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1. Untersuchungsausschuss

Zeuge: Kein Anlass für Zweifel an amerikanischer Vertragstreue

Abbildung der ehemalige Abhöreinrichtung in Bad Aibling

Der Untersuchungsausschuss befasste sich mit dem Einsatz von BND-Selektoren gegen EU- und Nato-Ziele. (pa/Ulrich Baumgarten)

Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) unter Vorsitz von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) hat ein ehemaliger Abteilungsleiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) die Zusammenarbeit mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) als grundsätzlich vertrauensvoll beschrieben. „Während meiner Amtszeit gab es keinen Anlass, an der Vertragstreue der amerikanischen Partner zu zweifeln“, sagte der Zeuge Ansgar Heuser in seiner Vernehmung am Donnerstag, 24. November 2016. Der heute 66-jährige Mathematiker und Kryptografie-Experte stand von 2009 bis Ende 2012 an der Spitze der Abteilung Technische Aufklärung (TA), die die Überwachungsmaßnahmen des BND zu organisieren hat.

„Die Zusammenarbeit mit den Amerikanern war vital“

Er habe gewusst, dass die NSA in der gemeinsam betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling auch eigene Suchmerkmale einsetzte, das sei schließlich der Inhalt der Kooperationsvereinbarung gewesen, sagte Heuser. Er habe aber die Zahl dieser Selektoren nicht gekannt und sich überhaupt schon aus grundsätzlichen Erwägungen nie im Detail für die Aktivitäten des US-Dienstes in Bad Aibling interessiert. In seiner Amtszeit habe das Afghanistan-Engagement der Bundeswehr seine intensivste Phase erreicht: „Die Zusammenarbeit mit den Amerikanern war vital,“ gab Heuser zu bedenken.

Er wäre wohl nach seinem Geisteszustand gefragt worden, meinte der Zeuge, wenn er damals in Bad Aibling aufgetaucht wäre und verlangt hätte: „Legt mir mal eure Selektorenlisten vor.“ Die amerikanische Seite hätte ein solches Ansinnen unweigerlich als Misstrauensbekundung aufgefasst: „Damals hatten wir wirklich Besseres zu tun als einen Verdacht zu formulieren, der die Kooperation mit den Amerikanern ruiniert hätte - ein massives Misstrauen in einer Situation, in der man wirklich aufeinander angewiesen war.“

„Systematische Überprüfung wäre inopportun gewesen“

Es sei klar gewesen, dass die Amerikaner „ein sehr weit gespanntes Interesse“ hatten, „das sicher auch die Grenzen der Kooperation strapazierte“. Eine systematische Überprüfung des Selektorenbestandes wäre dennoch aus den genannten Gründen „inopportun“ gewesen. Er hätte sie jedenfalls nicht veranlasst, betonte der Zeuge, „weil mir der Preis sicherlich zu hoch gewesen wäre“.

Nach Heusers Ansicht steht es nicht im Widerspruch zu dieser Einschätzung, dass der BND dann im Spätsommer 2013 fast 40.000 politisch fragwürdige NSA-Selektoren aus dem Verkehr ziehen konnte, ohne auf US-Seite nennenswerte Verärgerung auszulösen. Nach den Enthüllungen des US-Geheimdienstkritikers Edward Snowden habe die NSA wissen müssen, dass die Deutschen gute Gründe hatten, genauer hinzuschauen: „Vorher wäre es ein Vorgang gewesen ohne jeden Anlass aus blauem Himmel, ohne dass ich hätte erklären können, warum.“

„Manche Selektoren haben ein Schlummerdasein gefristet“

Dass nicht nur die NSA, sondern auch der BND selbst in der strategischen Fernmeldeaufklärung Suchmerkmale eingesetzt hatte, die zur Ausspähung von Freunden und Bündnispartnern geeignet waren, habe er nicht geahnt, betonte Heuser: „Wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte, hätte ich das abgestellt. Ich frage mich auch, wie das möglich gewesen ist.“ Er könne sich indes nicht vorstellen, dass diese Ausforschung „systematisch“ erfolgt sei.

Ein generelles Problem in seiner Amtszeit sei gewesen, dass die Selektorenbestände viel zu groß gewesen seien, sagte der Zeuge. Man hätte sie eigentlich bereinigen müssen, doch hätten dazu die Kapazitäten gefehlt: „Die große Masse hat niemals gegriffen und zu Ergebnissen geführt. Manche Selektoren haben jahrelang ein Schlummerdasein gefristet.“ 

Zeuge: BND überdenkt Regeln für den Selektoreneinsatz

Als Konsequenz aus der Snowden-Affäre werden im Bundesnachrichtendienst (BND) die Regeln für den Einsatz von Suchmerkmalen, sogenannten Selektoren, in der strategischen Fernmeldeaufklärung grundsätzlich überdacht. „Wir werden das ganze System umstellen“, sagte der derzeitige Leiter der Abteilung Technische Aufklärung (TA), der Zeuge W.K., bei seiner Vernehmung.

Über Einzelheiten der geplanten Umstellung könne er freilich nur in geheimer Sitzung Auskunft geben. Der 51-jährige BND-Mitarbeiter leitet die für Nachrichtengewinnung zuständige Unterabteilung T1, die unter anderem die organisatorische Betreuung der Außenstellen wahrnimmt. Seit Jahresanfang steht er zudem kommissarisch an der Spitze der gesamten Abteilung.

„Wohl organisatorische Defizite beim BND“

In seiner Befragung räumte W.K. ein, es habe in der Vergangenheit „wohl organisatorische Defizite“ beim BND gegeben. So sei bis zum Frühjahr 2015 weder ihm als Unterabteilungsleiter noch dem Präsidenten bekannt gewesen, dass in der gemeinsam mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling auch zwölf Millionen NSA-Selektoren im Einsatz waren.

Der Zeuge erinnerte sich noch genau, wann ihm dieser Umstand bewusst wurde: Es sei Freitag, der 13. März 2015, gewesen, als im BND erstmals eine ausgedruckte Liste der NSA-Selektoren vorlag, die anderthalb Jahre zuvor ihrer politischen Brisanz wegen in Bad Aibling aussortiert worden waren.

„Im Moment sieht's danach aus“

Noch in seiner ersten Befragung durch den Ausschuss am 13. November 2014 hatte W.K. aus voller Überzeugung erklärt, eine solche Liste existiere nicht. Jetzt habe er seinen Samstag opfern müssen, um bereits 24 Stunden nach der Entdeckung in Berlin zur Berichterstattung „anzutreten“.

Der Anlass, die ominöse Liste erstmals ausdrucken zu lassen, sei vermutlich ein Auskunftsbegehren des Untersuchungsausschusses gewesen. Auf die Frage, ob er ohne die Tätigkeit des Ausschusses womöglich bis heute ahnungslos geblieben wäre, entgegnete der Zeuge: „Im Moment sieht's danach aus.“

„Erste Weisung datiert aus dem Jahr 1979“

Wie viele BND-Mitarbeiter vor ihm bestätigte W.K., dass der Dienst bei der Überwachung von Datenverkehren bis vor wenigen Jahren lediglich darauf geachtet habe, dass ihm keine deutschen „Grundrechtsträger“ ins Netz gingen.

Eine erfasste Kommunikation etwa aus einem Land des Mittleren Osten sei automatisch gelöscht worden und so den Auswertern gar nicht zur Kenntnis gelangt, wenn am anderen Ende ein Teilnehmer in Deutschland gesessen habe, gegen den keine Überwachungsanordnung bestand. Diese Praxis sei jahrzehntelang geübt worden. Die erste entsprechende Weisung datiere aus dem Jahr 1979. Es habe dazu auch regelmäßig Schulungen gegeben.

„Politische Risiken nie zur Sprache gekommen“

Dagegen seien „politische Risiken“ etwa von Suchmerkmalen, die sich gegen Botschaften von EU- oder Nato-Ländern richtete, nie zur Sprache gekommen. Dies habe sich erst Ende Oktober 2013 nach einer entsprechendem Weisung aus dem Kanzleramt geändert. Er selbst sei zugegen gewesen, als der damalige BND-Präsident Gerhard Schindler seinen Kollegen D.B. telefonisch informierte, dass ab sofort alle Selektoren mit EU- oder Nato-Bezug aus der Erfassung zu nehmen seien.

Dass dies zunächst mündlich geschah, habe für die Dringlichkeit des Anliegens gesprochen. Erst im März und April 2014 hätten schriftliche Weisungen vorgelegen. Er selbst habe unmittelbar nach Schindlers Anruf die Außenstellen telefonisch verständigt und bis auf Bad Aibling auch alle erreicht. Bad Aibling sei am Tag danach von D.B. benachrichtigt worden. (wid/25.11.2016) 

Liste der geladenen Zeugen

  • W.K.
  • Ansgar Heuser
  • D.B.

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