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Wirtschaft

Auftragsvergabe künftig nur noch elektronisch

Online-Formular auf Mobilcomputer

Die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge sollen weitgehend über elektronische Kommunikation ablaufen. (pa/dpa-Themendienst)

Der Deutsche Bundestag will am Donnerstag, 17. Dezember 2015, ein völlig neues Verfahren zu Vergabe öffentlicher Aufträge beschließen. Damit soll das Internet auch im Vergabewesen eine zentrale Rolle spielen. Denn der von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) sieht vor, dass Auftraggeber und Unternehmen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen sollen. Die 45-minütige Debatte soll nach bisheriger Planung um 15.15 Uhr beginnen. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

„Vergabeverfahren effizienter gestalten“

„Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

Weiteres Ziel des Gesetzentwurfs  ist es, Vergabefahren effizienter zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern. Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich.

„Standards zur Unternehmensverantwortung einhalten“

Die durch die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffneten Handlungsspielräume will die Bundesregierung nutzen. So sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Dies komme auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen würden.

Es würden Anreize für Unternehmen gesetzt, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorgaben gemacht werden.

Ausschluss bei Verstößen möglich

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie hatte auch die Frage eine Rolle gespielt, ob der Gewinner eines Ausschreibungsverfahrens im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) das Personal des bisherigen Betreibers übernehmen soll.

Der Bundestag stimmt über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/7086) sowie über einen Änderungsantrg der Linken (18/7089) und über Entschließungsanträge der Linken (18/7090) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/7091, 18/7092) ab. (hle/17.12.2015)

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