+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Parlament

Opposition: Lobbyisten sollen sich registrieren

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Die Opposition will, dass sich Interessenvertreter registrieren lassen. (picture-alliance)

Für mehr Transparenz im Umgang mit politischen Interessenvertretern – sogenannten Lobbyisten – plädieren die Oppositionsfraktionen. In eigenen Anträgen (Linksfraktion: 18/3842, Bündnis 90/Die Grünen: 18/3920) wird die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters gefordert. Am Freitag, 10. Juni 2016, im Anschluss an die um 12.40 Uhr beginnende 45-minütige Debatte, stimmt der Bundestag über die Vorlagen ab. Bei der ersten Lesung zu den beiden Anträgen im März 2015 stießen die Anträge auf Ablehnung bei der Unionsfraktion. Sympathien für das Ansinnen der Oppositionsfraktionen waren hingegen bei der SPD-Fraktion zu erkennen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Linke will zur Registereintragung verpflichten

Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollen die Lobbyisten die sanktionsbewehrte Pflicht haben, sich in das Register einzutragen. Als Lobbyisten sollen laut Vorlage alle natürlichen oder juristischen Personen gelten, die auf die Entscheidungen im Bereich der Bundesregierung und des Bundestages unmittelbar Einfluss ausüben wollen und zu diesem Zweck Kontakte beispielsweise mit Parlaments- oder Regierungsmitgliedern oder ihren Mitarbeitern „vorbereiten, anbahnen, durchführen oder nachbereiten“.

Um sicherzustellen, dass Betroffene sich weiterhin ohne Verwaltungsaufwand jederzeit politisch zu Wort melden können, sollen Ausnahmen vorgesehen werden können, „soweit die Lobbyarbeit geringe Finanz- oder Zeit-Schwellenwerte nicht überschreitet“.

Grüne: Pflichtregistrierung und freiwillige Registrierung

Nach Ansicht der Grünen soll bei der Definition des registrierungspflichtigen Interessenvertreters das entscheidende Kriterium die Absicht sein, „Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen“. Lobbyisten, deren Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, sollen der Vorlage zufolge nicht registrierungspflichtig sein, sich aber freiwillig registrieren lassen können.

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Grünen Daten zu den Lobbyisten, zu ihren Arbeitgebern und zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Zudem soll das Register laut Antrag unter anderem „Daten zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen“ enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.

„Beiträge von Lobbyisten müssen deutlich werden“

Während der ersten Lesung zu den Anträgen herrschte Einigkeit in der Feststellung, dass Lobbyarbeit nicht grundsätzlich abzulehnen sei. Problematisch werde Lobbyismus, „wenn er Einzelinteressen unlautere Vorteile verschafft, beispielsweise durch viel Geld, das in Kampagnen gesteckt wird, oder durch einen privilegierten Zugang zu Ministerien, insbesondere dann, wenn strategische Planungen anstehen“, sagte Dr. Petra Sitte (Die Linke). Beiträge, die beispielsweise von Lobbyisten zu Gesetzentwürfen oder anderen Vorlagen geleistet wurden, müssten für das Parlament deutlich werden, „und zwar bevor wir diese Gesetze hier behandeln“, sagte Sitte.

Die Einführung eines Lobbyregisters sei eine ganz zentrale Maßnahme im Sinne der Transparenz, die im Deutschen Bundestag gelten sollte, befand Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen). „Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, denn Transparenz bedeutet für unser Parlament einen Schutz, da so Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist“, sagte sie. Diese Pflicht, mit Informationen offen umzugehen, gelte dann auch für Unternehmen, für Verbände, für Institutionen, für die Kirchen und für Gewerkschaften. „Insgesamt profitieren wir alle gemeinsam davon“, sagte sie.

CDU/CSU: Schaufensteranträge

Von einem „alten Hut“ und „Schaufensteranträgen“ sprach hingegen Bernhard Kaster (CDU/CSU). Transparenz im Deutschen Bundestag sei für seine Fraktion „eine Selbstverständlichkeit“. Kaster warf der Opposition vor, zwischen guten Interessen und bösen Interessen zu unterschieden. „Böse Interessenvertreter nennt man Lobbyisten, gute Interessenvertreter nennt man Nichtregierungsorganisationen“, sagte Kaster.

Das schon existierende Verbänderegister reicht aus Sicht von Sonja Steffen (SPD) nicht aus. In diesem Register seien keine Kommunikationsagenturen aufgeführt und auch keine Anwaltskanzleien zu finden. Außerdem sei die Aufnahme in das Verbänderegister freiwillig. Steffen sagte weiter: „Seriöse Politikberater scheuen kein Register, weil es die Transparenz ihrer Arbeit betont und den Ruf der Interessenvertreter in der Öffentlichkeit nur verbessern kann.“ (hau/06.06.2016)

Marginalspalte