+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Reaktorsicherheit

Streit um Bewertung der Antiatomkraftbewegung

Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat am Dienstag, 5. April 2016, unter Vorsitz von Ursula Heinen-Esser ihre Beratungen zum Abschlussbericht des Gremiums fortgesetzt. Die Mitglieder debattierten dabei in erster Lesung unter anderem ein Kapitel unter dem Titel „Das Prinzip Verantwortung“. Es setzt sich beispielsweise mit der „Idee des Fortschrittes“, dem „Leitbild Nachhaltigkeit“ und der „Reversibilität von Entscheidungen“ auseinander. Der Entwurf traf im Allgemeinen auf Zustimmung. Dissens zeigte sich im Hinblick auf einen der „Zehn Grundsätze für die Arbeit der Kommission“.

„Verdrehte Wertigkeit“

In dem umstrittenen Punkt geht es um die Anerkennung der Leistungen sowohl der Antiatomkraftbewegung als auch weiterer Beteiligter, etwa der Beschäftigten der Atomkraftwerke.

Kommissionsmitglied Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, dass die Formulierung im Entwurf - „Dem Einsatz aller Beteiligten, auch der Beschäftigten der Kernkraftwerke, Risiken zu minimieren, und dem Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt- und Antiatomkraftbewegung, die sich für einen Ausstieg aus der Kernkraft eingesetzt haben, zollt sie Respekt“ - die Wertigkeit verdrehe.

„Missratene Formulierung“

Ähnlich äußerte sich Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen). Kommissionsmitglied Hartmut Gaßner sprach von einer „deutlich missratenen Formulierung“. Den Beschäftigten und der Antiatomkraftbewegung könne man nicht in gleicher Weise Respekt zollen. Dadurch würde das Engagement der Antiatomkraftbewegung „verwässert“.

Kommissionsmitglied Gerd Jäger (Deutsches Atomforum) warnte davor, eine Grundsatzdiskussion zu eröffnen. Jäger zeigte sich offen für eine Feinjustierung der Formulierung. Ähnlich äußerte sich Erhard Ott (Dienstleistungsgewerkschaft Verdi). Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe soll nun den umstrittenen Grundsatz neu ausarbeiten. Danach wird das Kapitel zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit ins Internet eingestellt.

Verschiedene Entsorgungsoptionen

Debattiert wurden unter anderem auch Kapitel zu verschiedenen Entsorgungsoptionen und zur Problematik der Zwischenlagerung. Auch zahlreiche technische Berichtsteile standen auf der Tagesordnung.

Die Kommission soll bis Ende Juni einen Abschlussbericht vorlegen. In ihm sollen gesellschaftliche und wissenschaftlich-technische Kriterien zur Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfallstoffe definiert werden. Zudem soll die Endlagerkommission Vorschläge zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes vorlegen. Entwürfe der Berichtsteile sind auf www.bundestag.de/endlager zu finden. Die Kommentierung ist unter www.endlagerbericht.de möglich. (scr/05.04.2016) 

Marginalspalte