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Inneres

Bundestag debattiert über sichere Herkunftsstaaten

Fotoaufnahm von Flüchtlingen, die in Richtung deutscher Staatsgrenze gehen

Der Bundestag debattiert darüber, ob Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. (dpa)

Algerien, Marokko und Tunesien sollen nach dem Willen der Bundesregierung als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8039) hervor, der am Freitag, 13. Mai 2016, um 9 Uhr abschließend im Bundestag beraten und namentlich abgestimmt werden soll. Den Abgeordneten liegt zu der einstündigen Debatte die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, der Vorlage zuzustimmen. Das Gremium hatte mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen  für den Regierungsentwurf votiert. 

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Asylverfahren soll beschleunigt werden

Darin schreibt die Regierung, nur durch eine entsprechende gesetzliche Regelung könne für Behörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich festgelegt werden, „dass - vorbehaltlich der Möglichkeit einer Widerlegung der Vermutung der Verfolgungsfreiheit im Einzelfall - ein von dem Staatsangehörigen eines solchen Staates gestellter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist“. Bei einer solchen Ablehnung werde das Asylverfahren erheblich beschleunigt. Die Einstufung der drei Länder als sichere Herkunftsstaaten verbessere daher die Möglichkeit, aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten rascher bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können.

Zugleich betont die Bundesregierung, sie sei nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, „dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind“.

Bundesrat fragt nach Lage der Minderheiten

Der Bundesrat, dessen Zustimmung der Gesetzentwurf bedarf, verweist in seiner Stellungnahme zu der Vorlage unter anderem auf Fragen zu dem Bewertungsergebnis der Bundesregierung zur Lage in den drei Staaten. Dabei kämen „der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo- , Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu“, schreibt der Bundesrat und bittet die Bundesregierung, „bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen“.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung unter anderem aus, dass homosexuelle Handlungen in Tunesien grundsätzlich strafbar seien, während eine systematische Verfolgung Homosexueller nicht stattfinde. Auch in Marokko seien homosexuelle Handlungen strafbar; in den meisten Fällen werde Homosexualität faktisch geduldet, „eine systematische Verfolgung (verdeckte Ermittlungen etc.)“ finde nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht statt. In Algerien seien homosexuelle Handlungen ebenfalls strafbar; eine systematische Verfolgung finde auch dort nicht statt. Homosexualität werde „für die Behörden dann strafrechtlich relevant, wenn sie offen ausgelebt wird“, heißt es in der Gegenäußerung weiter.

Die Grünen haben einen Entschließungsantrag (18/8425) zum Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie unter anderem verlangen, dass Staaten, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen bestraft werden, innerhalb der Europäischen Union nicht oder nicht mehr als sichere Herkunftsstaaten gelten sollten. (sto/11.05.2016)

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