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Recht

Immobilienkreditvorgaben unter Experten umstritten

Baustelle für ein Eigenheim

Die Regierung will Bauherren und Wohnungskäufer bei der Kreditaufnahme besser absichern. (picture-alliance)

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist bei Sachverständigen in einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch, 14. Oktober 2015, auf ein geteiltes Echo gestoßen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5922) umfasst neben Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie, die umfassend den Bereich der Vermittlung und Vergabe von Immobilienkrediten regelt, auch weitere Aspekte. So soll etwa Transparenz bei Dispositionskrediten hergestellt werden.

„Ausdruck von Regulierungswut“

Die grundlegende Richtlinie stieß auf Kritik bei Dr. Olaf Langner (Deutsche Kreditwirtschaft). Sie sei Ausdruck von „Regulierungswut“ und nütze weder der Kreditwirtschaft noch den Verbrauchern. Vielmehr kämen auf die Kreditwirtschaft erhebliche Kosten zu, die im Gesetzentwurf nicht richtig dargestellt worden seien. Beim Sparkassenverband, für den Langner tätig ist, werde allein die Einführung zu Kosten von rund 30 Millionen Euro führen.

Problematisch sei zudem der Ansatz, die vorgeschriebene vorvertragliche Kreditwürdigkeitsprüfung nicht nur aufsichtsrechtlich, sondern auch zivilrechtlich zu verankern und entsprechende Sanktionen vorzusehen. Die genutzten Rechtsbegriffe müssten daher nachgebessert werden. Langner begrüßte die geplante Einschränkung des Widerrufsrechts bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Dessen grundsätzlicher Gedanke – nämlich dem Verbraucher 14 Tage Zeit zu geben, über die Kaufentscheidung nachzudenken – sei in diesem Bereich inzwischen „pervertiert“ worden.

„Widerrufsrecht erlischt nicht“

Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (Universität Hamburg) warnte hinsichtlich des Widerrufsrechts hingegen vor einem Auseinanderdriften der Rechtslage. So sei bei Verbraucherdarlehen kein Erlöschen des Widerrufsrechts bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung durch den Darlehensgeber vorgesehen. Dies sei bei Immobiliendarlehen auch sinnvoll, es handle sich schließlich um sehr komplizierte Verträge.

Zudem sei das Widerrufsrecht nicht, wie von manchen behauptet, auf Ewigkeit ausgelegt. Vielmehr reiche es, wenn die Bank den Verbraucher im Nachgang über sein Recht richtig belehre. Das gelte auch für bereits abgeschlossen Altverträge.

„Alte-Hasen-Regelung nachbessern“

Lutz Heer (Bundesverband Deutscher Vermögensberater) ging vor allem auf die Folgen für die Immobilienkreditvermittlerwirtschaft ein. Er mahnte Nachbesserungen im Bereich der „Alten Hasen“-Regelung an, also für jene Vermittler, die bei Inkrafttreten bereits fünf Jahre in dem Feld tätig waren und keine neue Sachkundeprüfung ablegen sollen. Hier bestünden im Entwurf sowohl im Hinblick auf die Qualifizierungsvorgaben nach der Gewerbeordnung als auch im Hinblick auf den Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit noch Probleme.

Zudem verwies Heer auf den erheblichen Aufwand, der auf die Branche mit der Umsetzung zukomme. So müssten selbst im Idealfall bis zu 15.000 Vermittler nachgeprüft werden, was in der vorgesehenen Zeit bis zur Umsetzung nicht machbar sei. Hier sei über ein Moratorium nachzudenken.

„Dispo-Zinsen deckeln“

Frank-Christian Pauli (Verbraucherzentrale Bundesverband) thematisiere unter anderem die geplante Neuregelung zu Dispo-Zinsen. Nach dem Entwurf sollen Banken ihren Zinssatz auf der Webseite transparent ausweisen und den Kunden bei dauerhafter Überziehung ihres Kontos alternative Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Diese Regelung sei nicht zielführend. Wichtiger sei es, die Verbraucher zu Stellen der Budget- und Schuldnerberatung zu schicken. Die Ausgabe von Beratungsgutscheinen durch die Banken – und damit eine Beteiligung an den Kosten der Beratung – sei auch im Interesse der Kreditwirtschaft, betonte Pauli.

Ähnlich äußerte sich Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe aus Hamburg. Die Beratung sei schon deswegen vorzuziehen, weil „verletzlichen Haushalten“, die nicht über die Kreditwürdigkeit für alternative Finanzierungen verfügten, von Banken gar nicht geholfen werden könne. Tiffe und Pauli regten zudem eine Deckelung von Dispo-Zinsen an. Die von Kritikern gerade im Kontext der aktuellen Niedrigzinsphase als zu hoch angesehenen Zinssätze seien Ausdruck eines „Marktversagens“, sagte Tiffe. (scr/14.10.2015)

Liste der geladenen Sachverständigen
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Bülow, Universität Trier, Fachbereich V - Rechtswissenschaft
  • Lutz Heer, Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V., Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Kai Oliver Knops, Universität Hamburg, Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Bank-, Kapitalmarkt- und Verbraucherrecht
  • Dr. Olaf Langner, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., Berlin, Chefsyndikus, Leiter Recht und Steuern
  • Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften 
  • Frank-Christian Pauli, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), Berlin, Referent im Team Finanzen
  • Dr. Achim Tiffe, Rechtsanwalt, Hamburg

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