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Parlament

Diese Woche im Plenum des Bundestages

Nächste Sitzung: Mittwoch, 11. Mai, 13 Uhr

Nächste Sitzung: Mittwoch, 11. Mai, 13 Uhr (DBT/Hartmann)

In den Plenarsitzungen von Mittwoch, 27. April, bis Freitag, 29. April 2016, berät der Bundestag unter anderem über Änderungen im Sexualstrafrecht, die Entwicklung der Stahlindustrie, Risiken der Atomkraft und den Bericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2015. Am Donnerstag wird über Änderungen bei der Buchpreisbindung und die Reform des Maßregelvollzugs entschieden. Am Freitag debattiert der Bundestag über Petitionen zum Thema „Arbeitslosengeld II“. Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Mittwoch, 27. April

Regierungsbefragung: Um 13 Uhr beginnt die halbstündige Befragung der Bundesregierung zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen.

Fragestunde: Ab 13.35 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/8190) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Aktuelle Stunde: Es folgt ab 15.35 Uhr eine von Bündnis 90/Die Grünen verlangte Aktuelle Stunde zum Thema „Umgang mit der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei“.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 16.40 Uhr.

Donnerstag, 28. April

Stahlindustrie in Deutschland: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit der ersten Lesung von Anträgen der Koalitionsfraktionen (18/8238) sowie der Linken (18/8237) und der Grünen (18/8240). Union und SPD verfolgen das Ziel, die Stahlindustrie in Deutschland und Europa zu stärken. Der Linken geht es vorrangig um die Sicherung der Arbeitsplätze in der europäischen Stahlindustrie. Die Grünen wollen die europäische Stahlindustrie „nachhaltig stärken“. Über die Anträge soll abgestimmt werden. 85 Minuten sind für die Debatte eingeplant.

Flexible Gestaltung der Arbeitszeit: Ab 10.25 Uhr wird über die Arbeitsbedingungen in Deutschland diskutiert. Grundlage dafür ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel: „Mehr Zeitsouveränität, damit Arbeit gut ins Leben passt - Vollzeit flexibel gestalten, Mitspracherechte stärken, vor Entgrenzung schützen“ (18/8241). Für die erste Lesung der Vorlage sind 85 Minuten vorgesehen.

Änderung des Sexualstrafrechts: Die Bundesregierung will Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf wird ab 11.50 Uhr in erster Lesung beraten. Laut Vorlage soll sich künftig strafbar machen, wer die Unfähigkeit eines Opfers zum Widerstand ausnutzt oder überraschend sexuelle Handlungen an einem Opfer vornimmt. Der Gesetzentwurf (18/8210) sieht daher neue Straftatbestände vor, mit denen der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände unter Strafe gestellt wird. Die Bundesregierung verweist in der Begründung darauf, dass sexuelle Nötigung und Vergewaltigung schon jetzt laut Strafgesetzbuch strafbar sind. Schutzlücken ergäben sich aber in Fällen, wenn ein überraschtes Opfer sich nicht gegen eine aufgezwungene sexuelle Handlung wehrt, oder das Opfer aus Angst vor weiterer Eskalation, zum Beispiel im häuslichen Umfeld, solche Handlungen erduldet und der Täter diesen Umstand erkennt und ausnutzt. Ebenfalls in erster Lesung beraten wird während der einstündigen Debatte ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (18/7719), der gleichfalls das Ziel verfolgt, Schutzlücken im Sexualstrafrecht zu schließen. Dazu soll der Tatbestand der Strafbarkeit „nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen“ geschaffen werden. Der deutlich artikulierte Unwillen soll dabei ausreichen, auch wenn es zu keiner Gegenwehr gekommen ist, fordert die Linksfraktion.

Aktuelle Stunde: Gegen 13.20 Uhr folgt einer vor der Linken verlangte Aktuelle Stunde zum Thema „Rentenniveau anheben - Altersarmut verhindern“.

Wehrbericht 2015: Ab 14.25 Uhr debattiert der Bundestag über den Wehrbericht für das Jahr 2015 (18/7250). Darin kritisiert der Wehrbeauftragte Dr. Hans-Peter Bartels die „planmäßigen Mangelwirtschaft“ in der Bundeswehr. Es mangele an Ausrüstung und Ersatzteilen, aber auch an Personal, damit die Streitkräfte ihrem Auftrag nachkommen könnten. So fehlten der Truppe Ende vergangenen Jahres rund 8.000 Soldaten und Soldatinnen, um die angestrebte Personalstärke von 185.000 zu erreichen, schreibt Bartels in seinem Bericht. Diese Truppenstärke, so der Wehrbeauftragte weiter, müsse nicht nur erreicht und gehalten werden, sondern es müsse geprüft werden, ob sie „noch angemessen ist“. 55 Minuten sind für die Debatte eingeplant.

Arbeit für Menschen mit Behinderung: Im Anschluss an die um 15.20 Uhr beginnende 45-minütige Debatte stimmt der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion mit der Forderung, Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren (18/5227, 18/8118), ab. Die Abgeordneten kritisieren in der Vorlage, dass gute Arbeit für Behinderte mit zu hohen Hürden verbunden und deren Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch sei wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Auch bestehe erheblicher Aufklärungsbedarf bei den Unternehmen hinsichtlich bestehender Fördermöglichkeiten, schreibt die Linksfraktion. Sie fordert die Bundesregierung auf, Gesetzentwürfe, Verordnungen und Regelungen auf den Weg zu bringen, die einen Politikwechsel gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention einleiten, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes: Auch für elektronische Bücher (E-Books) soll künftig die Buchpreisbindung gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8043) vor, über den im Anschluss an die um 16.05 Uhr beginnende 45-minütige Debatte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8260) abgestimmt wird. Zur Begründung schreibt die Regierung, vor dem Hintergrund der Veränderungen des Marktumfeldes durch die digitalen Medien bedürfe das Gesetz in Bezug auf elektronische Bücher einer Anpassung, die Rechtssicherheit schafft. Dadurch solle die Erreichung des Zwecks des Gesetzes – Erhalt eines breiten Buchangebots und Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit – mittel- und langfristig sichergestellt werden.

Flüchtlingsschutz in der EU: Gegen 16.50 Uhr folgt die erstmalige Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Flüchtlingsschutz und eine faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union“ (18/8244). Der Antrag soll nach 45-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. 

Wahrnehmung von Urheberschutzrechten: Danach beginnt um 17.35 Uhr die 45-minütige abschließende Debatte eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens der Geräte- und Speichermedienvergütung (18/7223). Zu diesem „VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ legt der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vor. Mit dem Gesetz wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften angestrebt, die etwa Urheberrechte von Musikern gegenüber Radiosendern geltend machen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (18/7453) verlangt, dass eine Beteiligung der Verleger an den Vergütungsansprüchen auch künftig möglich sein sollte. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/8268). Die Grünen haben einen Entschließungsantrag (18/8269) vorgelegt, in dem unter anderem gefordert wird, den Verwertungsgesellschaften zu ermöglichen, sich in unterschiedlichen Rechtsformen zu organisieren.

Krankenversicherungsbeitrag auf Direktversicherungen: Um 18.20 Uhr beginnt die abschließende Beratung eines Antrags der Linksfraktion (18/6364) mit dem Ziel, eine „Doppelverbeitragung“ bei Krankenversicherungsbeiträgen zu vermeiden. Die Fraktion weist in der Vorlage darauf hin, dass als Folge des GKV-Modernisierungsgesetzes eine vom Unternehmen zugunsten der Versicherten etwa in Form einer Kapitallebensversicherung abgeschlossene Direktversicherung und die daraus resultierenden Vorsorgebezüge im Versicherungsfall auch dann zu verbeitragen seien, wenn auf die erbrachten Versicherungsbeiträge zuvor bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden waren. Aus Sicht der Linksfraktion sollte aber die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Versorgungbezügen nur einmal anfallen dürfen. Die Bundesregierung wird daher in dem Antrag aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge beendet. Sollten bereits während der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, dürfen in der Leistungsphase oder für die Kapitalabfindung keine Krankenversicherungsbeiträge mehr fällig werden, schreibt die Fraktion. Nach halbstündiger Debatte wird über die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (18/8222) abgestimmt.

Innovationstransfer in die Gesundheitsversorgung: Für einen beschleunigten Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung sprechen sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag (18/7044) aus, über den im Anschluss an die um 18.50 Uhr beginnende 30-minütige Debatte auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/8233) abgestimmt wird. In der Vorlage heißt es, die Bundesregierung solle „im Kontext der Umsetzung ihres Rahmenprogramms Gesundheitsforschung“, den schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die Gesundheitswirtschaft und -versorgung forcieren und hierfür geeignete Rahmenbedingungen für eine aktive Beteiligung von Interessengemeinschaften, Patientenverbänden sowie Kostenträgern im Innovationsprozess schaffen. Dazu solle sie die Innovationsfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen weiter verbessern.

Engagement für Geflüchtete: Ein stärkeres Engagement für Geflüchtete fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/8221), der ab 19.20 Uhr in erster Lesung beraten wird. Eine halbe Stunde ist für die Debatte eingeplant.

Nationales Reformprogramm 2016: Über das von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegte nationale Reformprogramm 2016 diskutiert der Bundestag ab 19.50 Uhr. Laut Bundesregierung zeigt der Bericht (18/8116), dass Deutschland seine Wirtschaftspolitik weiter auf Investitionen und nachhaltiges Wachstum ausrichte und damit seinen Beitrag zu Stabilität und Wachstum in Europa leiste.

Wirtschaftsabkommen mit Afrika: Im Anschluss an die um 20.20 Uhr beginnende 30-minütige Debatte entscheiden die Abgeordneten über einen gemeinsamen Antrag der Oppositionsfraktionen (18/5096) mit der Forderung, das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen den westafrikanischen Staaten und der Europäischen Union dem Bundestag zur Ratifikation vorzulegen. Ebenfalls den Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden müssen aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion Handels- und Investitionsschutzabkommen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten wie Ceta und TTIP. In seiner Beschlussvorlage empfiehlt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (18/6512) die Ablehnung des Antrags. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8243), der sich ebenfalls mit der europäisch-afrikanischen Wirtschaftspartnerschaft befasst, soll im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen werden. Die Grünen plädieren dafür, die Wirtschaftspartnerschaft mit der Entwicklungsgemeinschaft südliches Afrika und der ostafrikanischen Gemeinschaft abzulehnen.

Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:

Errichtung eines Transplantationsregisters: Um 20.50 Uhr wird die erste Beratung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Errichtung eines Transplantationsregisters“ (18/8209) aufgerufen. Die Transplantationsregisterstelle soll danach eine zentrale Datenstelle werden, die die übermittelten transplantationsmedizinischen Daten erhebt, speichert und überprüft, Datensätze erstellt und diese übermittelt. Mit Hilfe einer solchen zentralen Stelle können aus Sicht der Regierung „wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen“. 

Tag der Befreiung: Der 8. Mai soll nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke als „Tag der Befreiung“ gesetzlicher Gedenktag werden. Das geht aus einem Antrag (18/8111) hervor, der im Anschluss auf der Tagesordnung steht. Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Linksfraktion darauf, dass der Tag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht gewesen sei. Bis heute werde jedoch seine Bedeutung als „Tag der Befreiung“ nicht allgemein anerkannt. Übe den Antrag wird abgestimmt.

Abkommen mit Albanien über soziale Sicherheit: Im Anschluss entscheiden die Parlamentarier über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu dem Abkommen zwischen Deutschland und Albanien über soziale Sicherheit (18/7793). Dadurch soll unter anderem geregelt werden, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Außerdem soll sichergestellt werden, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaats integriert bleiben können. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/8119).

Unterbringung in der Psychiatrie: Über die Reform des Maßregelvollzugs entscheidet der Bundestag danach. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7244), in dem die Anforderungsvoraussetzungen des Strafrechts für eine Unterbringung in der Psychiatrie konkretisiert werden. Die Anordnungen sollen sich danach stärker auf „gravierende Fälle“ beschränken. Zudem soll eine Unterbringung über mehr als sechs Jahre soll nur noch zulässig sein, wenn andernfalls Taten mit einer „schweren seelischen oder körperlichen Schädigung“ der Opfer drohen. Die Gefahr „rein wirtschaftlicher Schäden“ soll der Vorlage nach nicht mehr ausreichen. Die Grünen haben einen Entschließungsantrag (18/8270) vorgelegt mit Vorschlägen, wie die Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer Unterbringung in der Psychiatrie gewahrt werden kann. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/8267).

Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt: Über die Neuregelung der Haftungsbedingungen für Binnenschiffer wird anschließend abgestimmt. Ziel des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs „zur Änderung der Haftungsbeschränkungen in der Binnenschifffahrt“ (18/7821) ist es, das Binnenschifffahrtsgesetz an den Abschluss des Straßburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) anzupassen. Die CLNI 2012 regelt – wie auch schon die CLNI 1988 – die Möglichkeit für Schiffseigentümer, Berger und Retter, ihre Haftung für Ansprüche, die aus der Verwendung des Schiffes entstehen, auf bestimmte Haftungshöchstbeträge zu beschränken. Im Vergleich zur CLNI 1988 sieht die CLNI 2012 deutlich erhöhte allgemeine Haftungshöchstbeträge und einen deutlich erhöhten Haftungshöchstbetrag wegen Passagierschäden vor. Außerdem führt sie erstmals gesonderte Haftungshöchstbeträge für Ansprüche wegen Schäden aus der Beförderung gefährlicher Güter ein. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Straßburger Übereinkommen (CLNI 2012), dass das CLNI 1988 ablöst (18/7822). Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/8265).

Änderung des Bundesstatistikgesetzes: Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze“ (18/7561) steht danach zur Abstimmung. Dazu hat der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/8258). Ziel der Neuregelung ist es laut Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Verwaltungsdaten zu verbessern, indem die Verfahrensschritte zur Feststellung der Eignung der Verwaltungsdaten für statistische Zwecke vorgesehen werden. 

Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes: Anschließend wird die erste Beratung eines von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (18/8235) aufgerufen. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, die die schwierige Marktsituation für die Landwirte, insbesondere in der Milchproduktion, abfedern soll. Um das erforderliche Marktgleichgewicht in dieser schwierigen Marktsituation zu erreichen, hat die Europäische Kommission mit einer Verordnung die befristete Möglichkeit geschaffen, die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis zu regulieren. Mit der Gesetzesänderung wollen die Fraktionen diese Verordnung in deutsches Recht umsetzen.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 21 Uhr.

Freitag, 29. April

Risiken der Atomkraft: Das Thema Atomkraft steht ab 9 Uhr auf der Tagesordnung. Den Abgeordneten liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor mit dem Titel: „Tschernobyl und Fukushima mahnen – Verantwortungsbewusster Umgang mit den Risiken der Atomkraft und weitere Unterstützung der durch die Reaktorkatastrophen betroffenen Menschen“ (18/8239). Im Anschluss an die einstündige Debatte stimmen die Parlamentarier über einen Antrag der Linksfraktion (18/7875) ab, in dem gefordert wird, „Risiko-Reaktoren“ unter anderem in Frankreich und Belgien schnellstmöglich abzuschalten. Ebenfalls abgestimmt wird über zwei Anträge der Grünen, 30 Jahre nach Tschernobyl und fünf Jahre nach Fukushima den Atomausstieg konsequent durchzusetzen (18/7656) und das französische Atomkraftwerk Cattenom sofort abzuschalten (18/7668). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses vor (18/8266). Zudem steht ein Antrag der Grünen (18/5211) zur Abstimmung, keine öffentlichen Forschungsgelder für den Wiedereinstieg in atomare Technologien vorzusehen und das sechste Energieforschungsprogramm vollständig in Richtung Energiewende weiterzuentwickeln. Dazu legte der Wirtschaftsausschuss einer Beschlussempfehlung vor (18/8262). Zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden soll ein weiterer Antrag der Grünen (18/8242), den europaweiten Atomausstieg voranzubringen und den Euratom-Vertrag entweder zu reformieren oder auszusteigen.

Kultur und Geschichte der Deutschen in Osteuropa: Ab 10.05 Uhr geht es um das „kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa“. Den Abgeordneten liegt dazu eine Unterrichtung der Bundesregierung (18/7730) vor. Die Regierung sieht danach in der Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes einen Beitrag zur kulturellen Identität Deutschlands und Europas. Es gehöre zum Selbstverständnis eines föderalen Staates, dass sich Deutschland, seine Länder und Regionen „ihrer historischen Wurzeln und Traditionen vergewissern“. Dies schließe die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa mit ein, heißt es in der Vorlage. 60 Minuten soll dazu debattiert werden.

Petitionen zum Thema Arbeitslosengeld II: Über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu mehreren Petitionen zum Thema Arbeitslosengeld II (ALG II) und der Forderung nach Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten für ALG-II-Empfänger, entscheidet der Bundestag im Anschluss an die um 11.10 Uhr beginnende 45-minütige Debatte. Der Ausschuss empfiehlt in der Vorlage (18/8092) die jeweiligen Petitionsverfahren abzuschließen und spricht sich damit gegen eine Überweisung an die Bundesregierung aus. Abgestimmt wird auch über einen Änderungsantrag der Linken (18/8236), eine der Petitionen der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ zu überweisen und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben.

Vergabe von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung: Um 11.55 Uhr beginnt die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung“ (18/8184). Die Vorlage sieht eine Konkretisierung des Auskunftsanspruchs der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechtes im Hinblick auf relevante Netzdaten, zeitlich gestaffelte Rügeobliegenheiten für beteiligte Unternehmen, eine ausgewogene Regelung zur Fortzahlung der Konzessionsabgabe sowie eine grundsätzliche Vorgabe zur Bestimmung des wirtschaftlich angemessenen Netzkaufpreises vor. Außerdem soll durch die Neuregelung Belangen der örtlichen Gemeinschaft bei der Auswahl des Unternehmens stärker Rechnung getragen werden können. 45 Minuten sind für die erste Lesung zu dem Entwurf eingeplant.

Weiterentwicklung des Bundesverkehrswegeplans: Auf eine Weiterentwicklung des Bundesverkehrswegeplans zum Bundesnetzplan dringt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ihr dazu vorgelegter Antrag (18/8083) steht ab 12.40 Uhr auf der Tagesordnung. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die „erheblichen Zweifel“ an der Plausibilität und Vergleichbarkeit des Nutzen-Kosten-Verhältnisses als zentralem Bewertungskriterium ernst zu nehmen und Straßenneubau- und Ausbauprojekte erneut zu überprüfen. Bis zum Beschluss eines zum Bundesnetzplan weiterzuentwickelnden Bundesverkehrswegeplans dürften zudem keine weiteren Neubauprojekte begonnen werden, um den Handlungsspielraum nicht weiter einzuschränken, fordert die Fraktion. Eine Dreiviertelstunde ist für die Debatte vorgesehen. 

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 13.25 Uhr.

(hau/26.04.2016)

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