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Aktuelle Stunde

Heftiger Schlagabtausch über die Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg

Die Rolle des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein im Drohnenkrieg der USA hat im Bundestag für einen heftigen Schlagabtausch gesorgt. Ende November hatte Michael Roth (SPD), Staatsminister im Auswärtigen Amt, in der Fragestunde des Bundestages eingeräumt, dass die Bundesregierung von der US-Seite darüber informiert worden sei, dass die Airbase im pfälzischen Ramstein auch „die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“ unterstütze. Bislang hieß es von Seiten der Bundesregierung, es lägen keine eigenen Erkenntnisse zur konkreten Beteiligung der Luftwaffenbasis an Drohnenoperationen vor. Die USA hätten immer wieder mitgeteilt, von Ramstein aus würden keine Drohnen gestartet oder gesteuert.

In einer Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion Die Linke zur „Haltung der Bundesregierung zur deutschen Beteiligung am US-Drohnenkrieg über die Relaisstation Ramstein“ warfen Vertreter der Opposition am Donnerstag, 15. Dezember 2016, der Bundesregierung vor, Parlament und Öffentlichkeit jahrelang über die tatsächliche Rolle der Airbase getäuscht zu haben.

Linke: Schließen Sie Ramstein für den US-Drohnekrieg

„Die Bundesregierung höhlt die parlamentarische Kontrolle aus“, sagte Andrej Hunko (Die Linke).  Mit ihrer „Duldung des Drohnenkrieges“ nehme sie „gezielte Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren“ durch die USA in Kauf. Damit verstoße sie nicht nur gegen das Völkerrecht, sondern auch gegen das Grundgesetz.

„Kein Gesetz, keine Konvention gestattet das Führen von Todeslisten und gezielte Tötungen ohne Gerichtsverfahren“, sagte Hunko. Das Nato-Truppenstatut sei kein Freibrief für das US- Militär, auch nicht zur Durch- oder Weiterleitung von Daten zur Steuerung von Drohen via Ramstein: „Schließen Sie Ramstein für den US-Drohnenkrieg!“

CDU/CSU: Keine aktive Beteiligung an gezielten Tötungen

Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) hob hervor, dass es völkerrechtlich zulässig sei, in militärischen Auseinandersetzungen Kampfdrohnen einzusetzen. Allerdings gebe es „asymmetrischen Auseinandersetzungen“ mit dem IS oder Al-Qaida nicht mehr die „klassische völkerrechtliche Unterscheidung“ zwischen Zivilisten und Kombattanten, die auch als solche erkennbar seien. „Das muss man zur Kenntnis nehmen.“

An der Sachlage in Deutschland habe sich nichts geändert. „Es gibt keine deutsche aktive Beteiligung an gezielten Tötungen ohne Gerichtsverfahren“, sagte Wadephul. Deutschland müsse zudem bündnisfähig bleiben. „Wir brauchen die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten im Rahmen der Nato.“

Grüne: Extralegale Tötungen mit dem Grundgesetz unvereinbar

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass extralegale Tötungen mit den Werten des Grundgesetzes und dem Verbot der Todesstrafe prinzipiell nicht zu vereinbaren seien. Es stelle sich zudem verschärfend die Frage, ob die Bundesregierung die US-Seite solche Tötungen auch über deutsches Gebiet abwickeln lasse, die sich gegen Personen richte, die sich nachweislich gar nicht in einem Kriegsgebiet aufhalten würden. 

Die Bundesregierung habe jahrelang den Eindruck vermitteln wollen, dass sich die USA in Ramstein an deutsches Recht und Gesetz halten würden. „Wir verlangen Wahrheit und Klarheit“, sagte Ströbele. „Deshalb habe ich Strafanzeige erstattet gegen die Verantwortlichen in Deutschland und in den USA.“

SPD: Drohnenangriffe weichen das Völkerrecht auf

Thomas Hitschler (SPD) räumte ein, dass „Drohnenangriffe“ das Völkerrecht aufweichen würden. „Aber sie sind nicht per se völkerrechtswidrig.“ Zudem würden von Ramstein aus keine Drohnen „gestartet und gesteuert“. Nach derzeitigem Kenntnisstand nutze die US-Seite die Airbase „im Rahmen des deutschen Rechts“.

Hitschler warf der Linksfraktion vor, ihre alte Forderung wieder aufzuwärmen, Ramstein zu schließen. Solche Stützpunkte seien aber Teil der Kooperation im Rahmen der Nato. „Eine gute Zusammenarbeit mit den USA bleibt für die Bundesrepublik von extrem hoher Bedeutung.“  Das aufzukündigen wäre eine „sicherheitspolitische Geisterfahrt“. (ahe/15.12.2016)

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