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Wirtschaft

Opposition befürchtet Energiewende-Stillstand

Die Energiewende eilt von Rekord zu Rekord. Dass dies so bleiben wird, stellten Vertreter der Koalitionsfraktionen in einer Energiedebatte des Deutschen Bundestages am Freitag, 24. Juni 2016, heraus. Die Oppositionsfraktionen befürchten statt dessen, dass die Energiewende nach Verabschiedung des von der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (18/8860) zum Stillstand kommen könnte. Der Bundestag überwies den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse. Der Entwurf ist wortgleich mit dem gleichlautenden, bereits von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/7732). 

SPD: Wir werden die Energiewende zum Erfolg bringen

„Wir wollen und wir werden die Energiewende in Deutschland zum Erfolg bringen. Sie ist bereits heute ein Erfolg“, stellte Hubertus Heil (SPD) fest. Die erneuerbaren Energien hätten inzwischen einen Marktanteil von 33 Prozent.

Da könne nicht mehr von „Markteinführung“ geredet werden, sondern mit dem marktwirtschaftlichen System der Ausschreibung werde von einer Preis- auf eine Mengensteuerung umgeschaltet. Das Ziel sei 45 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2025.

Linke: Falsche Prioritätensetzung

„Es wäre ehrlicher gewesen, von einem Energiewende-Verhinderungsgesetz zu sprechen“, erklärte Katja Kipping (Die Linke). Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) werde zum „Bremsklotz für die Energiewende“. Kipping zeigte sich besonders verärgert, dass Bürgerenergieprojekte keine Chance mehr hätten. Großkonzerne könnten Planungskosten aus der Portokasse bezahlen, kleine Bioenergiedörfer und Genossenschaften könnten es sich nicht leisten, in Planungen zu investieren, dann möglicherweise die Ausschreibung zu verlieren und auf den Kosten sitzenzubleiben.

„Insofern bricht dieses schwarz-rote Gesetz der Bürgerenergie das Genick. Sie rollen den Finanzinvestoren den Teppich aus. Das ist die falsche Prioritätensetzung.“

CDU/CSU: Kosten der Energiewende im Blick halten

Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) rief dazu auf, die Kosten der Energiewende im Blick zu halten. „Sie wollen einfach nicht wahrhaben, dass wir reformieren müssen.“ Mittlerweile würden die erneuerbaren Energien mit 25 Milliarden Euro im Jahr subventioniert. Das summiere sich in 20 Jahren auf 500 Milliarden Euro, die überwiegend von den kleinen Leuten bezahlt werden müssten.

Fuchs sprach in seinem Beitrag auch Umwelt- und Naturschutzaspekte an. Er finde es unerträglich, was in deutschen Wäldern passieren. „Im Hunsrück werden hektarweise Wälder abgeholzt.“ Und wenn zum Beispiel in Koblenz ein Baum umgesägt werden solle, müssten dafür Dutzende Anträge gestellt werden. Das sei nicht konsequent und schon gar nicht ökologisch.

Grüne: Probleme gehen auf Seehofer zurück

Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) rief Fuchs zu, „Unsinn“ zu verbreiten: „Jeder Siebtklässler kann qualifizierter reden, als Sie das hier tun.“ Wenn Fuchs problematisiere, dass Schleswig-Holstein mit erneuerbaren Energien mehr Energie produziere als es verbrauche, dann werde unterschlagen, dass das während des Betriebs von Atomkraftwerken auch so gewesen sei.

Zum Gesetzentwurf stellte Krischer fest, dass die Klimaschutzziele definitiv und endgültig nicht mehr erreicht werden könnten. „Es ist doch ein Unding, dass die Welt auf Erneuerbare setzt und nur in Deutschland fahren wir in die andere Richtung.“

Das Kostenargument wies Krischer zurück: „Für die 20 Milliarden kriegen wir ein Drittel nachhaltige Stromversorgung.“ Probleme beim Netzausbau gingen auf den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer zurück, der den Leitungsbau blockiere und damit auch die erneuerbaren Energien ausbremse.

Minister: Größter Zubau in der Geschichte des EEG

Bundeswirtschaftsminister Gabriel warf den Grünen vor, die gleichen Reden schon 2014 bei der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gehalten und den drohenden Niedergang der erneuerbaren Energien an die Wand gemalt zu haben. Tatsächlich habe es aber seitdem den größten Zubau in der Geschichte des EEG gegeben.

Zugleich hätten die Kosten gesenkt werden können. Der Anteil der erneuerbaren Energien werde von 33 Prozent auf vermutlich über 45 Prozent im Jahr 2025 gesteigert. „Das ist doch kein Ausbremsen“, sagte Gabriel und fuhr fort: „Die Behauptung, diese Entwicklung der erneuerbaren Energien beschädigte die Klimaschutzziele in Deutschland, ist schlicht falsch.“

Zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung

Mit der EEG-Novelle soll der Ausbaukorridor eingehalten werden, versichert die Bundesregierung in dem Entwurf. Die Ausschreibungen sollen auch nicht zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme wegen Engpässen im Stromnetz beitragen, die dazu führen, dass Stromerzeugungsanlagen vor allem in Norddeutschland abgeregelt werden müssen. Daher will die Regierung eine Regelung einführen, dass diese Strommengen nicht mehr abgeregelt, sondern vor Ort als zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung genutzt werden können. Außerdem soll durch die Ausschreibungen die Akteursvielfalt nicht gefährdet werden. 

Neben der Einführung einer Bagatellgrenze von 750 Kilowatt soll daher Wert auf einfach gehaltene Ausschreibungsunterlagen gelegt werden, um Bürgerenergiegenossenschaften und andere kleine Akteure nicht gegenüber großen Produzenten zu benachteiligen. Außerdem wird zur besseren Vermarktung von Ökostrom die Möglichkeit einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt, da regionale und lokale Vermarktungsmodelle die Entwicklung und Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern würden.

„Steter und planbarer Ausbau“

Zu den Ausschreibungsvolumina legt der Gesetzentwurf fest: Für Fotovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 Megawatt ausgeschrieben werden, wobei kleine Anlagen (bis 750 Kilowatt) nicht einbezogen werden. Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von 2017 bis 2019 2.800 Megawatt und steigen danach auf 2.900 Megawatt. „Dies sichert somit einen steten und planbaren Ausbau“, schreibt die Bundesregierung.

Für Windenergieanlagen auf See sollen ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden. Geplant sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 Megawatt in den Jahren 2021 bis 2030. Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt werden ebenfalls Ausschreibungen eingeführt. Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen. (hle/24.06.2016)

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