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Verkehr

Bundestag debattiert über Schienennahverkehr

von Gras überwucherter Schienenstrang

Der Bundestag berät über die Regionalisierungsmittel. (pa/chromorange)

Über die Höhe der sogenannten Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) debattiert der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2016, voraussichtlich ab 14.35 Uhr 45 Minuten lang. Zugrunde liegen der Debatte zwei Anträge der Fraktion Die Linke, in denen eine Erhöhung der zwischen Bund und Bundesländern vereinbarten Mittel gefordert wird. 

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Anwendungen übertragen.

Bundesregierung soll handeln

So soll die Bundesregierung „umgehend“ einen Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorlegen, mit dem die Mittel rückwirkend zum 1. Januar 2016 um 500 Millionen Euro auf 8,5 Milliarden Euro erhöht werden und die jährliche Steigerungsrate auf zwei Prozent festgelegt wird, heißt es im ersten Antrag (18/8074, 18/8362), über den das Plenum abschließend berät und namentlich abstimmt.

Mit der Erhöhung solle vor allem eine Benachteiligung Ostdeutschlands und drohende Streckenstilllegungen verhindert werden.

Streit zwischen Bund und Ländern 

Erstmals berät der Bundestag über einen weiteren Antrag der Fraktion mit dem Titel ,,Drohende Streckenstilllegungen verhindern - Keine Kürzung der Regionalisierungsmittel in Ostdeutschland„ (18/8392). Die Entwicklung des SPNV ist seit der Bahnreform überwiegend eine Erfolgsgeschichte, schreibt die Fraktion. Diese werde bedroht durch den ungelösten Streit zwischen Bund und Ländern über die Fortgeltung des Regionalisierungsgesetzes, aus dem die Länder den SPNV finanzieren. Deshalb würden bereits Streckenstilllegungen drohen.

Die Bundesländer hätten anhand eines Gutachtens nachgewiesen, dass die bisherige Finanzmittelausstattung von zuletzt knapp 7,3 Milliarden Euro im Jahr 2014 mit einer bis dahin jährlichen Steigerung von nur 1,5 Prozent bei weitem nicht mehr ausreichend sei. Deshalb sei eine Anhebung auf 8,5 Milliarden Euro pro Jahr und ab 2016 eine jährliche Steigerung um zwei Prozent pro Jahr erforderlich. (mik/11.05.2016)

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