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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • Debatte Paragraf 62
Inneres

Koalition in der Frage des Familiennachzugs von Flüchtlingen gespalten

Im Streit um den Familiennachzug insbesondere bei syrischen Flüchtlingen zeigt sich die Große Koalition gespalten. Dies wurde am Donnerstag, 10. November 2016, in einer ersten Bundestagsdebatte über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10044) und einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243) deutlich. Ziel beider Vorlagen ist es, die mit dem im März in Kraft getretenen „Asylpaket II“ eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Während in der Debatte aus der SPD-Fraktion Unterstützung vor den Oppositionsvorstoß kam, verteidigte die Unionsfraktion die geltende Regelung. 

Gesetzentwurf der Grünen

Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) „eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt“.

Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit „zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien“.

Antrag der Linken

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei „unmenschlich und menschenrechtswidrig“. Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die „Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen“, schreibt die Fraktion weiter.

Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geändert worden. Seitdem stiegen „der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist“.

Grüne: Flüchtlinge müssen Familie herholen können

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte in der Debatte, die Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz, bei denen es sich vor allem um Syrer handele, müssten „endlich wieder ihre Familien nach Deutschland holen können“. Die Koalitionsparteien hielten „immer den Schutz und den Wert der Familie“ hoch, doch könne sie nicht verstehen, „wieso das eigentlich nur für manche Familien gelten soll“.

Die Kinder und Mütter, die heute etwa in Aleppo seien, müssten die Chance haben, dass ihre Familien zusammenleben. „Die Kapazitäten haben wir, die Möglichkeiten haben wir“, betonte Göring-Eckardt.  

CDU/CSU: Erst einmal denen helfen, die hier sind

Die CDU-Abgeordnete Barbara Woltmann verwies dagegen darauf, dass bei der Unterbringung und Integration der Flüchtlinge „der fehlende Wohnraum in vielen Kommunen“ eine entscheidende Rolle spiele. Man müsse darauf achten, „dass weder die Menschen noch die Kapazitäten in unserem Land überfordert werden“, und „erst einmal denen helfen, die hier sind“.

Um eine Überforderung der Kommunen zu verhindern, „war und ist eine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige erforderlich“. Daher lehne ihre Fraktion es ab, die „erst vor einem halben Jahr mit gutem Grund eingeführte Wartefrist für den Familiennachzug zurückzunehmen“.

Linke will Genfer Flüchtlingsstatus für Kriegsflüchtlinge 

Für Die Linke entgegnete ihre Parlamentarierin Ulla Jelpke, es solle nicht so getan werden, als wenn es nicht möglich wäre, die betroffenen Familien in Deutschland aufzunehmen. „Wenn man politisch will, ist es auch möglich“, betonte Jelpke.

Die syrischen Flüchtlinge könnten wahrscheinlich auf Jahre hinaus nicht in ihre Heimat zurück. Es sei unerträglich, dass Familien auseinandergerissen und menschliche Tragödien verschärft würden, klagte sie und forderte, Kriegsflüchtlinge müssten wieder im Regelfall den Genfer Flüchtlingsstatus erhalten.

SPD: Nicht akzeptables Ergebnis in der Zukunft vermeiden

Der SPD-Abgeordnete Rüdiger Veit sagte, in der Sache hätten die beiden Oppositionsfraktionen mit ihren Vorlagen Recht. Bei der Verabschiedung des Asylpaketes II mit der Beschränkung des Familiennachzugs seien alle Beteiligten davon ausgegangen, „dass es sich dabei nur um einen kleinen Prozentsatz derjenigen handeln würde, die als Flüchtlinge aus Syrien zu uns kommen“.

Tatsächlich aber habe man im laufenden Jahr mehr als 75.000 Fälle von subsidiärem Schutz. Das seien mehr als 70 Prozent „aller Menschen, die auf der Suche nach Schutz aus Syrien zu uns gekommen sind“. Wenn es nicht gelinge, mit der Union zu Lösungen zu kommen, die dieses „nicht akzeptable Ergebnis in der Zukunft vermeidet“, werde er daher in seiner Fraktion für eine Zustimmung zu den Oppositionsvorlagen werben. (sto/10.11.2016)

 

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Barbara Woltmann

© Barbara Woltmann/ Heike Oltmanns

Woltmann, Barbara

CDU/CSU

Ulla Jelpke

© Fraktion DIE LINKE.

Jelpke, Ulla

Die Linke

Veit, Ruediger

© SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke

Veit, Rüdiger

SPD

Martin Patzelt

Martin Patzelt

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Patzelt, Martin

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Luise Amtsberg

Luise Amtsberg

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Amtsberg, Luise

Bündnis 90/Die Grünen

Lars Castelluci

Lars Castelluci

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Castellucci, Prof. Dr. Lars

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 18/10044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte)
    PDF | 165 KB — Status: 19.10.2016
  • 18/10243 - Antrag: Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten
    PDF | 163 KB — Status: 08.11.2016
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 18/10044 und 18/10243 beschlossen

Weitere Informationen

  • Sitzungsverlauf

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Forderung nach Famili­en­nachzug umstritten

Die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, allen Flüchtlingen in Deutschland den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung zu ermöglichen, ist unter Sachverständigen umstritten. In einer Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Ansgar Heveling (CDU/CSU) war am Montag, 20. März 2017, auf der einen Seite die Warnung zu hören, dass eine weitere erhebliche Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit von Staat und Gesellschaft überlasten könnte. Dagegen stand der Hinweis, dass eine auch nur zeitweilige Verweigerung der Zusammenführung mit den Angehörigen die Betroffenen nicht nur psychisch in hohem Maße belaste, sondern auch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft gefährde.

Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen

Das vor einem Jahr verabschiedete sogenannte „Asylpaket II“ enthält unter anderem die Bestimmung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. Dagegen richten sich ein Gesetzentwurf der Grünen (18/10044) und ein Antrag der Linken (18/10243), die beide darauf abzielen, die Aussetzung des Familiennachzuges unverzüglich rückgängig zu machen.

Als subsidiär schutzberechtigt gelten Flüchtlinge, die anders als in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorgesehen nicht aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt werden, aber darlegen können, dass ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht. In Deutschland wurden im vorigen Jahr 166.000 Syrer als GFK-Flüchtlinge und 121.500 als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.

„Kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug“

In der Anhörung äußerte der Konstanzer Völkerrechtler und Leiter des „Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht“, Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner, Unverständnis dafür, dass eine erst seit einem Jahr gültige Regelung schon wieder zur Debatte gestellt werden solle. Er betonte, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge keinen zwingenden Anspruch auf Anerkennung nach der Genfer Konvention hätten. In Deutschland sei ihnen dieser Status lediglich aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine Zeit lang pauschal zuerkannt worden. 

Mittlerweile sei die Behörde wieder zur rechtlich korrekten Praxis der Einzelfallprüfung zurückgekehrt. Aus diesem Grund steige die Zahl der nur subsidiär Schutzberechtigten an. „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, weder im Völkerrecht noch aufgrund der UN-Charta“, sagte Hailbronner. Eine Abwägung der Interessen des Staates gegen die des Flüchtlings sei daher zulässig.

Integration der Flüchtlinge ein „Riesenproblem“

Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, wies darauf hin, dass die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzug „dringend notwendig“ gewesen sei, um eine „Überforderung“ der Kommunen zu „vermeiden“. Bereits die Integration der jetzt in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei ein „Riesenproblem“. 

Lübking nannte Schätzungen, denen zufolge die Kommunen deswegen 60.000 zusätzliche Kita-Plätze vorhalten und 200.000 Kinder und Jugendliche in den Schule unterbringen müssten. Er wies darauf hin, dass die Gleichstellung von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf den Familiennachzug erst 2015 erfolgt sei, und empfahl, zum vorherigen Rechtszustand zurückzukehren.

75.000 Visa für nachziehende Angehörige ausgestellt

Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Dr. Philipp Schauer, schilderte die Anstrengungen der deutschen Vertretungen im Nahen Osten, um den Andrang zu bewältigen. Personal sei aufgestockt, Räumlichkeiten seien erweitert worden, doch die Kapazitäten seien begrenzt. 

Bisher seien 75.000 Visa für nachziehende Angehörige ausgestellt worden, weitere 110.000 Antragsteller warteten noch auf einen Termin. Die Terminvergabe für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter solle schon im Januar 2018 beginnen.

50.000 Klagen anhängig

Der Vertreter des Deutsche Anwaltvereins, Tim W. Kliebe, und der Repräsentant der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Dr. Karl Jüsten, stellten Erfahrungen mit verzweifelten Flüchtlingen in Kanzleien und kirchlichen Beratungsstellen, mit Menschen, „die vollständig zusammenbrechen und sich fragen, warum Deutschland ihnen so etwas antue“, in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Kliebe wies darauf hin, dass derzeit 50.000 Klagen von Flüchtlingen gegen ihre Einstufung als subsidiär schutzberechtigt anhängig seien, zu denen es ohne die Einschränkung des Familiennachzugs nie gekommen wäre. Die geltende Regelung führe also zur Überlastung der Justiz.

„Wir können gar nicht als katholische Kirche in irgendeiner Weise akzeptieren, dass Familien auf der Flucht getrennt werden“, sagte Jüsten. Der Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dr. Hendrik Cremer, geißelte die Aussetzung des Familiennachzugs als Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention. (wid/21.03.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner, Universität Konstanz
  • Prälat Dr. Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Berlin
  • Tim W. Kliebe, Rechtsanwalt, FrankfurtLegal, Frankfurt am Main
  • Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin
  • Dr. Philipp Schauer, Auswärtiges Amt, Berlin

 

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  • 18/10044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte)
    PDF | 165 KB — Status: 19.10.2016
  • 18/10243 - Antrag: Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten
    PDF | 163 KB — Status: 08.11.2016

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Kontroverse um Famili­ennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge

Zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/10243) und Bündnis 90/Die Grünen (18/10044)  zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Juni 2017, beraten. Dazu lag den Abgeordneten ein Bericht des Innenausschusses (18/12399) zum Stand der Beratung der Vorlagen vor. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Beratung verlangt.

Zehn Wochen nach Überweisung einer Vorlage können die Fraktionen verlangen, dass der betreffende Ausschuss durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter dem Bundestag über den Stand der Beratungen berichtet. Wenn die Fraktionen es verlangen, muss dieser Bericht im Plenum beraten werden.

Kritik an humanitären Härten 

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion und des Antrags der Fraktion Die Linke ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen „Asylpaket II“ eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) eine zweijährige Wartefrist „für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt“. Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit „zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien“.

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei „unmenschlich und menschenrechtswidrig“. Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die „Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen“. Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen „der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist“. (eis/nal/01.06.2017)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Michaela Noll

Michaela Noll

© Michaela Noll/ Tom Peschel

Noll, Michaela

Bundestagsvizepräsidentin

Katja Dörner

Katja Dörner

© Katja Dörner/Beatrice Treydel

Dörner, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Ulla Jelpke

© Fraktion DIE LINKE.

Jelpke, Ulla

Die Linke

Lars Castelluci

Lars Castelluci

© DBT/Stella von Saldern

Castellucci, Prof. Dr. Lars

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

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© SPD Parteivorstand / Susie Knoll / Florian Jaenicke

Veit, Rüdiger

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Michaela Noll

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© Michaela Noll/ Tom Peschel

Noll, Michaela

Bundestagsvizepräsidentin

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  • 18/10044 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte)
    PDF | 165 KB — Status: 19.10.2016
  • 18/10243 - Antrag: Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten
    PDF | 163 KB — Status: 08.11.2016
  • 18/12399 - Bericht: gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10044 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/10243 - Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten
    PDF | 260 KB — Status: 17.05.2017
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw12-pa-innen-familiennachzug-497480

Stand: 04.12.2024