• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 20. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen und Gruppen
      • SPD
      • CDU/CSU
      • Bündnis 90/ Die Grünen
      • FDP
      • AfD
      • Gruppe Die Linke
      • Gruppe BSW
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragte
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
      • Unterausschuss Abrüstung
      • Unterausschuss Kultur- und Bildungspolitik
      • Unterausschuss Klima- und Energiepolitik
      • Unterausschuss Vereinte Nationen
    • Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
    • Digitales
    • Ernährung und Landwirtschaft
    • Europäische Union
    • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      • Kinderkommission
      • Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement
    • Finanzen
    • Gemeinsamer Ausschuss
    • Gesundheit
      • Unterausschuss Globale Gesundheit
    • Haushalt
      • Bundesfinanzierungsgremium
      • Gremium „Sondervermögen Bundeswehr“
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
      • Vertrauensgremium
    • Inneres und Heimat
    • Klimaschutz und Energie
    • Kultur und Medien
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionsausschuss
    • Recht
      • Unterausschuss Europarecht
    • Sport
    • Tourismus
    • Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    • Untersuchungsausschüsse
      • 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan)
      • 2. Untersuchungsausschuss
    • Verkehr
    • Vermittlungsausschuss
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • Hauptausschuss
    • weitere Gremien
      • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
      • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • G 10-Kommission
      • Wahlausschuss
      • Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
      • Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan“
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    • Wahltermine EU
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Gutachten und Ausarbeitungen
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2017-2024)
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
      • 2020
      • 2019
      • 2018
      • 2017
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen
    • Sonderveranstaltungen
    • Filme
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2017
    zurück zu: Texte (2017-2024)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2017
zurück zu: Texte (2017-2024)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2017
zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Gesundheit

Kritik von Experten am Cannabis-Gesetzentwurf

Mediziner, Psychologen und Rechtsexperten begrüßen die geplante reguläre Verordnungsmöglichkeit für cannabishaltige Arzneimittel, sehen in dem von der Bundesregierung vorgesehenen Verfahren aber einige Mängel. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (18/8965) am Mittwoch, 21. September 2016, unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) im Bundestag wiesen Ärzte, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, den geplanten Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen strikt zurück.

Cannabisarznei auf Kosten der Krankenversicherung

Sehr kritisch gesehen wird auch die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten, weil es für deren therapeutischen Nutzen keine hinreichenden Belege gebe. Von vielen Experten abgelehnt wird überdies die verpflichtende Datenerhebung für die Begleitforschung, die an die Kostenerstattung gekoppelt werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass schwer kranke Patienten künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Cannabisarzneimitteln und Rezepturen versorgt werden können. Dazu sind Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nötig. Cannabis ist eine Droge, die bisher nur in Ausnahmefällen als Heilmittel zum Einsatz kommt, etwa um Schmerzpatienten zu therapieren. Die Kosten müssen die Patienten in der Regel selbst tragen.

Patienten sollen künftig auch getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Arzneimittelversorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht. Geplant ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur. Um die genaue Wirkung der Cannabisarzneimittel zu erforschen, soll die Kostenerstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden. 

Probleme beim Datenschutz

Nach Ansicht der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist der Genehmigungsvorbehalt durch die Krankenkassen nicht sachgerecht. Auch das geplante Verfahren zur Erhebung und Verarbeitung von Patientendaten wird abgelehnt, weil dafür die datenschutzrechtliche Grundlage fehle. So sei wegen der Verknüpfung des Behandlungsbedarfs mit der Verpflichtung zur Teilnahme an der Begleiterhebung ,,eine Einwilligung mangels Freiwilligkeit nicht wirksam„, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Von einer Verpflichtung sollte daher abgesehen und auf eine freiwillige Teilnahme gesetzt werden.

Auch der Medizinrechtsexperte Dr. Oliver Tolmein, der die Reform im Grundsatz befürwortete, gab zu bedenken, dass die Verpflichtung zur Teilnahme an der Begleiterhebung auf unverhältnismäßige Weise in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen eingreife. Hinzu kämen datenschutzrechtliche Probleme.

Studienlage ist nicht ausreichend gefestigt

Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland hält die Begleiterhebung für sinnvoll, um weitere Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Cannabisblüten und Cannabisextrakten zu gewinnen. Wissenschaftliche Studien belegten, dass bei chronischen Schmerzen, in der Tumorschmerztherapie und in der Palliativmedizin Cannabis wirksam sei. Auch Übelkeit bei Tumorschmerzpatienten könne mit medizinischem Cannabis effektiv behandelt werden.

Allerdings sei die Studienlage nicht so gefestigt, dass die Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten und Cannabisextrakten vorbehaltlos zu rechtfertigen wäre. Problematisch sei zudem, für die Erstverordnung die Genehmigung der Krankenkasse einzufordern. Die Kassen gingen mit solchen Anträgen sehr unterschiedlich um, von strikter Ablehnung bis hin zu raschen Bewilligungen. Das Genehmigungsverfahren sollte möglichst einfach gehalten, die Genehmigung durch die Kassen gestrichen werden. Damit könnten die Ärzte auch von neuen bürokratischen Belastungen freigehalten werden.

Dürftige Datenbasis im Hinblick auf Wirksamkeit

Nach Ansicht der Deutschen Schmerzgesellschaft besteht für die Schmerz- und Palliativmedizin keine wissenschaftlich erkennbare Notwendigkeit für eine Verschreibungsfähigkeit von Medizinalhanf. Die Datenbasis für die Wirksamkeit von Medizinalhanf im Vergleich zu etablierten Medikamenten sei dürftig. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Medizinalhanf wirksamer oder nebenwirkungsärmer sei als die definierten chemischen Substanzen. Auch sei eine genaue Dosierung nicht möglich. Jedoch sollten die verfügbaren Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hält die vorliegenden Belege für die Wirksamkeit von Cannabisblüten für unbefriedigend. Eine Versorgung der Patienten mit Cannabis zulasten der GKV stehe somit im Widerspruch zu den geltenden Normen und sei weder mit dem Solidarprinzip noch dem Wirtschaftlichkeitsgebot vereinbar. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Begleiterhebung ausreichend sein würden, um eine Leistungspflicht in der GKV zu begründen. Problematisch seien auch die Kosten bei einem Apothekenaufschlag von hundert Prozent.

Warnung vor Verharmlosung von Drogen

Der Dachverband der Betriebskrankenkassen wandte sich dagegen, die Droge zu verharmlosen und plädierte für einen weiter restriktiven Umgang mit medizinischem Cannabis. Da der Konsum mit psychischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden sei, sollten die mit Cannabisblüten und Cannabisextrakten behandelten Patientengruppen möglichst eng begrenzt werden. Zudem müsste geregelt werden, wer für gesundheitliche Schäden hafte.

Das sieht die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ähnlich und kommt zu dem Schluss, dass die Abgabe hochwirksamer Pflanzendrogen im Rahmen einer Arzneimitteltherapie und das Vertrauen auf eine richtige Anwendung und Dosierung durch die Patienten einen Rückschritt für die Arzneimitteltherapiesicherheit bedeuten würden. Die DGP trete daher für die Verwendung von Fertigarzneimitteln mit standardisiertem Wirkstoffgehalt und definierten Dosierungen ein.

Unterschiedliche Wirkungen und Nebenwirkungen

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnte vor Unter- und Überdosierungen und verlangte präzisere Vorgaben, welche Art Cannabis mit welchem THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) verordnet werden soll. Es sei zudem inakzeptabel, Cannabis zu rauchen. Für Cannabis-Kekse gebe es keine standardisierten Verfahren. Denkbar wäre eine Dampfinhalation.

Auf die Sortenvielfalt bei Cannabis machte der Deutsche Hanfverband aufmerksam. Berichte von Patienten zeigten, dass die vielen verschiedenen Sorten und Züchtungen ganz unterschiedliche medizinische Wirkungen und Nebenwirkungen mit sich brächten. Dieser bislang wenig beachtete Aspekt sollte zum Wohl der Patienten beachtet werden. Nach Ansicht des Hanfverbandes sollte den Patienten künftig deshalb auch erlaubt werden, jene Sorte Cannabis selbst anzupflanzen, die für sie am besten geeignet sei. Das wäre dann auch die preiswerteste Variante, zumal mit erheblichen Kosten durch die Verschreibung von Cannabis gerechnet werden müsse.

Experte: Stärke liegt in komplementärer Wirkung

Der Einzelsachverständige Maximilian Plenert, Mitglied im Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin und selbst Patient mit einer Ausnahmegenehmigung für die Droge, erklärte, die Stärke von Cannabis liege in der komplementären Wirkung bei mehreren gleichzeitigen Leiden. In der Summe ergebe sich ein sehr gutes Verhältnis von Wirkung zu Nebenwirkungen und Risiken. Die Therapieentscheidung müsse beim Arzt und dem Patienten liegen.

Auch Plenert lehnte den angedachten Zwang zur Begleiterhebung aus medizinisch-ethischen sowie datenschutzrechtlichen Gründen ab. Es sei außerdem zu befürchten, dass durch die Verordnungshürden beim Arzt, der Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, darunter die Vorgabe, sich zuvor ,,austherapieren“ zu lassen, das Gesetz zum Papiertiger werde. Mehrere andere Experten schlossen sich in der Anhörung dem Punkt an und empfahlen, von dem ,,Flaschenhals„ des Austherapierens Abstand zu nehmen, weil dies nicht im Interesse der Patienten sei.

In der Anhörung mitberaten wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/6361), der Forderungen enthält, die sich zum Teil mit dem Gesetzentwurf der Regierung decken und auf eine liberalere Verordnungspraxis für Cannabis im Sinne der Patienten zielt. (pk/21.09.2016)

Liste der geladenen Sachverständigen

Verbände:

  • ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
  • Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
  • Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
  • Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM)
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP)
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS) – Geschäftsstelle
  • Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. (DMSG)
  • Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. (DGSS) – Bundesgeschäftsstelle
  • Deutscher Hanf Verband (DHV)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg
  • Tourette Gesellschaft Deutschland e.V. (TGD)
    Zentrum für Seelische Gesundheit / Tourette Ambulanz Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie
  • Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV)

Einzelsachverständige:

  • Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl
  • Dr. Franjo Grotenhermen
  • Dr. Michael A. Überall
  • N.N.
  • N.N.
  • Maximilian Plenert
  • Dr. Oliver Tolmein
zur Startseite

Dokumente

  • 18/6361 - Antrag: Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten
    PDF | 660 KB — Status: 14.10.2015
  • 18/8965 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
    PDF | 402 KB — Status: 28.06.2016

Weitere Informationen

  • Ausschussmaterialien

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite
Gesundheit

Bundestag lässt Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Januar 2017, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18/8965) angenommen, wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (18/10902) vorgelegt.

Für die in den parlamentarischen Beratungen noch veränderte Vorlage votierten sowohl die Regierungsfraktionen von Union und SPD, als auch die Oppositionsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein Antrag der Linksfraktion (18/6361) mit ähnlichen Zielsetzungen wie im Gesetz wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ärztliche Verschreibung von Cannabis

Schwer kranke Patienten können künftig auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden. Bisher kam Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Heilmittel zum Einsatz, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Derzeit verfügen nach Angaben des Instituts rund 1.000 Patienten über eine solche Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis.

Patienten sollen künftig getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht.

Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabis-Agentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.

Regierungsvorlage noch geändert

In den parlamentarischen Beratungen wurde der Gesetzentwurf an einigen Stellen noch verändert. So sollen die Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Patienten müssen also nicht „austherapiert“ sein, wie es anfangs hieß, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben.

Zudem soll auch in der Palliativversorgung ein rascher Zugang zu Cannabis-Präparaten ermöglicht werden, um insbesondere Patienten auf dem letzten Lebensweg die Leiden zu lindern. Ferner reagierten die Abgeordneten auf Kritik, die Experten in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf über die Begleiterhebung geltend gemacht hatten. Um die Versicherten zu schützen, sollen nun die Patientendaten anonymisiert erhoben und analysiert werden.

CDU/CSU: Es wird ein neuer Weg beschritten 

In der Schlussdebatte würdigten Vertreter aller vier Fraktionen die Novelle als wichtigen Fortschritt für eine Gruppe schwer kranker Menschen, die ohne diese Behandlungsalternative unnötigen Leiden ausgesetzt sei. Die parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) sagte, sie habe in parlamentarischen Beratungen selten eine so qualifizierte und sachlich geführte Debatte erlebt, wie bei diesem Gesetzentwurf. Zugleich räumte sie ein, dass es über die Wirkung des Cannabis-Konsums noch zu wenige Erkenntnisse gebe. Die geplante Begleiterhebung sei daher wichtig.

Auch Karin Maag (CDU/CSU) sagte, normalerweise würden Wirkstoffe umfangreich getestet, bevor die Medikamente auf den Markt kämen. Bei Cannabis sei die Datenlage „dünn“. Insofern werde hier ein neuer Weg beschritten. Es gehe aber nicht um „Kiffen auf Rezept“, sondern um eine Behandlungsalternative bei Patienten mit hohem Leidensdruck, für die keine geeignete Therapie mehr verfügbar sei, etwa chronisch Kranke. Es werde in der Zukunft auch darum gehen, die Akzeptanz dieser Therapiealternative zu stärken, fügte Maag hinzu. So dürften die Krankenkassen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern.

SPD: Ein längst überfälliger Schritt

Hilde Mattheis (SPD) merkte an, Cannabis sei für manche schwer kranken Patienten das einzige Therapiemittel, das ein Leben noch erträglich machen könne. Es gehe um Hilfe für Menschen in Ausnahmesituationen. Burkhard Blienert (SPD) fügte hinzu, den Zugang zu Cannabis als Medizin hätten mehrere Hundert Patienten lange herbeigesehnt.

Mit dem Gesetz werde ein längst überfälliger Schritt in der Therapiealternative vollzogen. Er sprach sich dafür aus, das Thema Cannabis auch künftig weniger ideologisch, sondern ganz sachlich zu besprechen und auch zu einer Entkriminalisierung beizutragen.

Linke: Führerscheinpraxis muss überprüft werden

Frank Tempel (Die Linke) betonte, die bisherige Rechtslage mit ihren bürokratischen Hürden und den hohen Kosten für die Patienten sei fatal gewesen. Es habe sich moralisch gesehen um eine Art unterlassene Hilfeleistung gehandelt, zumal nur wenige Menschen eine Ausnahmegenehmigung für die Cannabis-Therapie bekommen hätten.

Tempel forderte, im Zusammenhang mit der Cannabis-Medizin nun auch die Führerscheinpraxis zu überprüfen, da Patienten Gefahr liefen, bei Polizeikontrollen ihre Fahrerlaubnis zu verlieren.

Grüne: Lange eine Lösung schuldig geblieben

Zufrieden und erleichtert reagierten auch die Grünen auf den Gesetzentwurf. Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass seit mehr als zehn Jahren über Cannabis als Medizin gestritten werden. Diese Auseinandersetzung sei ein Leidensweg für viele Patienten gewesen. Er betonte: „Wir sind den Betroffenen lange eine Lösung schuldig geblieben.“

Das neue Gesetz stärke die Therapiefreiheit und ermögliche eine unbürokratische Kostenerstattung, sagte der Grünen-Politiker und fügte hinzu: „Möge es zu einer Wiedergutmachung durch besonnene Anwendung in der Praxis beitragen.“ (pk/19.01.2017)

zur Startseite

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Ulla Schmidt

Ulla Schmidt

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Schmidt (Aachen), Ulla

Bundestagsvizepräsidentin

Ingrid Fischbach

© Ingrid Fischbach / Laurence Chaperon

Fischbach, Ingrid

Parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit

Frank Tempel

© Frank Tempel/ Melanie Köcher

Tempel, Frank

Die Linke

Hilde Mattheis

Hilde Mattheis

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Mattheis, Hilde

SPD

Dr. Harald Terpe

© Michaela Gruse/ Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern

Terpe, Dr. Harald

Bündnis 90/Die Grünen

Karin Maag

© Karin Maag / Andreas Krüger

Maag, Karin

CDU/CSU

Burkhard Blienert

Burkhard Blienert

© Burkhard Blienert/ SPD

Blienert, Burkhard

SPD

Rainer Hajek, CDU/CSU

© Gerhard Sander

Hajek, Rainer

CDU/CSU

Ulla Schmidt

Ulla Schmidt

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Schmidt (Aachen), Ulla

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 18/6361 - Antrag: Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten
    PDF | 660 KB — Status: 14.10.2015
  • 18/8965 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
    PDF | 402 KB — Status: 28.06.2016
  • 18/10902 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/8965 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Kathrin Vogler, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6361 - Zugang zu Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten
    PDF | 354 KB — Status: 18.01.2017
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 18/8965 (Beschlussempfehlung 18/10902 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) in Ausschussfassung angenommen
  • Beschlussempfehlung 18/10902 Buchstabe b (Antrag 18/6361 ablehnen) angenommen

Weitere Informationen

  • Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2017
zurück zu: Texte (2017-2024)

Social-Media-Verlinkungen

  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • X
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht

Social-Media-Verlinkungen

  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • X
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-de-betaeubungsmittel-487044

Stand: 19.12.2024