Ja zu internationaler Kooperation bei Strafermittlungen
Die Zusammenarbeit der Behörden der EU-Staaten bei Strafermittlungen soll vereinfacht werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9757) zur Änderung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen in den Bundestag eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen hat. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte dazu eine Beschlussempfehlung (18/10074) vorgelegt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Regelungen für die Zusammenarbeit
Mit der Novelle wird die EU-Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen in nationales Recht umgesetzt. Diese schaffe, „auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung Regelungen für die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der grenzüberschreitenden Beweiserhebung“, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs. Weiter heißt es: „Ein außenpolitisches Ermessen dazu, ob ein eingehendes Ersuchen zu bewilligen ist, soll es im Prinzip nicht mehr geben.“ (nal/10.11.2016)