Sport

Stier: Finanzierung von Spitzen­sport­stätten nicht ganz aus­ge­wogen gere­gelt

Dieter Stier, CDU/CSU

Dieter Stier, stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses (DBT/Simone M. Neumann)

Aus Sicht des Sportpolitikers Dieter Stier (CDU/CSU) ist die Finanzierung der Spitzensportstätten „nicht ganz ausgewogen geregelt“. Stier, unter dessen Leitung eine Delegation des Sportausschusses am 6. und 7. Februar 2017 verschiedene Sportstätten in Bayern besucht hat, kritisiert die derzeitige vertragliche Gestaltung der Förderung. „Es darf nicht sein, dass jeder versucht, die Kosten beim jeweils anderen abzuladen. Stattdessen müssten auch die Erlöse der Veranstaltungen in diesen Sportstätten in einer Gesamtrechnung zusammengeführt werden“, fordert der stellvertretende Vorsitzende des Sportausschusses im Interview. Mit Blick auf die Reform der Spitzensportförderung sagt der Unionsabgeordnete aus Sachsen-Anhalt, es sei richtig, dass im Rahmen der Autonomie des Sports die Spitzensportverbände entscheiden, wem das größte Potenzial zugetraut wird und wo das Geld hingeht. Zugleich warnt er: „Es kann aber auch nicht sein, dass wir riesige Investitionen seitens des Bundes in eine Sportanlage getätigt haben und diese am Ende nicht mehr betrieben werden kann, weil nach Ansicht der Verbände das Potenzial der Sportart nicht mehr vorhanden ist.“ Das Interview im Wortlaut:

 

Herr Stier, Sie haben in den vergangenen Tagen Sportstätten in Bayern, nämlich die Kunsteisbahn Königssee, das Trainingszentrum des Olympiastützpunktes Bayern in Berchtesgaden, das Biathlon-Leistungszentrum Ruhpolding und das Eisschnelllaufzentrum Inzell besucht. Mit welchen Erkenntnissen kommen Sie zurück?

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Finanzierung der Spitzensportstätten nicht ganz ausgewogen geregelt ist. Obwohl in den letzten Jahren mehr Geld in das System der Sportförderung geflossen ist, scheint es so zu sein, dass die Gemeinden, wie etwa Ruhpolding oder Inzell, auf einem Großteil der Kosten allein sitzen bleiben. Ein Problem ist die vertragliche Gestaltung der Förderung. Es sitzen viele Partner im Boot – die Gemeinden, die Landkreise, das Land, der Bund, die Spitzensportverbände und noch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Ich glaube, wir müssen bei den Sportstätten für den Spitzensport eine bessere Vertragsgestaltung zwischen den einzelnen Partnern erreichen. Es darf nicht sein, dass jeder versucht, die Kosten beim jeweils anderen abzuladen. Stattdessen müssten auch die Erlöse der Veranstaltungen in diesen Sportstätten in einer Gesamtrechnung zusammengeführt werden.

Welche Folgen hat die Reform der Spitzensportförderung auf die Finanzierung von Sportstätten?

Im Falle des Eisschnelllaufzentrums in Inzell beispielsweise haben wir erfahren, dass es am Ende möglicherweise weniger finanzielle Unterstützung gibt als bislang. Darüber befindet aber nicht der Sportausschuss des Bundestages. Im Rahmen der Autonomie des Sports entscheiden die Spitzensportverbände, wem das größte Potenzial zugetraut wird und wo das Geld hingeht. Das ist sicherlich richtig. Es kann aber auch nicht sein, dass wir riesige Investitionen seitens des Bundes in eine Sportanlage getätigt haben und diese am Ende nicht mehr betrieben werden kann, weil nach Ansicht der Verbände das Potenzial der Sportart nicht mehr vorhanden ist. Über diese Problematik muss geredet werden.

Im letzten Sportentwicklungsbericht des DOSB vom Sommer 2016 heißt es, „im Hinblick auf Verfügbarkeit, Zustand oder Eignung von Sportanlagen zeigt sich keine Problemverschärfung, jedoch auch keine Verbesserung der Situation“. Interessiert sich der Sportausschuss des Bundestages auch für Sportanlagen, die dem Breitensport dienen?

Es ist klar geregelt, dass der Bund nur für die Spitzensportförderung zuständig ist. Für den Breitensport sind Länder und Kommunen zuständig. Aber – und auch das hat sich bei der Reise gezeigt – es gibt auch große Vernetzungen. Eine Sportstätte für den Spitzensport, die viel Geld gekostet hat, wie etwa die Eislaufarena in Inzell, wird zu bestimmten Zeiten auch beispielsweise von Schulen genutzt. Da stellt sich dann die Frage, ob nicht das Bildungsministerium des jeweiligen Landes sich an den Kosten beteiligen sollte. Bei einer normalen Sporthalle müsste es das ja auch tun.

Ein wichtiges Thema, wenn es um die Nutzung von Sportanlagen geht, ist der Lärmschutz. Unlängst wurden die Richtwerte erhöht, mit dem Ziel, wohnortnahes Sporttreiben weiter zu ermöglichen. Eine richtige Entscheidung?

Absolut, auch wenn sie manchen noch nicht weitgehend genug war. Es war aber der machbare und mögliche Kompromiss, der Verbesserungen bringt. Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr wurden um fünf Dezibel erhöht. Außerdem wurde der Mindestabstand von Sportanlagen zu Wohngebieten von 150 auf 85 Meter verringert. Das sind kleine Dinge, mit denen aber Verbesserungen erreicht werden. Dass Kinderlärm noch immer unterschiedlich behandelt wird, ob er nun von einem Spielplatz oder einer Sportanlage kommt, erschließt sich auch mir nicht in jedem Fall. Aber gerade in großen Wohngebieten muss man einen gesunden Kompromiss finden, was mit der Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung gelungen ist. Die Lösung ist für den Sport noch nicht optimal, aber ein deutlicher Schritt nach vorn.

Kommen wir noch einmal zur Spitzensportförderung. Das Konzept liegt vor. Irgendwie hat man aber den Eindruck, es weiß noch immer kein Sportler, kein Verband was das nun konkret für ihn bedeutet. Wann wird es Klarheit geben?

Diese Klarheit fehlt derzeit auch den Mitgliedern des Sportausschusses. Fakt ist, dass von Seiten des Sports die Reform mitgetragen wird. Ich war selbst bei der Mitgliederversammlung des DOSB zugegen, wo die Reform einstimmig verabschiedet wurde. Jetzt soll es noch eine Kabinettsbefassung geben und auch der Deutsche Bundestag sollte sich meiner Ansicht nach in einer noch zu klärenden Form damit befassen. Dafür bräuchten wir aber natürlich noch mehr Detailkenntnisse. Aber auch hier machen die vielen beteiligten Partner das Ganze schwierig. Ich maße mir als Sportausschussmitglied nicht an, in jeder einzelnen Sportart zu beurteilen, wo das Geld am besten aufgehoben ist. Das sollte Aufgabe der Fachverbände und des DOSB sein. Wenn aber am Ende mehr Geld in das Fördersystem fließen soll, muss der Bundestag im Interesse der Rechenschaft an den Steuerzahler auch mit darüber mit befinden können, wo das Geld hinfließt.

Ein großes Thema ist und bleibt der Anti-Doping-Kampf. Seit Ende 2015 gilt in Deutschland das Anti-Doping-Gesetz. Die Union hat sich mit dem Gesetz lange schwergetan…

Zuerst einmal will ich festhalten: Der Kampf gegen Doping eint uns alle. Gleichwohl hatte und habe ich Bauschmerzen bei dem Gesetz. Wenn man im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit jemanden des Dopings überführt, kann man ihn zeitnah mit einer Sperre bestrafen. Die Justiz braucht ungleich länger, um zu einer Entscheidung zu kommen. Wenn dann nach mehrjährigen Gerichtsprozessen festgestellt wird, der Sportler ist unschuldig, ist dessen Karriere aber möglicherweise schon vorbei.

Wie sieht es mit der Verabschiedung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug aus? Wird das noch etwas in dieser Legislaturperiode?

Das ist zumindest so vereinbart. Das Anti-Doping-Gesetz und das Gesetz gegen Sportwettbetrug waren miteinander gekoppelt. Ich vertraue dieser Zusage. Alles andere wäre nicht redlich. 

(hau/09.02.2017)

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