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Inneres

Antiterrorpaket soll beschlossen werden

Das Gebäude des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln-Chorweiler

Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln-Chorweiler (pa/Geisler-Fotodienst)

Die Koalition will, dass der Bundestag am Freitag, 24. Juni 2016, über das neue Antiterrorpaket der schwarz-roten Regierungskoalition entscheidet. Zu der abschließenden 45-minütigen Debatte, die gegen 15.05 Uhr beginnen soll, liegt dem Parlament der von CDU/CSU und der SPD eingebrachte Gesetzentwurf „zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ (18/8702) vor. Danach sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse eingeräumt werden zur Einrichtung gemeinsamer Dateien „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedstaaten“. Über den Gesetzentwurf soll auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/8917) abgestimmt werden. Die Aufsetzung des Tagesordnungspunkt wurde nach einer Geschäftsordnungsdebatte am Freitag beschlossen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr

Ferner soll die Bundespolizei wie bereits „nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt“ die Befugnis erhalten, sogenannte verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen.

Vorgesehen ist zudem, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Kunden, die sogenannte Prepaid-Telefonkarten kaufen, anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Zur Erhebung der Identitätsdaten sind sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet.

Darüber hinaus sollen unter anderem Strafbarkeitslücken geschlossen werden, „die bei der Unterstützung der Weiterbetätigung verbotener Vereinigungen bestehen“. (sto/23.06.2016)

 

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