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Parlament

Diese Woche im Plenum des Bundestages

Nächste Sitzung: Dienstag, 6. September, 10 Uhr

Nächste Sitzung: Dienstag, 6. September, 10 Uhr (DBT/photothek.net)

Von Mittwoch, 6. Juli, bis Freitag, 8. Juli 2016, debattiert der Bundestag unter anderem über den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben sowie über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Am Donnerstag gibt Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) eine Regierungserklärung zum bevorstehenden Nato-Gipfel in Warschau ab. Auf der Tagesordnung stehen zudem die Verabschiedung eines Integrationsgesetzes und ein Antrag der Fraktion Die Linke, Waffenexporte in die Golfregion zu verbieten, Die Tagesordnung ist vorläufig und kann noch geändert werden.

Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. 

Mittwoch, 6. Juli 

Regierungsbefragung: Die Sitzung beginnt um 13 Uhr. Nach der Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/8832, 18/8972) ohne Aussprache an die Ausschüsse wird die Bundesregierung über die vorangegangene Kabinettsitzung sowie zu aktuellen Themen berichten. Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) stellt den Gesetzentwurf zum Weltklima-Abkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 vor. 35 Minuten sind dafür vorgesehen.

Fragestunde: Ab 13.40 Uhr folgt die zweistündige Fragestunde, in der schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (18/8998, 18/9024) von Vertretern der Bundesregierung mündlich im Plenum beantwortet werden.

Aktuelle Stunde: Es folgt ab 15.40 Uhr eine von der Linken verlangte Aktuelle Stunde zum Thema „Keine Ceta-Ratifizierung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat“.

Neuregelung des Mutterschutzrechts: Gegen 16.45 Uhr geht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzes (18/8963) in die erste Lesung, die 45 Minuten dauern wird. Ziel der Reform ist es laut Bundesregierung, neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umzusetzen und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz zu berücksichtigen. Dadurch soll „der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entscheidend entgegengewirkt“ werden. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen zu verlängern. Außerdem soll der gesundheitliche Mutterschutz künftig auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule einbeziehen.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 17.30 Uhr.

Donnerstag, 7. Juli 

Regierungserklärung zum Nato-Gipfel: Der Sitzungstag beginnt um 9 Uhr mit einer 20-minütigen Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) zum Nato-Gipfel am 8. und 9. Juli in Warschau. Beim Nato-Gipfeltreffen in der polnischen Hauptstadt kommen die Staats- und Regierungschefs der 28 Nato-Mitgliedstaaten zusammen, um unter anderem über die Positionierung des Verteidigungsbündnisses gegenüber Russland zu beraten. Abgestimmt wird über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/9086), sich für ein weiteres Festhalten der Nato an der Nato-Russland-Akte sowie für einen Stopp des Nato-Raketenabwehrsystems einzusetzen. Die Aussprache über die Regierungserklärung soll 85 Minuten dauern. 

Schutz der sexuellen Selbstbestimmung: Ab 10.45 Uhr beraten die Abgeordneten eine Stunde lang abschließend über drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (18/8210, 18/8626), der Fraktion Die Linke (18/7719) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5384) zur Stärkung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Die geltende Strafvorschrift setzt voraus, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen nötigt. Die Bundesregierung möchte mit ihrer Novelle mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ diese als „unzureichend“ charakterisierte Rechtslage ändern. Zudem will sie damit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden. Diese sogenannte Istanbul-Konvention, die von Deutschland gezeichnet wurde, verlangt, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Konkret sieht der Gesetzentwurf der Regierung vor, dass sich strafbar macht, wer eine „Lage, in der eine andere Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist, aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet“, dazu ausnutzt, sexuelle Handlungen an dieser Person vorzunehmen oder an sich von dieser Person vornehmen zu lassen. Auch die Gesetzentwürfe von Linksfraktion und Grünen-Fraktion haben das Ziel, bestehende Gesetzeslücken im Sexualstrafrecht zu schließen, verfolgen aber andere Lösungsansätze als der der Regierung. Zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/9097) sind drei namentliche Abstimmungen angekündigt.

Vereinbarkeit von Arbeit und Leben: Um 12.10 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Zeit für mehr – Damit Arbeit und Leben besser zusammen passen“ (18/9007). Darin wird die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zu einem Gesetz weiterzuentwickeln, „das mehr Zeit für Kinder durch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit befördert“. Auch das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz sowie das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sollen nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion so ausgestaltet werden, dass sie einen möglichst selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Zeit erlauben. Ziel müsse die Entwicklung einer  Arbeitszeitkultur sein, die zum Familienleben im 21. Jahrhundert passe. Eine Stunde ist für die Aussprache vorgesehen.

Regulierung des Prostitutionsgewerbes: Ab 13.30 Uhr debattieren die Abgeordneten 45 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (18/8556). Ziel ist es laut Bundesregierung, das Prostitutionsgewerbe schärfer zu reglementieren, um Prostituierte besser vor Ausbeutung, Gewalt und Gesundheitsschäden zu schützen. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht vor. Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/7236), in dem gefordert wird, die „Selbstbestimmungsrechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern“ zu stärken, sowie über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7243), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Gesetz zur Regulierung der Prostitutionsstätten vorzulegen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/9036 neu, 18/9080) und einen Entschließungsantrag der Grünen (18/9071). Die Grünen fordern, auf Regelungen zu verzichten, die Verpflichtungen für Prostituierte begründen, ohne ihrem Schutz zu dienen.

Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK): Ab 14.15 Uhr wird der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des GAK-Gesetzes (18/8578, 18/8958) abschließend beraten. Mit der Änderung sollen die so genannten Agrarumweltmaßnahmen um „Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union“ erweitert werden. Dazu zählen unter anderem Fördermöglichkeiten in den ländlichen Tourismus außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe, zur Umnutzung nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz sowie Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderung damit, dass viele ländliche Gebiete aufgrund unzureichender oder fehlender Infrastruktur in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung stagnieren oder sich in einer Abwärtsspirale befinden würden. Ein Eingreifen sei notwendig, weil diese Entwicklung den „Fortbestand einer vielfältigen, leistungs- und wettbewerbsfähigen sowie umweltgerechten Land- und Forstwirtschaft“ gefährde. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/9074) und über einen Entschließungsantrag der Linken (18/9102), die Förderung jährlich um 200 Millionen Euro aus Bundesmitteln zu erhöhen. 45 Minuten sind für die Debatte vorgesehen.

Sicherheits- und Friedenspolitik: Um 15 Uhr stimmen die Abgeordneten über drei Anträge der Fraktion Die Linke zur Sicherheits- und Friedenspolitik ab. In ihrem Antrag mit dem Titel „Die Nato durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen“ (18/8656) fordert sie die Bundesregierung auf, als ersten Schritt auf diesem Weg den Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der Nato zu beschließen, das Nato-Truppenstatut zu kündigen und mit den USA, Großbritannien und Frankreich den Abzug ihrer Truppen, insbesondere auch all ihrer nachrichtendienstlichen Niederlassungen, aus der Bundesrepublik zu vereinbaren. In der Begründung des Antrags bezeichnet die Linksfraktion „die Abkehr vom militärischen Interventionismus im Umgang mit den Konflikten im Süden und ein Ende der militärischen Drohgebärden gegenüber Russland“ für „politisch geboten“ und „zeitlich dringlich“. In ihrem Antrag „Keine Verlegung von Bundeswehr-Einheiten nach Litauen“ (18/8608, 18/8733) fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, alle Planungen einer Beteiligung der Bundeswehr an der von der Nato vorgesehenen Aufstellung von vier neuen Bataillonen in den baltischen Staaten und Polen zu stoppen und beim kommenden Nato-Gipfel in Warschau gegen die Stationierungen zu stimmen. Im dritten Antrag (18/9028) geht es der Linken darum, die in der Türkei stationierten Bundeswehreinheiten nach Deutschland zurückzuholen. 45 Minuten wird die Aussprache dauern. 

Bekämpfung des Menschenhandels: Ab 15.45 Uhr debattieren die Abgeordneten 45 Minuten lang über zwei Gesetzentwürfe zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Mit ihrem Gesetzentwurf (18/4613) will die Bundesregierung die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 umsetzen. Er sieht vor, die Strafbarkeit des Menschenhandels zu erweitern. Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar. Dem Entwurf zufolge soll künftig der Tatbestand des Menschenhandels auch dann erfüllt sein, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll künftig nach den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch (Paragrafen 232, 233) bestraft werden können. Laut Begründung der Bundesregierung greift in diesen Fällen bisher nur das Transplantationsgesetz. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/9095). Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3256), mit dem die im Jahr 2008 in Kraft getretene Europaratskonvention gegen Menschenhandel umgesetzt werden soll, sieht unter anderem vor, dass Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Opfer von Menschenhandel wurden. Damit würden sie anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, schreibt die Fraktion. Der Innenausschuss hat empfohlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen (18/9077).

Urheberrecht: Ab 16.30 Uhr debattiert der Bundestag 45 Minuten lang in erster Lesung über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Reform des Urheberrechts (18/8245). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen. Sie soll einen umfassenden Zugang zum Wissensbestand praxistauglich regeln und vereinfachen und die zulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werks für Lehr- und Lernzwecke oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinen kommerziellen Zwecken dient. Zur Begründung für den Vorstoß heißt es, dass modernes Lernen, Lehren und Forschen auf ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht angewiesen sei. Doch noch immer bestünden urheberrechtliche Hindernisse, die Studenten, Lehrenden, Lernenden und Wissenschaftlern den Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien erschwerten.

Integrationsgesetz: Im Anschluss beraten die Abgeordneten ab 17.55 Uhr 45 Minuten lang abschließend über den Entwurf eines Integrationsgesetzes, der zunächst von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/8615) und dann von der Bundesregierung (18/8829, 18/8883) in wortgleicher Fassung in den Bundestag eingebracht wurde. Der Entwurf sieht ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, um eine bessere Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu erreichen. So sollen unter anderem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie von „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“ – zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Ferner sollen Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Zugleich soll eine Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge von Integrationsleistungen abhängig gemacht werden. Abgestimmt wird zudem über insgesamt sieben Anträge der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu verschiedenen Aspekten der Integration von Flüchtlingen. Während sich ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6644) sowie zwei Anträge der Grünen-Fraktion (18/7653, 18/7651) mit der Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt befassen, steht in drei weiteren Anträgen der Grünen-Fraktion (18/6198, 18/6354, 18/7049) sowie in einem Antrag der Linksfraktion (18/6192) der Zugang zu Bildung von Flüchtlingen im Fokus. Abgestimmt wird über Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/9090) sowie des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18/9101, 18/9022) sowie über einen Entschließungsantrag der Linken (18/9103). Darin heißt es, um Flüchtlingen den Weg in Arbeit, Bildung und Integration zu ermöglichen, seien Diskriminierungen und Hürden beim Arbeitsmarkt- und Bildungszugang abzubauen. Nötig seien eine bessere finanzielle Ausstattung der Arbeitsförderung sowie die Schaffung von zusätzlichen Schul- und Studienplätzen oder die Ausbildung von Lehrkräften. Zudem seien wirksame Maßnahmen gegen Lohndumping zu ergreifen. Dabei seien deutlich mehr bundespolitisches Engagement und bundespolitische Finanzierung erforderlich.

Ausbau inklusiver Bildung: Mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke zum Ausbau der inklusiven Bildung beschäftigt sich der Bundestag ab 18.45 Uhr in erster Lesung, die 30 Minuten dauert. Während die Fraktion in der einen Vorlage (18/8420) die Bundesregierung auffordert, den Ausbau inklusiver Schulen zu fördern, macht sie sich in der anderen (18/8889) für den Ausbau der inklusiven Bildung in der Kindertagesbetreuung stark.

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer: In namentlicher Abstimmung entscheiden die Abgeordneten am Ende der um 19.15 Uhr beginnenden Debatte über einen Antrag der Bundesregierung (18/8878), die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Operation Sophia (EUNAVFOR MED) zum Kampf gegen Schleuser im südlichen und zentralen Mittelmeer zu erweitern. Neben der bisherigen Aufgabe, Menschenschmuggel und Menschenhandelsnetzwerke zu unterbinden, soll sich die Bundeswehr am Informationsaustausch, an der Ausbildung und am Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine beteiligen sowie auf Hoher See zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen beitragen. Wie aus dem Antrag hervorgeht, sollen dafür wie bisher bis zu 950 Soldaten eingesetzt werden können. Die Kosten des bis Ende Juni 2017 laufenden Mandats werden auf 45,3 Millionen Euro beziffert. 40 Minuten sind für die abschließende Beratung des Antrags vorgesehen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/9035) und über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/9069), die Seenotrettung als oberste Priorität des Einsatzes deutscher Soldatinnen und Soldaten im Mittelmeer festzuschreiben.

Geschlechtergerechte Haushaltspolitik: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Gender Budgeting als Instrument von Good Governance“ (18/9042) geht um 19.55 Uhr in die erste Lesung, die 30 Minuten dauern wird. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine transparente und geschlechtergerechte Haushaltspolitik einzusetzen. Als Gender Budgeting wird die Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Aspekten in allen Phasen der Haushaltsaufstellung und des Haushaltsvollzugs bezeichnet.

Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich: Ab 20.25 Uhr berät der Bundestag 30 Minuten lang abschließend über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich (18/8334). Damit soll die Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Regelungen betreffen die Struktur der Eisenbahn, den Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen und die Erhebung von Entgelten für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Ebenfalls angepasst werden soll der Bereich der Genehmigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen, die wie bisher im Allgemeinen Eisenbahngesetz geregelt werden sollen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/9099).

Stuttgart 21: 30 Minuten lang berät der Bundestag ab 20.55 Uhr über drei Anträge der Oppositionsfraktionen zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/7566) den Ausstieg aus Stuttgart 21, um die Deutsche Bahn AG vor einem finanziellen Desaster zu bewahren. Dazu soll die Bundesregierung in ihrer Rolle als Vertreterin des Alleineigentümers der Deutschen Bahn AG darauf hinwirken, dass diese einen sofortigen Stopp und den Ausstieg aus dem Projekt Stuttgart 21 beschließt und auch schnellstmöglich vollzieht, um wirtschaftlichen Schaden von dem Unternehmen abzuwenden. Dazu hat der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9085). In einem zweiten Antrag (18/5406) fordert die Linksfraktion mit Blick auf den im Bau befindlichen Tiefbahnhof in Stuttgart die Bundesregierung auf, die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung zu ändern, um die Sicherheit im Eisenbahnverkehr zu erhöhen. Konkret soll Paragraf 7 Absatz 2 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung so geändert werden, dass die Längsneigung von Bahnhofsgleisen bei Neubauten im Regelfall 0,5 Promille nicht überschreitet. Stuttgart 21 werde den bisherigen Planungen zufolge eine für die Sicherheit des Bahnverkehrs bedenkliche Längsneigung von 15,1 Promille und somit eine mehr als sechsfache Überschreitung des Grenzwerts aufweisen. Daher sei laut Gutachten „alle viereinhalb bis fünfeinhalb Jahre mit einem gravierenden Schadenseintritt zu rechnen“, heißt es in der Vorlage. Auch dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (18/9098). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert in ihrem Antrag (18/9039) ebenfalls Bedenken gegenüber Stuttgart 21 und fordert die Bundesregierung auf, das Bahnhofsprojekt „kritisch zu prüfen“.

Debatten, deren Reden zu Protokoll gegeben werden:

Austausch steuerrelevanter Daten von Unternehmen: Ab etwa 21.25 Uhr wird in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der „Mehrseitigen Vereinbarung“ vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (18/8841) aufgerufen. Ziel ist es, Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten auszutauschen, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze und der damit einhergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit von nur national agierenden Unternehmen entgegenzuwirken.

Nachtzugverkehr für klimaverträgliche Fernreisen: Im Anschluss wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/7904) aufgerufen, in dem sie einen sofortigen Stopp des Abbaus des Nachtzugnetzes fordert. Nachtzüge stellten auf weiten Strecken oft die einzige Möglichkeit für eine klimafreundliche Reise dar, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Die lange Reisezeit würde die gleiche Reise mit Tageszügen oft sehr unattraktiv machen, so dass als Alternative häufig nur der Flugverkehr bleibe. Deshalb müsse die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die seit dem 1. Januar 2014 aus dem Fahrplan der Deutschen Bahn genommenen Nachtzug-Verbindungen wieder aufgenommen werden.

Strafbarkeit von Sportwettbetrug: Danach wird in erster Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches (18/8831) aufgerufen. Damit soll Sportwettbetrug, definiert als Manipulationsabsprache bei Wettbewerben, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, strafbar werden. Als Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben sollen zudem künftig Absprachen zur Beeinflussung von hochklassigen Profisport-Veranstaltungen geahndet werden, auch wenn kein Bezug zu Wetten feststellbar ist. Um die beiden neuen Straftatbestände im Strafgesetzbuch festzuschreiben, soll dieses dem Entwurf zufolge um zwei neue Paragrafen 265c und 265d ergänzt werden. 

Rente aus Beschäftigung in einem Ghetto: Im Anschluss geht der von der Fraktion Die Linke eingebrachte Gesetzentwurf zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (18/9029) in die erste Lesung. Er bezieht sich auf das gleichnamige Gesetz, das 2002 vom Bundestag verabschiedet und letztmals 2014 geändert wurde. Danach gelten für Verfolgte des Nationalsozialismus Beschäftigungszeiten in einem Ghetto unter bestimmen Voraussetzungen als deutsche Beitragszeiten. Laut Linksfraktion benachteiligt es in seiner jetzigen Form allerdings insbesondere Roma und „damit ausgerechnet die ärmste Opfergruppe“.  

Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze: Über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (18/8332) wird danach abgestimmt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Netzbetreibern Ansprüche auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen einzuräumen. Dazu gehören unter anderem Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze. Ziel ist es, die Kosten für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze zu senken. Zur Abstimmung liegen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/9023) und ein Entschließungsantrag der Grünen vor (18/9070). Die Grünen wollen unter anderem, dass die Kosten nicht einseitig zulasten von Ländern, Kommunen und Versorgungsunternehmen gestaltet werden. 

Änderung des Bundesmeldegesetzes: Im Anschluss wird der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (18/8620) aufgerufen und abgestimmt. Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, soll die Einhaltung der Abmeldepflicht durch die Möglichkeit einer elektronischen Abmeldung erleichtert werden und die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung entfallen. Ferner soll unter anderem bei der automatisierten Melderegisterauskunft das Geschlecht wieder als Suchkriterium aufgenommen werden. Der Innenausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9087).

Änderung betäubungsrechtlicher Vorschriften: Es folgt die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (18/8965). Mit dem Gesetzentwurf soll es laut Regierung „schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird“. In erster Lesung mitberaten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6361), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den „Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend“ zu gewährleisten. Laut Fraktion sind die Restriktionen bei der Verschreibung von Cannabis als Medizin ideologisch begründet und müssten schnell aufgehoben werden, um Menschen mit schweren Erkrankungen mit Cannabis oder Cannabinoiden versorgen zu können.  

Radargeschädigte der Bundeswehr und der NVA: Danach wird abschließend ein interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/9032) aufgerufen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Entschädigung für die Radargeschädigten der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR „noch weiter“ zu verbessern. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen eigenen Antrag vorgelegt (18/9027). Das Thema beschäftigt das Parlament seit 2002. Damals hatte der Verteidigungsausschuss des Bundestages das Verteidigungsministerium aufgefordert, eine unabhängige Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA einzusetzen. Diese so genannte Radarkommission legte in ihrem Abschlussbericht 2003 einen Kriterienkatalog vor, anhand dessen ein Zusammenhang zwischen dem Dienst an Radaranlagen und einer späteren Erkrankung rekonstruiert und etwaige Entschädigungsansprüche von Betroffenen ermittelt werden sollten. Das Verteidigungsministerium hatte damals angekündigt, die Empfehlungen der Kommission vollständig umzusetzen, doch gab es seither immer wieder Kritik an seiner Entschädigungspraxis. 

Friedensprozess in Kolumbien: Vor dem Hintergrund des dauerhaften Waffenstillstands, den die Regierung Kolumbiens und die linke Guerillaorganisation FARC am 23. Juni 2016 in der kubanischen Hauptstadt Havanna im Beisein von Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon geschlossen haben, werden im Anschluss zwei Anträge zur Umsetzung des Abkommens in dem südamerikanischen Land aufgerufen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (18/9033) die Bundesregierung auf, den Friedensprozess in Kolumbien weiterhin zu unterstützen. Auch die Fraktion Die Linke sieht in ihrem Antrag (18/9026) die Bundesregierung in der Pflicht, die Vereinten Nationen bei den nun notwendigen zivilen Maßnahmen zur Verifizierung des bilateralen Waffenstillstandes, der Niederlegung der Waffen und des Friedensabkommens zu unterstützen. Zugleich sei es notwendig, den Paramilitarismus in Kolumbien besser zu bekämpfen. In dem mehr als 50 Jahre dauernden Bürgerkrieg zwischen Armee, linken Guerillagruppen und rechten Paramilitärs verloren seit 1964 rund 220.000 Menschen ihr Leben.  

Änderung des SGB IV: Weiter geht es mit der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (18/8487), zu dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt hat (18/9088). Mit dem sechsten SGB-IV-Änderungsgesetz sollen die elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung vereinfacht werden. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem der Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, eine eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie die betriebs- und Zahlstellennummer und die Umsetzung einer elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland. Die Änderungsvorschläge gehen auf Ergebnisse eines Projekts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Titel „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) zurück. 

Errichtung eines Transplantationsregisters: Danach wird der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Errichtung eines Transplantationsregisters (18/8209), 18/8557) zur Abstimmung aufgerufen. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9083). Ziel ist es, die Organspendepraxis in Deutschland transparenter zu machen. In dem bundesweiten Register sollen transplantationsmedizinische Daten zentral gebündelt werden. So soll es etwa Informationen darüber geben, welches Spenderorgan zu welchem Empfänger am besten passt, und damit auch dazu beitragen, die Kriterien für Wartelisten und die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Derzeit warten mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, wobei die gespendeten Organe bei Weitem nicht ausreichen, um allen Patienten zu helfen. Nach Skandalen mit manipulierten Wartelisten an einigen deutschen Kliniken soll mit dem Gesetz auch das Vertrauen in die Organspende wieder gestärkt werden. Infolge der Skandale war seit 2012 die Zahl der Organspender deutlich zurückgegangen.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Es folgt die abschließende Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (18/8559). Damit sollen mehrere europarechtliche Vorschriften im Straßenverkehrsrecht ins nationale Recht umgesetzt werden. Dabei geht es unter anderem um die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte und um die Regelung der für die internetbasierte Zulassung erforderlichen Verfahren. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (18/9084).

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf: Danach steht die abschließende Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (18/8517) auf der Tagesordnung. Er sieht die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit und Pflegezeit für Beamte und Soldaten vor. Diese sollen laut Vorlage einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts „während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist“, erhalten. Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf „im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen“ werden. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/9078).

Deutsches Ressourceneffizienzprogramm: Die Unterrichtungen der Bundesregierung über die beiden Programme zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen (Deutsches Ressourceneffizienzprogramm und Deutsches Ressourceneffizienzprogramm II; 18/7777, 17/8965) werden anschließend abgestimmt. Der Regierung zufolge liegt Deutschland bei der Rohstoffproduktivität weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurück. Ursprünglich war bis 2020 eine Verdopplung der Rohstoffproduktivität gegenüber dem Jahr 1994 vorgesehen. Bisher sei diese jedoch lediglich um knapp 49 Prozent gestiegen. Das bisherige Tempo reiche nicht aus, um die beabsichtigte Verdoppelung zu erreichen, auch wenn es gelungen sei, das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffeinsatz zu entkoppeln, so die Regierung. Das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm hatte zum Ziel, Ressourcen im Hinblick auf Materialeffizienz besser zu nutzen. Es soll für den Zeitraum von 2016 bis 2019 als Deutsches Ressourceneffizienzprogramm II fortgeführt werden und dabei den Fokus  auch auf eine verbesserte Energieeffizienz lenken. Der Bericht führt dazu diverse Handlungsfelder auf, darunter Maßnahmen wie die Sicherung, Ausweitung und Fortentwicklung nachhaltiger Rohstoffversorgung. Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7047), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Ressourcenverschwendung zu stoppen und das nationale Ressourceneffizienzprogramm zukunftsfähig auszugestalten. So soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion der Ressourcenverschwendung mit zusätzlichen Steuern und Abgaben Einhalt geboten werden. Der Umweltausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9094).

Sachverständigenrecht in Familiensachen: Zum Schluss wird ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (18/6985) aufgerufen. Ziel ist es, die Qualität von Gutachten in Gerichtsverfahren zu verbessern. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass ein Gericht künftig den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, bevor es einen Sachverständigen benennt. Der Sachverständige selbst wird verpflichtet zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen könnten. Zudem sollen Richter verpflichtet werden, eine Abgabefrist für Gutachten festzusetzen. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Rechsausschusses (18/9092).

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 20.45 Uhr. 

Freitag, 8. Juli

Geschäftsordnungsdebatte: Zu Beginn der Sitzung berät der Bundestag in einer 20-minütigen Geschäftsordnungsdebatte darüber, ob der Tagesordnungspunkt, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu verabschieden, abgesetzt werden soll. Wird ein solcher Antrag abgelehnt, findet die Debatte im Anschluss planmäßig statt. 

Erneuerbare-Energien-Gesetz: Vorbehaltlich des Ergebnisses vor vorangehenden Geschäftsordnungsdebatte beginnt um 9.20 Uhr die abschließenden Aussprache über den Gesetzentwurf zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien, wenn der Antrag auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung abgelehnt wird. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde zunächst von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/8860) vorgelegt und am 24. Juni in erster Lesung beraten worden. Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung (18/8832, 18/8972) wird am 6. Juli an die Ausschüsse überwiesen. Der Vorlage zufolge soll der Wettbewerb bei der Förderung der erneuerbaren Energien in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Die Debatte soll eine Stunde dauern. Namentlich abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/9096). Darüber hinaus wird über einen Entschließungsantrag der Linken 18/9106) votiert, die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energien zügig auszubauen; dabei sollten Bürgerenergie und Kommunen als Akteure gestärkt und Großinvestoren nicht bevorteilt werden. Auch die Grünen haben einen Entschließungsantrag (18/9107) vorgelegt, in dem sie einen Gesetzentwurf der Bundesregierung fordern, der am Erreichen der verschärften Klimaschutzziele des Pariser Klimaschutzabkommens ausgerichtet ist.

Waffenexport in die Golfstaaten: Um 10.35 Uhr geht es weiter mit der ersten Lesung eines Antrags der Fraktion Die Linke (18/8930), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Staaten des Golfkooperationsrates zu widerrufen und keine neuen zu erteilen. Begründet wird der Antrag unter anderem mit der 2015 begonnenen militärischen Intervention einer von Saudi-Arabien geführten Koalition im Jemen, der auch die Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates angehören würden. Abgestimmt wird zudem über einen weiteren Antrag der Linksfraktion (18/768, 18/1674), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Waffenexporte in die Golfregion zu verbieten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass die Region rund um den Persischen Golf zu den am stärksten militarisierten Gegenden der Welt gehöre und gleichzeitig zu den instabilsten. Die Menschenrechtslage in den Staaten der Region sei kritisch bis verheerend; Saudi-Arabien etwa sei einer der repressivsten Staaten weltweit. Abschließend beraten wird auch ein Antrag der Grünen (18/5380), die militärische Intervention im Jemen zu stoppen und neue Friedensverhandlungen zu beginnen. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vor (18/6145). 85 Minuten sind für die Aussprache vorgesehen.

Änderung des Bundesjagdgesetzes: Anschließend soll ab 12 Uhr eine halbe Stunde lang der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (18/4624) abschließend beraten und abgestimmt werden. Mit der Änderung soll eine Regelungslücke geschlossen werden, die durch die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie aufgetreten ist. Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen wurden, hätten bisher nur teilweise Teile und Erzeugnisse von unter Schutz stehenden Arten einbezogen. In Zukunft sollen Besitz- und Handelsverbote jagdbarer Arten ermöglicht werden. Bündnis 90/Die Grünen legen einen Änderungsantrag (18/9104) und einen Entschließungsantrag (18/9105) vor, über die abgestimmt wird. Die Grünen wollen im Bundeswaldgesetz die der Holzvermarktung vorgelagerten forstlichen Dienstleistungen in den Kontext des Wettbewerbsrechts einbetten. Geschützte Arten wollen sie aus der Liste der jagdbaren Arten streichen und vorgeben, dass grundsätzlich nur mit bleifreier Munition gejagt werden darf. Bleihaltiges Schrot sei grundsätzlich zu verbieten. Der Landwirtschaftsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/9093).

Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste: In erster Lesung beraten werden soll ab etwa 12.30 Uhr ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes (18/9040). Damit soll sichergestellt werden, dass die im Parlamentarischen Kontrollgremium angelegten umfangreichen Kontrollrechte durch das Gremium intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können. Auch soll die Arbeit der weiteren gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nachrichtendienste, namentlich die der G 10-Kommission und des Vertrauensgremiums, stärker mit der Tätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums verknüpft werden. Zu diesem Zweck wird das Amt eines „Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ geschaffen, der das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen soll. Der Gesetzentwurf soll zusammen mit einem Antrag der Grünen für eine wirksamer Kontrolle der Nachrichtendienste (18/8163) zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden. Für die Aussprache sind 45 Minuten angesetzt. 

Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND): Es folgt ab 13.15 Uhr die erste Lesung eines von CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (18/9041). Der Rechtsrahmen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung soll durch Schaffung spezieller Regelungen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie die Kooperation mit ausländischen öffentlichen Stellen präzisiert werden. Im BND-Gesetz festgelegt werden sollen das Verfahren, die Durchführung und die materiellen Voraussetzungen. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen öffentlichen Stellen unter Federführung des BND normiert sowie die Beteiligung des BND an solchen gemeinsamen Dateien unter ausländischer Federführung geregelt werden.Die Aussprache soll 45 Minuten dauern. 

Internationale Palmölproduktion: Über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8398), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, verbindliche Umwelt- und Sozialstandards in der internationalen Palmölproduktion zu verankern, debattieren die Abgeordneten ab 14 Uhr 45 Minuten lang in erster Lesung. In der Begründung des Antrags heißt es, der internationale Palmölboom gehe mit „gravierenden sozialen und ökologischen Konsequenzen“ einher. Als wichtigste Anbaugebiete seien Schwellen- und Entwicklungsländer am schwersten von den negativen Folgen der industriellen Palmölproduktion betroffen. So würden durch die Expansion industrieller Großplantagen wertvolle Torf- und Regenwälder zerstört. Palmöl ist das meist produzierte Pflanzenöl weltweit. Die Produktion hat sich nach Angaben der Grünen seit 1990 nahezu versechsfacht.

Die Sitzung endet voraussichtlich gegen 14.45 Uhr. (nal/07.07.2016)

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