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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 16. und 17. Dezember

Abstimmung der Abgeordneten durch Handzeichen

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/Schüring)

Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. Dezember, und Donnerstag, 17. Dezember 2015, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Schutz von Wölfen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 17. Dezember einen Antrag der Linken (18/6327) abgelehnt, in dem die Bundesregierung vor allem aufgefordert worden war, ein bundesweites Herden- und Wolfsschutz-Kompetenzzentrum einzurichten und zu finanzieren, das unter anderem eine nationale Strategie für einen integrierten Herden- und Wolfsschutz erarbeiten sollte. Der Bundestag schloss sich einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft an (18/6940).

Anerkennung von Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen: Einstimmig angenommen hat der Bundestag am 17. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe (18/6615, 18/6987). Er folgte damit einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses (18/7081). Damit wird ein Europäischer Berufsausweis für einzelne Berufe eingeführt, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung über die berufliche Qualifikation ersetzen kann. Eingeführt wird auch ein Vorwarnmechanismus, nach dem die zuständigen Behörden des einen EU-Staats die der anderen EU-Staaten über einen Berufsangehörigen informieren müssen, dem von nationalen Behörden oder Gerichten die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten in diesem Mitgliedstaat ganz oder teilweise, auch vorübergehend, untersagt worden ist oder dem Beschränkungen auferlegt worden sind. Betroffen sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie sonstige Berufsangehörige, die Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit ausüben. Geschaffen wird ferner ein partieller Berufszugang, der Antragstellern, deren Ausbildung nur einen Teil des Berufsbilds im Aufnahmestaat ausmacht, den Zugang zu diesem Teil des Berufs erlaubt, sofern für den vollen Berufszugang Ausgleichsmaßnahmen vom Umfang des vollständigen Ausbildungsprogramms erforderlich wären. Geregelt wird auch die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstat absolvierten Berufspraktika von Masseuren und medizinischen Bademeistern. Die weiteren Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Mindestanforderungen an die Ausbildung in den genannten Berufen sowie auf Verfahrensregelungen, die bei bundesrechtlich geregelten Heilberufen umzusetzen sind.

Private Sicherheitsfirmen: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 17. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/3555) abgelehnt. Private Sicherheitsfirmen umfassend zu regulieren und zu zertifizieren. Er folgte damit einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/5275). Die Grünen hatten einen gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen im In- und Ausland verlangt. Auch sollte sich die Bundesregierung für einheitliche Regulierungs- und Zertifizierungsregelungen auf EU-Ebene einsetzen.

Befristete Arbeitsverträge des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 17. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (18/6489) in der vom Bildungs- und Forschungsausschuss geänderten Fassung (18/7038) angenommen. Damit sollen „unsachgemäße Kurzbefristungen“ von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen verhindert werden. Es wird klargestellt, dass Befristungen ohne sachlichen Grund nur zulässig sind, wenn durch die befristete Beschäftigung die eigene wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung gefördert wird. Wird die befristete Stelle aus sogenannten Drittmitteln finanziert, soll sich die Dauer der Befristung an der Dauer der Mittelbewilligung orientieren. Kürzere Verträge bleiben als Ausnahme möglich. Nichtwissenschaftliches Personal wird aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Klarer geregelt werden der Begriff und die Befristung von studienbegleitenden Arbeitsverhältnissen, durch die wissenschaftliche und künstlerische „Hilfstätigkeiten“ erbracht werden. Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, die sich um Stief- und Pflegekinder kümmern, profitieren ebenfalls von den Änderungen. Der Bundestag lehnte mit Koalitionsmehrheit jeweils fünf Änderungsanträge der Linken (18/7068, 18/7069, 18/7070, 18/7072, 18/7072) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/7073, 18/7074, 18/7075, 18/7076, 18/7077) ab. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der Linken auch ein Entschließungsantrag der Grünen (18/7078), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, die Tarifsperre zu streichen, bei der Qualifizierungsbefristung Mindestbefristungszeiten von 24 Monaten festzuschreiben und bei der Drittmittelbefristung die Dauer der Arbeitsverträge mindestens an die bewilligte Laufzeit der Projekte zu knüpfen. Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur ersten Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (18/1463) ab. Die Grünen wollten, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse über Mindestlaufzeiten abgeschlossen werden. Die Qualifizierungsphase sollte während der Promotion durch entsprechende Betreuungsvereinbarungen gesichert werden. Die Befristungslaufzeiten für die wissenschaftliche Qualifizierungen sollten in der Regel zwei Jahre überschreiten. Gegen das Votum der Antragsteller scheiterte ein Antrag der Linken (18/4804) mit dem Titel „Gute Arbeit in der Wissenschaft – Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern“. Danach sollte die Praxis der befristeten Verträge mit befristeter Finanzierung zugunsten einer Dauerfinanzierung auf hohem Niveau beendet werden. 

Parteiengesetz geändert: Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 17. Dezember den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes (18/6879) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/7093) angenommen. Bei einem sechs Jahre dauernden Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht der Parteien verlieren diese ihre Rechtsstellung als Partei. Der Bundestagspräsident kann zur Durchsetzung der Rechenschaftspflicht ein Zwangsgeld festsetzen. Einnahmen einer Partei aus Unternehmenstätigkeit werden für die Berechnung der relativen Obergrenze nur in Höhe eines positiven Saldos berücksichtigt. Mitgliedsbeiträge werden bei der Berechnung der Schwelle für die Angabe von Spendern einbezogen. Gegenüber Parteien üblicherweise unentgeltliche Leistungen werden auch bei Nichtmitgliedern nicht als Parteieinnahmen berücksichtigt. Die Beiträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für bei Wahlen gewonnene Stimmen und erhaltene Zuwendungen werden entsprechend der Preisentwicklung erhöht. Die nach dem Parteiengesetz von Parteien beim Bundestagspräsidenten eingegangenen Mittel werden in den Bundeshaushalt vereinnahmt. Die Grünen scheiterten mit einem Entschließungsantrag (18/7094), die Veröffentlichungsgrenzen für Zuwendungen deutlich herabzusetzen und die verspätete Meldung von Spenden von mehr als 25.000 Euro zu sanktionieren. Gegen das Votum der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/301) ab, Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zu verbieten und Parteispenden natürlicher Personen zu begrenzen.

Kontrolle von Medizinprodukten: Gegen das Votum der Opposition abgelehnt hat der Bundestag am 17. Dezember einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6650), die EU-Trilogverhandlungen für mehr Patientensicherheit bei Medizinprodukten zu nutzen. Die Grünen hatten auf die Trilogverhandlungen der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates verwiesen, die im Oktober 2015 begannen und zum Jahresende beendet sein sollen. Die Fraktion forderte eine für die Hersteller verpflichtende Produkthaftpflichtversicherung für alle Hochrisiko-Medizinprodukte und alle Implantate. 

Kein Verbot von Stromsperren: Mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 17. Dezember einen Antrag der Linken (18/3408) abgelehnt, Stromsperren gesetzlich zu verbieten. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (18/3751). Nach dem Willen der Fraktion sollten Energieversorger aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit der Stromverbraucher nicht mehr die Stromlieferung einstellen dürfen.  

Vergaberecht modernisiert: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 17. Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen. Ziel ist es, die Struktur des deutschen Vergaberechts einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten, indem bürokratischer Aufwand verringert und kommunale Handlungsspielräume ausgebaut werden. Erweitert werden die Möglichkeiten, strategische Ziele und Mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Die Kommunikation im Vergabeverfahren soll künftig grundsätzlich elektronisch ablaufen. Wirtschaftskriminalität soll wirksamer bekämpft werden. Den Anliegen von Menschen mit Behinderung wird besser Rechnung getragen. Die Erleichterungen bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen spiegeln sich vor allem in der freien Wahl der Verfahrensarten wider. Der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen umfasst künftig die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen, vor allem die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, den Anwendungsbereich und die Vergabearten, die grundsätzlichen Anforderungen an Eignung und Zuschlag, Ausführungsbedingungen und Gründe für den Ausschluss von einem Vergabeverfahren, Anforderungen an die „Selbstreinigung“ von Unternehmen, neue Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien für die Kündigung und für die Änderung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen während der Laufzeit. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linken (18/7089), der darauf abzielte, den Preisdruck bei der Vergabe zu beenden und eine gute Qualität bei sozialen und Arbeitsmarktdienstleistungen zu gewährleisten. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Gegen die Stimmen aller anderen Fraktionen scheiterte Die Linke auch mit ihrem Entschließungsantrag (18/7090), zwingende Regelungen zu den sozialen und ökologischen Kriterien bei den Grundsätzen der Vergabe aufzunehmen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Grünen (18/7091, 18/7092), für soziale Dienstleistungen ein vereinfachtes Vergaberegime zu schaffen und die Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen im Vergaberecht zu sichern. Dem ersten Entschließungsantrag stimmte die Opposition zu, dem zweiten nur die Grünen bei Enthaltung der Linken. 

Recht der Syndikusanwälte geändert: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 17. Dezember den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte (18/5201) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6915) angenommen. Der gleichlautende Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5563) wurde einvernehmlich für erledigt erklärt. Mit dem Gesetz werden Übergangsregelungen im Hinblick auf die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs für Syndikusanwälte (Rechtsanwälte, die bei einem Unternehmen oder einem Verband angestellt sind) geschaffen. Wie bisher können Syndikusanwälte wie selbstständige oder in einer Kanzlei angestellte Anwälte über ein anwaltliches Versorgungswerk für das Alter vorsorgen. Durch eine Ergänzung der Bundesrechtsanwaltsordnung wurde eine berufsrechtliche Regelung für die Tätigkeit angestellter Rechtsanwälte geschaffen, der Begriff des Syndikusanwalts gesetzlich definiert. Konkret wird eine Zulassungspflicht für die Syndikusrechtsanwaltstätigkeit durch die Rechtsanwaltskammern eingeführt. Die Zulassung ist verbunden mit der Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer sowie der berufsständischen Versorgung. Die Entscheidungen der Anwaltskammern bekommen eine Bindungswirkung für die Entscheidung über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Analoge Regelungen werden auch für angestellte Patentanwälte getroffen, insbesondere durch eine entsprechende Änderung der Patentanwaltsordnung.

Wahl zum Beirat der Stiftung Datenschutz: Auf Vorschlag von CDU/CSU und SPD (18/7060) hat der Bundestag am 17. Dezember die Abgeordneten Mechthild Heil und Stephan Mayer (beide CDU/CSU) sowie Gabriele Groneberg und Gerold Reichenbach (beide SPD) zu Mitgliedern des Beirates der Stiftung Datenschutz gewählt. Die Grünen stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 17. Dezember Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 260 bis 271 übernommen (18/6891, 18/6892, 18/6893, 18/6894, 18/6895, 18/6696, 18/6897, 18/7063, 18/7064, 18/7065, 18/7066, 18/7067).

Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten verlängert: Gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 17. Dezember der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (18/6867) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/7088) angenommen. Die Verordnung regelt den Einsatz von abschaltbaren Lasten durch die Betreiber von Übertragungsnetzen zur Elektrizitätsversorgung. Dabei geht es um die Voraussetzungen, nach denen diese Betreiber Ausschreibungen zur Beschaffung von Abschaltleistung vornehmen und aufgrund der Ausschreibungen eingegangene Angebote annehmen müssen. Die Verordnung war bis Ende 2015 befristet, eine Novellierung ist geplant. Um Zeit für die Novellierung zu gewinnen, verlängerte der Bundestag die bestehende Verordnung mit Ende Juni 2016.

Kinder in Entwicklungs- und Schwellenländern: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 17. Dezember einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/6329) angenommen, den Lebensstart von Kindern in Entwicklungs- und Schwellenländern zu verbessern und die Grundlage für stabile Gesellschaften zu schaffen. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/6849). Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, von den Partnerländern mehr Eigenverantwortung bei der Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit einzufordern. Dazu gehöre der Auf- und Ausbau von Gesundheitssystemen als Voraussetzung für Entwicklung, die eine professionelle Geburtshilfe einbeziehe. Auch soll die Regierung darauf dringen, dass ein Schwerpunkt auf eine ganzheitliche und inklusive Bildungsförderung für Kinder gelegt wird. So soll die Bildung von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern verbessert werden. Mittel zur Förderung der Bildung von Frauen und Mädchen sollten gezielter vergeben werden.

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer verlängert: Mit 467 Ja-Stimmen bei 133 Gegenstimmen und einer Enthaltung hat der Bundestag am 17. Dezember der Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Mittelmeer zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6945) zum Antrag der Bundeswehr zum Nato-geführten „Operation Active Endeavour“ (18/6742). Damit sollen weiterhin bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten bis zum 15. Juli 2015 an der Operation teilnehmen. Sie wurde beschlossen, um im Mittelmeerraum zur Abwehr des maritimen, gegen die Nato gerichteten Terrorismus beizutragen. Die Bundesregierung bewertet die Bedrohung der Allianz durch den im Mittelmeer operierenden maritimen Terrorismus als weiterhin abstrakt. Daher beschränkt sich die Operation mit ihren derzeitigen Einsatzregeln faktisch auf die Seeraumüberwachung und den Lagebildaustausch. 

Bundeswehreinsatz in Afghanistan verlängert: Mit 480 Ja-Stimmen bei 112 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen hat der Bundestag am 17. Dezember der Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6946) zum Antrag der Bundeswehr zum Nato-geführten Einsatz „Resolute Support“ für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte (18/6743). Der Bundestag erhöhte mit dem Beschluss die Obergrenze der deutschen Soldatinnen und Soldaten, die eingesetzt werden können, von 850 auf 980. Außerdem wurde das Mandat um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (18/7083) und der Grünen (18/7084). Die Linke forderte die Bundesregierung unter anderem auf, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Nato-Einsatz „Resolute Support“ nicht zu verlängern. Die Grünen wollten, dass die Bundesregierung bis einschließlich 2016 jährlich mindestens 430 Millionen Euro für den zivilen Wiederaufbau zur Verfügung stellt und alle diplomatischen Mittel nutzt, um eine bessere Zusammenarbeit der afghanischen Einheitsregierung einzufordern.

Entschließungsantrag zum EU-Gipfel abgelehnt: Mit den Stimmen der übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 16. Dezember einen Entschließungsantrag der Linken (18/7045) zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Europäischen Rat am 17. und 18. Dezember in Brüssel abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich in der EU dafür einzusetzen, dass die Vereinbarung vom EU-Türkei-Gipfel über die EU-Finanzhilfen an die Türkei und der Aktionsplan zur Flüchtlingsabwehr zurückgenommen werden und die Türkei weder zum sicheren Herkunftsstaat noch zum sicheren Drittstaat erklärt wird. (vom/17.12.2015)

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