorteilsgewährung an Amtsträger erfasst. In den Vortatenkatalog des Geldwäschetatbestands aufgenommen wurden einzelne Korruptions- und Bestechlichkeitstatbestände. Bestechlichkeitsvorschriften aus dem Nebenstrafrecht, etwa im Gleichstellungsgesetz oder im Nato-Truppen-Schutzgesetz, werden in das Strafgesetzbuch überführt. Zudem hat der Rechtsausschuss den Strafausschließungsgrund des Paragrafen 261 Absatz 9 Satz 2 des Strafgesetzbuches bei sogenannter Selbstgeldwäsche eingeschränkt. Dabei wird im Hinblick auf Tathandlungen und den damit verbundenen Unrechtsgehalt differenziert. Ergänzt wurde der Paragraf 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).

Recht der Lebenspartner bereinigt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 15. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (18/5901) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/6227) angenommen. Damit wird die Lebenspartnerschaft der Ehe in einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts gleichgestellt. Zugleich werden unterbliebene Anpassungen des bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das revidierte Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern angepasst und weitere Änderungen vorgenommen. Mit Koalitionsmehrheit wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/6366) abgelehnt. Darin hatte die Fraktion die Regierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach das Eheverbot für lesbische und schwule Paare abgeschafft wird. Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition scheiterte ein Gesetzentwurf der Grünen „zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften“ (18/3031), durch den „Schlechterstellungen“ von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen beseitigt werden sollten. Dazu wurde auch ein Änderungsantrag der Grünen selbst (18/6365) gegen das Votum der Opposition abgelehnt. Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde zudem ein Antrag der Linken, die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare durch einen Gesetzentwurf zu beenden und damit einer Entschließung des Bundesrates zu folgen (18/5205). Auch darin folgte der Bundestag einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/6379).

Mietwucher in Hochschulstädten: Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Antragsteller hat der Bundestag am 15. Oktober einen Antrag der Linksfraktion (18/4512) auf Empfehlung des Umwelt- und Bauausschusses (18/4512) abgelehnt, Wohnungsnot, Mietsteigerungen und Mietwucher in Hochschulstädten zu bekämpfen. Unter anderem hatte die Fraktion ein Konzept für eine „Wohnheimoffensive für Studierende“ verlangt und gefordert, dass der für Wohnzwecke veranschlagte Teil des BAföG-Förderungssatzes zum 1. Januar 2015 auf 298 Euro erhöht wird. Ebenso wurde eine „echte“ Mietpreisbremse und ein Neustart des sozialen Wohnungsbaus verlangt. Bei Enthaltung der Linken wurde auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, einen Bund-Länder-Aktionsplan „Studentisches Wohnen, Integration und soziale Infrastruktur“ aufzulegen (18/6336), mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Darin hatte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem verlangt, die Mietkostenpauschale im BAföG nach den Stufen im Wohngeldgesetz regional zu staffeln und eine echte Mietpreisbremse einzuführen, bei der die Ausnahmen für Neubauten und umfangreiche Sanierungen gestrichen sind.

Europäische Grundwerte: Gegen das Votum der Antragsteller bei zwei Enthaltungen aus der SPD lehnte der Bundestag am 15. Oktober einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/4686) ab, gemeinsame Grundwerte und Europa zu stärken. Die Grünen hatten effektive und flexible Instrumente für die EU gefordert, um angemessen auf Situationen reagieren zu können, in denen ein EU-Mitgliedstaat Grundrechte nicht nur vereinzelt verletzt, indem er die Gewaltenteilung und Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit aushebelt oder indem Gesetze erlassen werden, die die Grundrechte unverhältnismäßig einschränken. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union an (18/6196).

Entsorgung abgebrannter Brennelemente: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 15. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 14. Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) angenommen. Mit der Gesetzesänderung wird die EU-Richtlinie 2011/70/Euratom in deutsches Recht umgesetzt. Sie schafft einen europäischen Rahmen für die sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Es werden Vorkehrungen getroffen, um ein hohes Sicherheitsniveau der nuklearen Entsorgung zu gewährleisten. Die in der Richtlinie enthaltenen Pflichten für die Betreiber von Anlagen und Einrichtungen mit Schwerpunkt auf der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle werden in das deutsche Recht übernommen, soweit sie nicht bereits geltendes Recht sind. Eingeführt wird für diese Betreiber eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung. Ausdrücklich geregelt wird das Prinzip, nach dem die Verantwortung für die sichere Entsorgung in erster Linie beim Inhaber der Zulassung liegt.

Unterstützung für Milchviehhalter: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 15. Oktober einen Antrag von CDU/CSU und SPD zum Auslaufen der Milchquote (18/4424) angenommen. Ziel des Antrags ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhalter zu sichern. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, durch Förderprogramme die Bewirtschaftung von Grünlandstandorten zu unterstützen und Fort- und Weiterbildungen anzubieten, um die technische und wirtschaftliche Effizienz der Betriebe zu verbessern. Auch soll sie auf Instrumente und Maßnahmen im Umgang mit schwankenden Preisen aufmerksam machen. Auf EU-Ebene soll sich die Regierung dafür einsetzen, dass das „Sicherheitsnetz“ für den Umgang mit drohenden Marktstörungen ständig überprüft und die in der Europäischen Kommission gebildete Milchmarkt-Beobachtungsstelle unterstützt wird. Bei Enthaltung der Linken scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (18/4330), die bäuerlichen Milcherzeuger zu stärken und die Milchpreise zu stabilisieren. Unter anderem sollte die Regierung den Erhalt und die Förderung der bäuerlichen Milchviehhaltung unterstützen und eine ungesunde Agrarstrukturentwicklung verhindern. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/5601).

Zugang zu genetischen Ressourcen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 15. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der EU-Verordnung Nr. 511/2014 sowie zur Änderung des Patentgesetzes (18/5321) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6384) angenommen. Das Gesetz dient der Umsetzung des Nagoya-Protokolls auf EU-Ebene. Das Protokoll war am 29. Oktober 2010 auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens übe die biologische Vielfalt beschlossen und am 23. Juni 2011 von Deutschland unterzeichnet worden. Die Vertragsstaaten sind befugt, den Zugang zu ihren genetischen Ressourcen von ihrer Zustimmung abhängig zu machen und für die Nutzung dieser Ressourcen eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben, zu fordern. Ebenfalls mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen (18/6394), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, für eine abschreckende Wirkung gegen Biopiraterie zu sorgen und bei weiteren Verstößen auch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten im Rahmen des Patent- und Strafrechts aufzunehmen. Einstimmig billigte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll von Nagoya vom 29. Oktober 2010 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (18/5219). Bei Enthaltung der Grünen verabschiedete der Bundestag zugleich eine Entschließung, in der die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, den Bedarf an zusätzlichen Stellen für das Bundesamt für Naturschutz, der erforderlich ist, um die Beratung der Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen sowie den Vollzug des Nagoya-Protokolls wahrnehmen zu können, erstmalig im Jahr 2017 für das Haushaltsjahr 2018 zu berücksichtigen. 

Stärkung der maritimen Wirtschaft: Der Bundestag hat am 15. Oktober einen Antrag von CDU/CSU und SPD zur Stärkung der maritimen Wirtschaft (18/6328) gegen das Votum der Opposition angenommen. Damit wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, für die Schifffahrt ein Gesamtkonzept zu entwickeln und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Standort Deutschland und die deutsche Flagge wettbewerbsfähig werden. Im Bereich „Häfen und Logistik“ wird verlangt, das nationale Hafenkonzept schnell fortzuschreiben. Gestärkt werden soll auch die Marine- und Werftindustrie, wobei der Überwasserschiffbau als Schlüsseltechnologie Deutschlands einzustufen sei. Für die Offshore-Windindustrie müsse mit dem Ausschreibungsdesign ein fairer und transparenter Wettbewerb ermöglicht werden. Ebenso müsse die Regierung darauf hinwirken, dass die Sicherheit auf Schiffen weiter verbessert wird.

Finanzierung des Regionalverkehrs: Der Bundestag hat am 15. Oktober bei Enthaltung der Linken der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (18/6370) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Regionalisierungsgesetzes (18/3785, 18/3993, 18/4164, 14/4189) zugestimmt. Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung des Regionalverkehrs sieht vor, dass der Bund für das Jahr 2016 die sogenannten Regionalisierungsmittel auf acht Milliarden Euro erhöht. Mit diesem Geld finanzieren die Länder vor allem den für Pendler wichtigen Nahverkehr auf der Schiene. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Die Länder weisen dem Bund regelmäßig die konkrete Verwendung der Gelder nach. Wie der Zuschuss zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt wird, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Außerdem einigten sich Bund und Länder darauf, den Anstieg der Stations- und Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahnunternehmen künftig zu begrenzen. Dies soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Mit der Bahnreform war die Verantwortung für den Schienennahverkehr auf die Länder übertragen worden. Zum Ausgleich für diese Belastung erhalten sie seitdem vom Bund jährlich einen Zuschuss, die sogenannten Regionalisierungsmittel. Davon bestellen sie die für ihre Regionen notwendigen Verkehrsverbindungen. In den letzten Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen um die Höhe des Bundeszuschusses. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 27. März 2015 angerufen (18/4514). 

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 15. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 233 bis 235 übernommen (18/6210, 18/6211, 18/6212).

Umsetzung des neuen EU-Waffenembargos: Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 15. Oktober darauf verzichtet, die vierte Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/5891) aufzuheben. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/6180). Damit werden Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Gütern der Kommunikationsüberwachung sowie Genehmigungs- und Unterrichtungspflichten für das Erbringen technischer Unterstützung dafür eingeführt. Ferner wird das neue EU-Waffenembargo gegen bestimmte Personen angesichts der Lage im Jemen umgesetzt. Angepasst werden die Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Libyen und die Zentralafrikanische Republik. Für bestimmte Waren des Blumenhandels entfällt künftig die Genehmigungspflicht.

Steuerabkommen mit Irland, Jersey und Frankreich: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 15. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2011 mit Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/6369) angenommen. Damit wird die Aktualisierung des Musterabkommens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2010 vor allem hinsichtlich der Besteuerung von Unternehmensgewinnen umgesetzt. Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 15. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 7. Mai 2015 mit der Regierung der zu Großbritannien gehörenden Kanalinsel Jersey über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften (18/6157) angenommen. Das bisherige Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey war seit dem 29. August 2014 außer Kraft. Das Abkommen wurde auf Wunsch Jerseys verlängert. Bei Enthaltung der Linken befürwortete der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zusatzabkommen vom 31. März 2015 zum Abkommen vom 21. Juli 1959 mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (18/6158). Damit wird das Abkommen an die gegenwärtigen wirtschaftlichen Beziehungen beider Staaten angepasst. Es enthält ferner einen Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung und regelt die Rentenbesteuerung neu. Zu beiden Gesetzen liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (18/6369).

EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit dem Irak: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 15. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Mai 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Irak andererseits (18/5577) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6374) angenommen. Ziel des Abkommens ist die Stärkung der irakischen Wirtschaft durch die Liberalisierung von Handel und Investitionen, die Unterstützung einer nachhaltigen sozialen und ökologischen Entwicklung des Landes durch vertiefte Zusammenarbeit und die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Asylrecht: Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 15. Oktober für das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (18/6385, 18/6386) gestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten die Abgeordneten mit 475 Stimmen für und 68 Stimmen gegen den Entwurf bei 56 Enthaltungen. Mit dem Beschluss soll unter anderem die Beschleunigung von Asylverfahren nicht schutzbedürftiger Personen sowie der Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen erreicht werden. Die Grünen hatten beantragt, dass über Teile des Gesetzes in vier namentlichen Abstimmungen getrennt abgestimmt wird. In der ersten namentlichen Abstimmung über die Nummern 15, 16 und 19 im Artikel 1 votierten 477 Abgeordnete dafür, 116 dagegen und fünf enthielten sich. In der zweiten namentlichen Abstimmung über Artikel 1 Nummer 35 votierten 473 Abgeordnete dafür, 118 dagegen und drei enthielten sich. In der dritten namentlichen Abstimmung über Artikel 2 votierten 474 Abgeordnete dafür, 117 dagegen und sechs enthielten sich. In der vierten namentlichen Abstimmung über die Artikel 8 und 12 votierten 542 Abgeordnete dafür, niemand dagegen, und es gab 57 Enthaltungen. Ein Entschließungsantrag der Grünen (18/6393) zu dem Gesetzentwurf fand keine Mehrheit. Darin hatte die Fraktion gefordert, dass sich die Bundesregierung mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft auf einen Pakt zum Aufbau einer Willkommensinfrastruktur zur Integration und gesellschaftlichen Teilhabe verständigen soll. Einvernehmlich hat das Plenum den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (18/6172) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (18/6381) für erledigt erklärt. Mit der ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sollte der Bund 2015 geringere Einnahmen und 2016 höhere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro erhalten. Für die Länder sollten entsprechende Mehr- beziehungsweise Mindereinnahmen entstehen. Da sich Bund und Länder zwischenzeitlich auf eine modifizierte Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch Artikel 8 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes verständigt hatten, war die Verabschiedung dieses Gesetzes entbehrlich geworden. Für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (18/5921, 18/6289) stimmte die Mehrheit des Plenums auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/6392). Abgelehnt wurden hingegen Anträge der Linken (18/4185) und Grünen (18/5932) zur Versorgung unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Die Linke für einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik (18/3839). Zudem wurde ein Antrag der Linksfraktion gegen eine Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung (18/6190) abgelehnt. Ein von den Grünen vorgelegter Antrag zur fairen finanziellen Verantwortungsverteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen (18/4694) konnte sich ebenfalls nicht durchsetzen. 

Entschließungsantrag zur Regierungserklärung zum EU-Gipfel: Der Bundestag hat am 15. Oktober einen Entschließungsantrag der Linken zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2015 in Brüssel (18/6335) abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für eine internationale Untersuchungskommission unter Leitung der Vereinten Nationen zum Terroranschlag in Ankara am 10. Oktober 2015 und zu vorangegangenen Anschlägen auf Oppositionelle in der Türkei einzusetzen.

Entschließungsanträge zu „70 Jahre Vereinte Nationen“: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 14. Oktober einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/6331) zur Regierungserklärung von Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) aus Anlass des 70-jährigen Bestehens der Vereinten Nationen angenommen. Damit wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Arbeit der Vereinten Nationen weiterhin aktiv zu unterstützen und in Abstimmung mit den europäischen Partnern gemeinsame Interessen zur Gestaltung der Globalisierung zu vertreten. Gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen scheiterte Die Linke mit ihrem Entschließungsantrag (18/6332), wonach die Bundesregierung unter anderem eine Initiative für eine demokratische, soziale und friedenspolitische Reform der Vereinten Nationen anstoßen sollte. Ebenfalls gegen das Votum der übrigen Fraktionen wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6333) abgelehnt. Die Grünen wollten unter anderem, dass die Vereinten Nationen ins Zentrum deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik gestellt werden. (vom/16.10.2015)

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