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Parlament

Bundestagsbeschlüsse am 12. und 13. Mai

Abbildung einer Wahlurne im Plenum mit Händen

Der Bundestag hat abgestimmt. (DBT/photothek)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai, und Freitag, 13. Mai 2016, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:

Freihandelsabkommen mit Kanada: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 13. Mai einen Antrag der Linksfraktion „Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und Ceta“ (18/6818) abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/8128). Die Linke hatte verlangt, dass die bisherigen Verhandlungsergebnisse zum „Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen“ (Ceta) der Europäischen Union mit Kanada zurückgewiesen werden. Auch sollten die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA beendet werden, so die Fraktion, die für eine Änderung der Außenhandels- und Investitionspolitik auf europäischer Ebene eintrat.

Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt: Mit 424 gegen 145 Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Bundestag am 13. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten (18/8039) angenommen. Er folgte damit der Empfehlung des Innenausschusses (18/8311). Damit werden diese Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 37 der EU-Richtlinie 2013/32/EU, um Asylverfahren von Angehörigen dieser Staaten nach Artikel 29a des Asylgesetzes schneller bearbeiten und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Damit werde Deutschland als Zielland für Asylanträge, die aus nicht asylrelevanten Motiven gestellt werden, weniger attraktiv, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gegen das Votum der Opposition fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/8425) keine Mehrheit, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und darauf hinzuwirken, dass Staaten, in denen einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Erwachsenen bestraft werden, innerhalb der EU nicht oder nicht mehr als sichere Herkunftsstaaten gelten.

Bundeswehreinsatz am Horn von Afrika verlängert: Mit 456 Ja-Stimmen bei 72 Gegenstimmen und 35 Enthaltungen hat der Bundestag am 12. Mai den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation „EU NAVFOR Atalanta“ zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias (18/8091) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/8286) angenommen. Damit können bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Mai 2017 an der Operation teilnehmen. Ziel ist es, die vom Welternährungsprogramm oder von der Mission der Afrikanischen Union in Somalia gecharterten Schiffe durch die Präsenz bewaffneter Kräfte an Bord dieser Schiffe zu schützen. Geschützt werden nach einer Einzelfallbewertung auch zivile Schiffe in diesen Gebieten. Die Gebiete vor und an der Küste Somalias einschließlich der Hoheitsgewässer und inneren Gewässer Somalias, die Gefahren für den Seeverkehr bergen, sollen überwacht werden. Zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung „seeräuberischer Handlungen oder bewaffneter Raubüberfälle“ soll auch Gewalt eingesetzt werden. Piraten können aufgegriffen und ihre Schiffe beschlagnahmt werden. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/8424), in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, die Ausweitung des Atalanta-Operationsgebiets für die Bundeswehr über Land zurückzunehmen. Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen.

Rentenrecht der DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. Mai einen gemeinsamen Antrag von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen (18/7699) abgelehnt, DDR-Altübersiedler sowie DDR-Flüchtlinge vor Rentenminderungen zu schützen und eine gesetzliche Regelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) zu verankern. Die Fraktionen erinnerten daran, dass die Daten der Rentenkonten der eingegliederten Übersiedler und Flüchtlinge im Zuge der deutschen Einheit nach den Kriterien der Rentenüberleitung neu bewertet wurden und dass dies oft mit einer deutlichen Rentenminderung verknüpft gewesen sei. Sie hatten die Bundesregierung aufgefordert, eine Ausnahmeregelung für die Personengruppe der nach 1936 Geborenen zu schaffen, die bereits vor dem Mauerfall ihren Wohnsitz in der alten Bundesrepublik hatten. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/8429).

Bundeswehreinsatz in Mali verlängert: Mit 496 Ja-Stimmen bei 67 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 12. Mai den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-Militärmission (18/8090) als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/8284) angenommen. Damit können bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis 31. Mai 2017 in dem westafrikanischen Land eingesetzt werden. Sie sind mit Führungs- und Planungsaufgaben, sanitärdienstlicher Unterstützung, militärischer Ausbildung von Sicherheitskräften aus Mali und anderen Staaten der Sahel-Zone sowie mit Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben beauftragt. Das Einsatzgebiet wird im Antrag der Bundesregierung definiert mit: im Süden Malis innerhalb der malischen Staatsgrenzen, das Staatsgebiet bis zum Nigerbogen einschließlich der Ortschaften Gao und Timbuktu sowie die Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortschaften nördlich des Niger umfassend. Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region sollen zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden können.

Haftpflichtproblematik bei Hebammen: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 12. Mai einen Antrag der Linken (18/1483) abgelehnt, die Zukunft der Hebammen und Entbindungspfleger zu sichern und finanzielle Sicherheit und ein neues Berufsbild zu schaffen. Die Linke hatte kurzfristige Maßnahmen zur Senkung der Haftpflicht-Versicherungsprämien der Hebammen gefordert, etwa einen gemeinsamen Haftungsfonds aller Leistungserbringer, der die Hebammen von privaten Versicherungen unabhängig machen würde. Bei Enthaltung der Linken scheiterten auch die Grünen mit einem Antrag (18/850), die Geburtshilfe heute und in Zukunft zu sichern und die Haftpflichtproblematik bei Hebammen und anderen Gesundheitsberufen entschlossen anzupacken. Die Grünen wollten erreichen, dass die Krankenkassen die aus den erhöhten Haftpflichtprämien resultierenden Kostensteigerungen bei den freiberuflichen Hebammen in der Vergütung der Geburtshilfe abbilden. Zudem sollte das Modell eines Haftungsfonds oder einer Regressbeschränkung als Übergangslösung geprüft werden. Der Bundestag folgte Empfehlungen des Gesundheitsausschusses (18/8426).

Besteuerungsverfahren vereinfacht: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 12. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (18/7457) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/8434) angenommen. Danach müssen Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werden. Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben. Allerdings müssen Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat rechnen. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Kein Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt. Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt entfällt weitgehend. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzämtern angefordert werden können. Ebenso ist vorgesehen, Steuererklärungen automatisiert zu bearbeiten. Der Schriftverkehr soll weitgehend auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen können. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition fand ein Entschließungsantrag der Grünen (18/8436), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht zur Grundlage bei der Steuerveranlagung zu machen.

Regionalisierungsmittel werden nicht erhöht: Mit 453 Nein-Stimmen bei 117 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Bundestag am 12. Mai einen Antrag der Linken (18/8074) abgelehnt, drohende Streckenstilllegungen zu verhindern und die sogenannten Regionalisierungsmittel zu erhöhen. Er folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/8362). Die Linken wollten das Regionalisierungsgesetz so ändern, dass die Regionalisierungsmittel rückwirkend zum 1. Januar 2016 um 500 Millionen Euro auf 8,5 Milliarden Euro erhöht werden und die jährliche Steigerungsrate auf zwei Prozent festgelegt wird, um eine Benachteiligung Ostdeutschlands und drohende Streckenstilllegungen zu verhindern. Die Regionalisierungsmittel aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes stehen den Ländern zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung. 

Behindertengleichstellungsrecht novelliert: Gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 12. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (18/7824) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/8428) angenommen. Die wesentlichen Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes betreffen die Anpassung des Begriffs der Behinderung an den Wortlaut der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Verbesserung der Barrierefreiheit durch Aufnahme von Bestimmungen im Bereich Bau, Informationstechnik und bei institutionellen Förderungen durch die Bundesverwaltung, die Aufnahme der Leichten Sprache, die Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt, die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Hinzu kommt ein kostenfreies Schlichtungsverfahren, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist und für Einzelpersonen zur Verfügung steht. Die Definition von Barrierefreiheit wird erweitert, indem Hilfsmittel wie Blindenführ- oder Assistenzhunde zugelassen werden. Mit 451 Nein-Stimmen bei 121 Ja-Stimmen und einer Enthaltung lehnte das Parlament einen Änderungsantrag der Grünen (18/8432) ab, in dem unter anderem gefordert wurde, dass auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden soll. Mit 448 Nein-Stimmen bei 120 Ja-Stimmen wies der Bundestag zudem einen Entschließungsantrag der Linken (18/8433) zurück. Die Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, Partizipation ernst zu nehmen und die Vorschläge der Verbände der Menschen mit Behinderung nicht nur anzuhören, sondern auch zu berücksichtigen. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/7874), die Regelungen des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes besser mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern zu verknüpfen. Mit dem gleichen Abstimmungsverhalten scheiterten die Grünen mit einem Antrag (18/7877), die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht voranzutreiben und private Anbieter zur schrittweisen Umsetzung von Barrierefreiheit zu verpflichten.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 12. Mai Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 309 bis 312 übernommen (18/8253, 18/8254, 18/8255, 18/8256).

Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. Mai ohne Aussprache beschlossen, in einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme abzugeben und den Bundestagspräsidenten gebeten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (18/8410). Mit einer Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: 2 BvR 2453/15) wendet sich die Beschwerdeführerin gegen einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), mit dem ihr Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Richterwahlausschusses vom 5. März 2015 und die Zustimmung des Bundesjustizministers, nicht sie, sondern einen Mitbewerber zum Richter am Bundesgerichtshof zu wählen, abgelehnt wurde. Die Beschwerdeführerin, eine Richterin am Oberlandesgericht, rügt, dass der Beschluss des OVG sie in ihren Grundrechten aus Artikel 33 Absatz 2 sowie Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes verletze. Das OVG hat unter anderem ausgeführt, dass Richterwahlausschüsse bei ihrer Entscheidung zwar an Artikel 33 Absatz 2 gebunden seien. Auswahlentscheidungen von Richterwahlausschüssen unterschieden sich indes maßgeblich von Auswahlentscheidungen der Exekutive im Hinblick auf die Besetzung von Beamten- oder Richterstellen. Rechtsgrundlage der Entscheidung sei Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes, zu dem die Vorschrift des Artikels 33 Absatz 2 bei der Auswahl von Bundesrichtern in einem Spannungsverhältnis stehe.

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden geändert: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 12. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden vom 12. April 2012 (18/8208) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/8400) angenommen. Bisher stand das Besteuerungsrecht für Vergütungen, die für unselbstständige Arbeit an Bord von Seeschiffen und Flugzeugen im internationalen Verkehr sowie an Bord von Schiffen im Binnenverkehr geleistet werden, ausschließlich dem Vertragsstaat zu, in dem das sogenannte Bordpersonal ansässig ist. Nach der Änderung können die Vergütungen des Bordpersonals auch in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das das Schiff oder Luftfahrzeug betreibt. Das Änderungsprotokoll enthält auch eine erläuternde Regelung zum Schwellenwert von 15.000 Euro, nach dem sich das Besteuerungsrecht des Vertragsstaats beurteilt, aus dem beispielsweise Ruhegehälter, ähnliche Vergütungen oder Renten bezogen werden.

Bundesrecht bereinigt: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 12. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (18/7989) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/8423) angenommen. Damit werden veraltete Vorschriften, die keine praktische Wirkung mehr entfalten, aus dem Bundesrecht entfernt. Laut Bundesregierung haben die entfernten Vorschriften die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht belastet und die Rechtsanwendung erschwert.

Gebührenrecht des Bundes: Der Bundestag hat am 12. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (18/7988) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/8431) bei Enthaltung der Opposition angenommen. Das Gesetz regelt die Aufhebung oder Änderung der bisherigen Gebührenregelungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums zum 1. Oktober 2019. Ursprünglich sollten die bisherigen gebührenrechtlichen Regelungen am 14. August 2016 zugunsten einer Besonderen Gebührenverordnung des Innenministeriums außer Kraft treten. Dieser Zeitpunkt wurde nun auf den 1. Oktober 2019 verschoben.

Ressortabstimmung zu Fluchtursachen: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 12. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/6772) abgelehnt, die interministerielle Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Fluchtkrise in Drittstaaten zu verbessern. Er folgte dabei einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/8430). Die Grünen hatten die Bundesregierung aufgefordert, die Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Auswärtigen Amt zu stärken und vor allem die Zusammenarbeit beim Übergang von der humanitären Hilfe zur langfristigen Entwicklungszusammenarbeit besser aufeinander abzustimmen. (vom/13.05.2016)

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