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Befragung der Bundesregierung

Hendricks: Bezahlbaren Wohnraum durch „Urbane Gebiete“ schaffen

Kommunen sollen zukünftig auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen dürfen. Die Ausweisung von sogenannten „Urbanen Gebieten“ soll ihnen mehr Flexibilität  geben. Auch der Lärmschutz soll in diesem Zusammenhang angepasst werden. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket habe das Kabinett nun beschlossen, sagte Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD), die den Gesetzentwurf zur „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ in der Regierungsbefragung des Bundestages am Mittwoch, 30. November 2016, vorstellte. Damit soll auch das Baugesetzbuch an die EU-Richtlinie von 2014 angepasst und der Umgang mit Ferienwohnungen geregelt werden. Darüber hinaus einigte sich die Bundesregierung auf neue Immissionsrichtwerte für Lärm und Sportstättenbetrieb.

Reform des Städtebaurechts

„Wir erleben eine Renaissance der Städte. Das Leben in Städten ist attraktiv“, erklärte die Ministerin.„ Viele Städte brauchten daher Wachstumsperspektiven und bezahlbaren Wohnraum. Um es Kommunen künftig zu erleichtern, für mehr Wohnraum zu sorgen, plant die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf eine Reform des Städtebaurechts.

So soll die neue Baugebietskategorie “Urbane Gebiete„ geschaffen werden. Dieser Baugebietstyp erlaubt den Kommunen, auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen zu bauen oder Gebäude als Wohnraum zu nutzen.

Anpassungen im Lärmschutz

Gleichzeitig sei vorgesehen, so Hendricks, in diesen “urbanen Gebieten„ die Richtwerte der zumutbaren Lärmbelastung, die in der “Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm„ (TA Lärm) geregelt sind, zu erhöhen. Für die neue Baugebietskategorie sollen künftig die Immissionsrichtwerte auf maximal 63 Dezibel tagsüber und 48 Dezibel nachts festgesetzt werden.  

Auch die Immissionsrichtwerte von Sportanlagen sollen in diesem Zuge neu geregelt werden, um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern. Die Richtwerte dürfen in den Abendstunden, sowie den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen um fünf Dezibel erhöht werden. Trotzdem hätten in urbane Gebiete die in der TA Lärm festgelegten Grenzwerte weiterhin Geltung, versicherte die Ministerin.

Regelung zur Nutzung von Ferienwohnungen

Eine weitere Neuregelungen betrifft den Umgang mit Ferienwohnungen:  So ist vorgesehen, dass Gemeinden künftig einen Genehmigungsvorbehalt gegen den Neubau oder die Nutzung von Wohnraum als “Ferienwohnung„ aussprechen können. “Rollladen-Siedlungen„ will die Bundesregierung so verhindern.

In Sondergebieten wie etwa Kurorten sollen Ferienwohnungen und Dauerwohnungen nebeneinander als Regelnutzungen weiterhin möglich sein. Ziel der Bundesregierung sei es gewesen, “Unsicherheit„ in dieser Frage zu beseitigen und die Steuerung der Kommunen auszuweiten,  erklärte Hendricks.

Kritik an Änderungen des Planungsverfahrens im Wohnungsbau

Die Abgeordneten begrüßten grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen im Städtebaurecht und die Einführung der neuen Kategorie der “Urbanen Gebiete„. Nachfragen und Kritik betrafen insbesondere die geplanten Änderungen bei Planungsverfahren im Wohnungsbau: Um diese zeitlich zu straffen, sollen künftig Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Dies soll für Pläne mit einer Grundfläche von 10.000 Quadratmetern für Wohnnutzung gelten. Diese Flächen müssen sich laut Gesetzentwurf an Ortsteile anschließen, die im Zusammenhang bebaut sind. Diese Regelung soll bis zum 31. Dezember 2019 befristet werden.

Ausnahmen konterkarieren Ziel der Innenraumverdichtung

Besonders Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, wie deren Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik, Christian Kühn, kritisierten die angestrebte Neuregelung heftig: Mit diesen “Ausnahmeregeln im Außenbereich„ konterkariere die Bundesregierung das eigentliche Ziel ihres Gesetzesentwurfs, die “Verdichtung im Innenbereich„ der Städte. Tatsächlich könne man in diesem Punkt “geteilter Meinung„ sein, gab die Ministerin zu. Es gebe aber auch andere Ansprüche – wie etwa den auf Baugrund. Dieser sei insbesondere “im Süden des Landes„ verstärkt geäußert worden.

Mit dieser Auskunft wollte sich Kühn nicht zufrieden geben: “Ich frage mich, warum Sie die Regelung nicht wenigstens auf Orte mit Wohnungsmangel beschränkt haben„, hakte der Abgeordnete nach. Es stehe zu befürchten, dass Kommunen die Regelung vor allem dazu nutzten, um im Außenbereich der Städte Flüchtlingsunterkünfte zu bauen. “Dieser Einschätzung stimme ich nicht zu„, entgegnete Hendricks. Zudem gehe sie davon aus, dass die Zahl der Fälle “wegen der Beschränkung auf drei Jahre„ gering sein werde.

Bauland für Familien

Volkmar Vogel, CDU/CSU-Abgeordneter im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, bat die Ministerin in diesem Zusammenhang um Klarstellung, ob die Regelung nicht auch zu einer verbesserten Baulandbereitstellung führen könne. “Können so nicht auch Familien leichter zu Bauland kommen?„, wollte er von Hendricks wissen.

Diese bestätigte, dass es Familien in den ländlichen Gebieten leichter hätten, Wohnraum zu erwerben. Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass es aber auch in ländlichen Regionen wichtig sei, bei Bauvorhaben den Innenraum von Dörfern in den Blick zu nehmen – auch wenn dies nicht immer erfolgreich sei.

Höhere Immissionsrichtwerte statt passivem Lärmschutz

Auch die Anpassungen im Bereich des Lärmschutzes wurden bemängelt: So wollte unter anderem Caren Lay, Sprecherin der Fraktion Die Linke für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik, von Barbara Hendricks erfahren, warum sich die Bundesregierung entschieden habe, höhere Immissionsrichtwerte zuzulassen – anstatt zum Beispiel auf mehr passiven Lärmschutz zu setzen.

Hendricks bestätigte, dass künftig in urbanen Gebieten “drei Dezibel„ mehr zulässig sein sollen. Für diese Entscheidung sei vor allem entscheidet gewesen, dass so das Verursacherprinzip im Lärmschutz unangetastet bleibe, erklärte Hendricks. Es solle bewusst weiterhin die Aufgabe des Verursachers bleiben, die Grenzwerte im Lärmschutz einzuhalten. Regelungen zum passiven Lärmschutz hingegen würden dieses Prinzip umdrehen. “Im Bereich von Flughäfen gibt es Regelungen zum passiven Lärmschutz bereits, aber in Innenstädten wollen wir sie vermeiden.„

Privilegien für Tiermastanlagen einschränken

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Bärbel Höhn, knüpfte an die Frage ihre Fraktionskollegen Kühn an und wollte wissen, warum die Bundesregierung den Gesetzentwurf nicht genutzt habe, um bestehende Privilegien für Tiermastanlagen im Außenbereich von Städten einzudämmen – und wie die Bundesregierung so ihr selbstgestecktes Ziel erreichen wolle, den Flächenverbrauch auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 zu reduzieren.

Hendricks erklärte bezüglich der Privilegien für Tiermastanlagen, dies sei ein anderes Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Ob der entsprechende Entwurf noch in der laufenden Legislaturperiode eingebracht werden könne, sei jedoch fraglich, so die Ministerin: “Wir sind bei diesem Thema noch im Gespräch.„  

“Flächenverbrauch senken„ 

Hinsichtlich des  “30-Hektar-Ziels„ musste Hendricks einräumen, dass die Bundesregierung zwar weiterhin anstrebe, den Flächenverbrauch zu reduzieren. “Bis 2020 werden wir es aber nicht erreichen.„

Immerhin sei es seit der Aufstellung des Ziels im Jahr 1998 gelungen, den Verbrauch zu halbieren. “Derzeit versiegeln wir täglich neue Flächen in der Größe von 69 Hektar„, so die Bundesministerin. (sas/30.11.2016)

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